Suche

Welche Versicherung deckt Schäden bei Selbstverschulden ab?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 29. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Die Vollkaskoversicherung ist die einzige Versicherung, die Schäden am eigenen Lkw bei Selbstverschulden abdeckt. Sie ist die umfassendste Kaskoversicherung und schließt sowohl selbstverschuldete Unfälle als auch Elementarschäden, Diebstahl und Vandalismus ein. Für die Haftpflicht­versicherung gilt: Sie deckt nur Schäden bei Dritten, nicht am eigenen Fahrzeug.

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ist die ein­zi­ge Ver­si­che­rung, die Schä­den am eige­nen Lkw bei Selbst­ver­schul­den abdeckt. Sie ist die umfas­sends­te Kas­ko­ver­si­che­rung und schließt sowohl selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le als auch Ele­men­tar­schä­den, Dieb­stahl und Van­da­lis­mus ein. Für die Haftpflicht­versicherung gilt: Sie deckt nur Schä­den bei Drit­ten, nicht am eige­nen Fahrzeug.

Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Voll­stän­di­ger Schutz für Lkw-Schäden

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für Lkw bie­tet Ihnen den maxi­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz. Sie ent­schä­digt Beschä­di­gun­gen am eige­nen Fahr­zeug unab­hän­gig davon, wer den Unfall ver­ur­sacht hat – also auch bei eige­nem Ver­schul­den. Dies ist beson­ders wich­tig für Trans­port­fahr­zeu­ge, da selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le im Betrieb häu­fig zu erheb­li­chen Repa­ra­tur­kos­ten führen.

Die Voll­kas­ko umfasst auto­ma­tisch alle Leis­tun­gen der Teil­kas­ko und erwei­tert den Schutz um:

  • Selbst­ver­schul­de­te Unfall­schä­den: Voll­stän­di­ge Abde­ckung von Repa­ra­tur­kos­ten nach selbst ver­ur­sach­ten Kollisionen
  • Van­da­lis­mus und mut­wil­li­ge Beschä­di­gung: Schutz vor vor­sätz­li­chen Beschä­di­gun­gen durch Dritte
  • Ele­men­tar­schä­den: Sturm, Hagel, Über­schwem­mung, Blitzschlag
  • Dieb­stahl und Raub: Ersatz bei Fahrzeugdiebstahl
  • Wild­un­fäl­le: Deckung bei Zusam­men­prall mit Wildtieren

Teil­kas­ko vs. Voll­kas­ko: Wo liegt der Unterschied?

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt nur Schä­den ab, die Sie nicht selbst ver­schul­det haben. Das bedeu­tet: Bei einem selbst­ver­schul­de­ten Unfall zahlt die Teil­kas­ko nicht. Gedeckt sind dage­gen Dieb­stahl, Brand, Ele­men­tar­schä­den und Wildwechsel.

Die Voll­kas­ko ist daher die bes­se­re Wahl, wenn Sie maxi­ma­le Sicher­heit wün­schen. Aller­dings ist sie teu­rer und lohnt sich wirt­schaft­lich vor allem für:

  • Neue oder hoch­wer­ti­ge Lkw
  • Fahr­zeu­ge mit noch hohem Restwert
  • Inten­si­ve Nut­zung im Geschäftsbetrieb
  • Uner­fah­re­ne oder jun­ge Fahrer

Wich­tig: Haft­pflicht ist nicht ausreichend

Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich Schä­den ab, die Sie Drit­ten zufü­gen – also Repa­ra­tur­kos­ten am ande­ren Fahr­zeug, Per­so­nen­schä­den oder Sach­schä­den. Für Ihr eige­nes Fahr­zeug zahlt die Haft­pflicht nichts, unab­hän­gig von der Ver­schul­dungs­fra­ge. Des­halb ist eine Kas­ko­ver­si­che­rung notwendig.

Prak­ti­sche Tipps für die Lkw-Versicherung

  • Selbst­be­tei­li­gung opti­mie­ren: Erhö­hen Sie die Selbst­be­tei­li­gung (ca. 500–1.000 Euro) um die Prä­mie zu sen­ken – sinn­voll, wenn Sie ein nied­ri­ges Scha­dens­ri­si­ko haben
  • Fah­rer­kreis begren­zen: Wenn nur erfah­re­ne Fah­rer den Lkw steu­ern, kön­nen Sie die Prä­mie reduzieren
  • Ver­si­che­run­gen ver­glei­chen: Die Voll­kaskoprä­mi­en unter­schei­den sich je nach Tarif und Ver­si­che­rer erheb­lich – nut­zen Sie Vergleichsportale
  • Ver­trags­be­din­gun­gen prü­fen: Ach­ten Sie auf Aus­schlüs­se, Garagen­pflicht und Wartungsklauseln
  • Regel­mä­ßig neu­ver­han­deln: Nach Scha­dens­frei­heit oder bei Tarif­wech­sel kön­nen bes­se­re Kon­di­tio­nen erreicht werden
LKW-Versicherung 2026: Welche Police braucht Ihr Fahrzeug? – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen