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Wel­che Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Ein­bruch ins Wohn­mo­bil ab?

Wel­che Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Ein­bruch ins Wohn­mo­bil ab?

Schä­den durch einen Ein­bruch in dein Wohn­mo­bil kön­nen erheb­lich sein, sowohl was die Beschä­di­gung des Fahr­zeugs als auch den Ver­lust von per­sön­li­chen Gegen­stän­den betrifft. Um die­se Risi­ken abzu­de­cken, bie­tet die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung Schutz vor Schä­den am Fahr­zeug, wäh­rend eine sepa­ra­te Inhalts­ver­si­che­rung oder eine Zusatz­de­ckung den Ver­lust oder die Beschä­di­gung dei­nes Eigen­tums im Wohn­mo­bil abde­cken kann. Hier erfährst du, wel­che Ver­si­che­run­gen Ein­bruchs­schä­den abde­cken und wor­auf du ach­ten solltest.

1. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung für Ein­bruchs­schä­den am Wohnmobil

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ist der wich­tigs­te Schutz, wenn es um Ein­bruchs­schä­den an dei­nem Wohn­mo­bil geht. Sie deckt Schä­den am Fahr­zeug selbst ab, die durch den Ein­bruch ent­stan­den sind, wie zer­bro­che­ne Fens­ter, auf­ge­bro­che­ne Türen oder beschä­dig­te Schlösser.

Typi­sche abge­deck­te Schä­den durch die Teilkasko:

  • Zer­bro­che­ne Schei­ben: Wenn Fens­ter oder die Wind­schutz­schei­be wäh­rend eines Ein­bruchs ein­ge­schla­gen wur­den, über­nimmt die Teil­kas­ko die Repa­ra­tur- oder Austauschkosten.
  • Beschä­dig­te Schlös­ser: Schä­den an Türen, Schlös­sern oder Karos­se­rie, die durch den Ein­bruch ver­ur­sacht wur­den, sind eben­falls gedeckt.
  • Dieb­stahl von fest ver­bau­ten Tei­len: Die Teil­kas­ko deckt den Dieb­stahl von fest instal­lier­ten Gegen­stän­den wie Navi­ga­ti­ons­sys­te­men, Radi­os oder ande­ren ein­ge­bau­ten Gerä­ten ab.

2. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für umfas­sen­den Schutz bei Vandalismus

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet zusätz­lich zur Teil­kas­ko auch Schutz vor Van­da­lis­mus­schä­den, die wäh­rend eines Ein­bruchs ent­ste­hen. Das ist beson­ders wich­tig, wenn die Ein­bre­cher nicht nur das Wohn­mo­bil auf­bre­chen, son­dern auch mut­wil­lig das Fahr­zeug oder sei­ne Innen­ein­rich­tung beschädigen.

Vor­tei­le der Vollkasko:

  • Van­da­lis­mus­schä­den: Die Voll­kas­ko über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren, wenn Ein­bre­cher das Wohn­mo­bil mut­wil­lig beschädigen.
  • Erwei­ter­ter Schutz: Selbst wenn der Scha­den nicht direkt durch den Ein­bruch, son­dern durch die mut­wil­li­ge Zer­stö­rung des Innen­raums oder der Außen­struk­tur ver­ur­sacht wird, greift die Vollkasko.

3. Inhalts­ver­si­che­rung für per­sön­li­ches Eigentum

Die Teil­kas­ko und Voll­kas­ko decken nur Schä­den am Wohn­mo­bil selbst und an fest instal­lier­ten Tei­len ab. Um per­sön­li­che Gegen­stän­de, die sich im Wohn­mo­bil befin­den, gegen Dieb­stahl abzu­si­chern, benö­tigst du eine Inhalts­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le Erwei­te­rung in dei­ner Wohn­mo­bil­ver­si­che­rung. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Zusatz­de­ckun­gen für Cam­ping- und Rei­se­aus­rüs­tung an, die bei einem Ein­bruch ins Wohn­mo­bil gestoh­len wer­den könnte.

