Suche

Wel­che Ver­si­che­rung deckt Lkw Schä­den bei einem Unfall mit Fahrerflucht?

Bei einem Unfall mit Fah­rer­flucht wird Ihr Lkw beschä­digt, und der Ver­ur­sa­cher flüch­tet, ohne die Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. In die­sem Fall kön­nen die Kos­ten für die Repa­ra­tur des eige­nen Lkw schnell hoch wer­den. Die Fra­ge ist, wel­che Ver­si­che­rung in sol­chen Fäl­len greift, da die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers nicht zur Ver­fü­gung steht.

1. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung deckt in den meis­ten Fäl­len Schä­den ab, die durch Unfäl­le mit Fah­rer­flucht ent­ste­hen. Dies ist einer der Haupt­vor­tei­le einer Voll­kas­ko gegen­über der Teil­kas­ko oder der Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Wenn der Ver­ur­sa­cher des Unfalls nicht ermit­telt wer­den kann, über­nimmt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur des eige­nen Fahr­zeugs, auch wenn der Scha­den durch einen Unfall mit Fah­rer­flucht ver­ur­sacht wurde.

  • Deckung durch die Voll­kas­ko: Die Voll­kas­ko über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten für den eige­nen Lkw, auch wenn der Ver­ur­sa­cher des Unfalls unbe­kannt ist.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Sie müs­sen in der Regel die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung zah­len, aber die Ver­si­che­rung über­nimmt den Groß­teil der Reparaturkosten.

2. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt im Gegen­satz zur Voll­kas­ko kei­ne Schä­den durch Unfäl­le mit Fah­rer­flucht ab. Sie bie­tet Schutz vor bestimm­ten Gefah­ren wie Dieb­stahl, Brand, Natur­er­eig­nis­sen und Wild­un­fäl­len, aber selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder Unfäl­le mit unbe­kann­ten Ver­ur­sa­chern sind nicht enthalten.

  • Kei­ne Deckung bei Fah­rer­flucht: Die Teil­kas­ko über­nimmt kei­ne Schä­den, die durch einen Unfall mit Fah­rer­flucht entstehen.

3. Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Lkw deckt nur Schä­den ab, die Sie als Lkw-Fah­rer an Drit­ten ver­ur­sa­chen. Sie bie­tet kei­nen Schutz für Schä­den am eige­nen Fahr­zeug. Daher greift die Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht, wenn Ihr Lkw durch einen Unfall mit Fah­rer­flucht beschä­digt wurde.

  • Kei­ne Deckung für eige­ne Schä­den: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt nicht für Schä­den am eige­nen Lkw auf, die durch Fah­rer­flucht ver­ur­sacht wurden.

4. Ver­kehrs­op­fer­hil­fe

Wenn Sie kei­ne Voll­kas­ko­ver­si­che­rung haben und der Unfall­ver­ur­sa­cher nicht ermit­telt wer­den kann, gibt es die Mög­lich­keit, auf den Ver­kehrs­op­fer­hil­fe-Fonds zurück­zu­grei­fen. Die­se Insti­tu­ti­on hilft Unfall­op­fern, wenn der Ver­ur­sa­cher des Unfalls nicht zu ermit­teln ist oder kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat.

  • Ver­kehrs­op­fer­hil­fe: In bestimm­ten Fäl­len kann die Ver­kehrs­op­fer­hil­fe finan­zi­el­len Scha­den­er­satz leis­ten, wenn der Ver­ur­sa­cher nicht ermit­telt wer­den kann. Die Bedin­gun­gen und der Umfang der Ent­schä­di­gung sind jedoch begrenzt.

Fazit

Bei einem Unfall mit Fah­rer­flucht ist die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die ein­zi­ge Ver­si­che­rung, die in den meis­ten Fäl­len die Kos­ten für die Repa­ra­tur Ihres Lkw über­nimmt. Die Teil­kas­ko- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­ten kei­nen Schutz für Schä­den am eige­nen Fahr­zeug durch Fah­rer­flucht. Daher ist es beson­ders bei wert­vol­len oder stark genutz­ten Lkw rat­sam, eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls mit Fah­rer­flucht abzu­si­chern. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die bes­te Opti­on für den umfas­sen­den Schutz Ihres Fahr­zeugs zu finden.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Lkw Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Lkw Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen