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Wel­che Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Fah­rer­flucht beim Lkw?

Wenn Ihr Lkw in einen Unfall ver­wi­ckelt wird und der Ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht begeht, stellt sich die Fra­ge, wel­che Ver­si­che­rung die ent­stan­de­nen Schä­den über­nimmt. In sol­chen Fäl­len greift die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. Hier sind die wich­tigs­ten Details dazu, wie Ihre Ver­si­che­rung bei einem Unfall mit Fah­rer­flucht funk­tio­niert und wel­che Maß­nah­men Sie ergrei­fen sollten.

1. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bei Fahrerflucht

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten für den eige­nen Lkw, auch wenn der Unfall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht began­gen hat. Dies ist einer der wesent­li­chen Vor­tei­le der Voll­kas­ko gegen­über der Teil­kas­ko, die in sol­chen Fäl­len kei­nen Schutz bietet.

  • Scha­dens­ab­de­ckung: Die Voll­kas­ko deckt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des Lkw, wenn der Ver­ur­sa­cher des Unfalls nicht ermit­telt wer­den kann.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Sie müs­sen in der Regel die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung zah­len, wäh­rend die Ver­si­che­rung den Rest der Repa­ra­tur­kos­ten übernimmt.

2. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung und Fahrerflucht

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet kei­nen Schutz bei Schä­den, die durch Fah­rer­flucht ver­ur­sacht wer­den. Sie deckt ledig­lich Schä­den durch äuße­re Ein­flüs­se wie Dieb­stahl, Brand, Natur­er­eig­nis­se oder Wild­un­fäl­le ab. Schä­den durch Unfäl­le, die durch ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­ur­sacht wur­den, fal­len nicht unter die Teilkasko.

3. Haft­pflicht­ver­si­che­rung und Fahrerflucht

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt nur Schä­den, die Sie als Lkw-Fah­rer an Drit­ten ver­ur­sa­chen, nicht aber die Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug. Wenn der Lkw durch einen Unfall mit Fah­rer­flucht beschä­digt wur­de, greift die Haft­pflicht­ver­si­che­rung also nicht für die Repa­ra­tur­kos­ten des eige­nen Fahrzeugs.

  • Dritt­schä­den: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt nur für Schä­den, die Sie mit Ihrem Lkw an ande­ren Fahr­zeu­gen oder Per­so­nen ver­ur­sacht haben.

4. Ver­kehrs­op­fer­hil­fe bei Fahrerflucht

Wenn Sie kei­ne Voll­kas­ko­ver­si­che­rung haben und der Ver­ur­sa­cher des Unfalls Fah­rer­flucht began­gen hat, besteht die Mög­lich­keit, sich an die Ver­kehrs­op­fer­hil­fe zu wen­den. Die Ver­kehrs­op­fer­hil­fe unter­stützt Unfall­op­fer in Fäl­len, in denen der Unfall­ver­ur­sa­cher nicht ermit­telt wer­den kann oder kei­ne Ver­si­che­rung hat. Aller­dings sind die Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen der Ver­kehrs­op­fer­hil­fe oft begrenzt.

  • Ver­kehrs­op­fer­hil­fe: Die­se Insti­tu­ti­on hilft in Fäl­len von Fah­rer­flucht, zahlt aber in der Regel nur eine begrenz­te Ent­schä­di­gung für Per­so­nen­schä­den und unter Umstän­den auch für Sachschäden.

5. Maß­nah­men nach einem Unfall mit Fahrerflucht

Wenn Ihr Lkw in einen Unfall mit Fah­rer­flucht ver­wi­ckelt wird, soll­ten Sie bestimm­te Schrit­te unter­neh­men, um den Scha­den schnell und kor­rekt zu melden:

  1. Unfall­stel­le sichern: Stel­len Sie sicher, dass die Unfall­stel­le abge­si­chert ist, um wei­te­re Unfäl­le zu verhindern.
  2. Poli­zei rufen: Mel­den Sie den Unfall sofort der Poli­zei und las­sen Sie den Vor­fall auf­neh­men. Dies ist wich­tig, um den Scha­den spä­ter bei der Ver­si­che­rung gel­tend machen zu können.
  3. Bewei­se sam­meln: Foto­gra­fie­ren Sie die Unfall­stel­le und die Schä­den am Lkw. Notie­ren Sie sich die Kon­takt­da­ten von Zeu­gen, falls vorhanden.
  4. Scha­den bei der Ver­si­che­rung mel­den: Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung so schnell wie mög­lich über den Scha­den. Geben Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen an, ein­schließ­lich des Poli­zei­be­richts und der Zeugenaussagen.

6. Selbst­be­tei­li­gung und Rück­stu­fung bei Vollkasko

Bei einem Unfall mit Fah­rer­flucht müs­sen Sie in der Regel die Selbst­be­tei­li­gung zah­len, die in Ihrem Voll­kas­ko­ver­trag fest­ge­legt ist. Außer­dem kann es zu einer Rück­stu­fung in der Scha­den­frei­heits­klas­se kom­men, was zu höhe­ren Prä­mi­en in den fol­gen­den Jah­ren füh­ren kann.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung wird von der Scha­dens­sum­me abge­zo­gen, bevor die Ver­si­che­rung den Rest­be­trag zahlt.
  • Rück­stu­fung: Durch die Inan­spruch­nah­me der Voll­kas­ko kann es zu einer Rück­stu­fung in der Scha­den­frei­heits­klas­se kom­men, was höhe­re Prä­mi­en in den kom­men­den Jah­ren bedeutet.

Fazit

Bei einem Unfall mit Fah­rer­flucht greift die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung und über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten für den eige­nen Lkw. Die Haft­pflicht- und Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­ten in sol­chen Fäl­len kei­nen Schutz. Es ist wich­tig, den Unfall sofort bei der Poli­zei zu mel­den und den Scha­den schnellst­mög­lich bei der Ver­si­che­rung anzu­zei­gen. Wenn Sie kei­ne Voll­kas­ko haben, kann die Ver­kehrs­op­fer­hil­fe in Aus­nah­me­fäl­len unter­stüt­zen, aller­dings ist der Schutz dort begrenzt. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, den bes­ten Schutz gegen Schä­den durch Fah­rer­flucht zu fin­den und die pas­sen­den Tari­fe für Ihren Lkw zu sichern.

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