Abge­deck­te Gegen­stän­de durch eine Inhaltsversicherung:

  • Elek­tronik­ge­rä­te: Lap­tops, Kame­ras oder ande­re elek­tro­ni­sche Gerä­te, die im Wohn­mo­bil auf­be­wahrt wer­den, kön­nen durch eine Inhalts­ver­si­che­rung abge­si­chert werden.
  • Klei­dung und per­sön­li­che Wert­ge­gen­stän­de: Auch Klei­dung, Cam­ping­aus­rüs­tung oder ande­re per­sön­li­che Gegen­stän­de kön­nen ver­si­chert werden.
  • Wert­ge­gen­stän­de: Bei teu­re­ren Gegen­stän­den wie Schmuck oder hoch­wer­ti­gen Gerä­ten soll­test du sicher­stel­len, dass sie in der Inhalts­ver­si­che­rung expli­zit abge­deckt sind.

4. Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich und Wohn­mo­bil Versicherungsvergleich

Um die bes­te Ver­si­che­rung für Wohn­mo­bi­le zu fin­den, die sowohl Schä­den durch Ein­bruch als auch den Ver­lust per­sön­li­cher Gegen­stän­de abdeckt, emp­fiehlt es sich, einen Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich oder Wohn­mo­bil Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­zu­füh­ren. Durch einen Ver­gleich kannst du sicher­stel­len, dass alle rele­van­ten Risi­ken abge­deckt sind und du den opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz für dein Wohn­mo­bil hast.

Wich­ti­ge Punk­te im Vergleich:

  • Deckung für Ein­bruchs­schä­den: Ach­te dar­auf, dass Ein­bruchs­schä­den, ein­schließ­lich Van­da­lis­mus, von der Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko abge­deckt werden.
  • Inhalts­ver­si­che­rung: Über­prü­fe, ob die Ver­si­che­rung eine Zusatz­de­ckung für per­sön­li­che Gegen­stän­de im Wohn­mo­bil anbie­tet, oder ob du eine sepa­ra­te Inhalts­ver­si­che­rung abschlie­ßen musst.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Prü­fe die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung für Schä­den durch Ein­bruch und Van­da­lis­mus, um die Prä­mi­en und mög­li­che Scha­dens­kos­ten bes­ser abschät­zen zu können.

5. Was tun im Fal­le eines Einbruchs?

Wenn in dein Wohn­mo­bil ein­ge­bro­chen wur­de, ist es wich­tig, schnell zu han­deln, um den Scha­den bei dei­ner Ver­si­che­rung zu mel­den und sicher­zu­stel­len, dass du eine Ent­schä­di­gung erhältst.

Schrit­te nach einem Einbruch:

  • Poli­zei benach­rich­ti­gen: Mel­de den Ein­bruch sofort bei der Poli­zei und las­se einen Bericht erstel­len, der für die Ver­si­che­rung erfor­der­lich ist.
  • Scha­dens­do­ku­men­ta­ti­on: Foto­gra­fie­re alle Schä­den am Wohn­mo­bil und erstel­le eine Lis­te der gestoh­le­nen Gegen­stän­de, um die­se der Ver­si­che­rung vorzulegen.
  • Scha­dens­mel­dung: Infor­mie­re dei­ne Ver­si­che­rung so schnell wie mög­lich über den Ein­bruch und rei­che alle rele­van­ten Unter­la­gen ein.

Fazit

Schä­den durch einen Ein­bruch in dein Wohn­mo­bil wer­den durch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt, die Repa­ra­tu­ren an Fens­tern, Türen und ande­ren beschä­dig­ten Tei­len über­nimmt. Für Van­da­lis­mus­schä­den bie­tet die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung zusätz­li­chen Schutz. Um gestoh­le­ne per­sön­li­che Gegen­stän­de abzu­si­chern, ist eine Inhalts­ver­si­che­rung erfor­der­lich. Ein Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die bes­ten Tari­fe und Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu fin­den, um dein Wohn­mo­bil opti­mal gegen Ein­bruchs­schä­den abzusichern.

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