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Wel­che Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Glas­bruch am Wohn­mo­bil ab?

Wel­che Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Glas­bruch am Wohn­mo­bil ab?

Schä­den durch Glas­bruch am Wohn­mo­bil wer­den in der Regel von der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt. Die­se Art von Ver­si­che­rung schützt dein Fahr­zeug vor einer Viel­zahl von Schä­den, die durch äuße­re Ein­flüs­se ver­ur­sacht wer­den, ein­schließ­lich Glas­bruch an Fens­tern, Wind­schutz­schei­ben und ande­ren Glas­ele­men­ten. Falls du eine umfas­sen­de­re Absi­che­rung möch­test, die auch selbst­ver­schul­de­te Schä­den und Van­da­lis­mus abdeckt, soll­test du eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung in Betracht ziehen.

1. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung für Glasbruch

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ist der wich­tigs­te Schutz gegen Glas­bruch­schä­den an dei­nem Wohn­mo­bil. Sie deckt Schä­den ab, die an der Wind­schutz­schei­be, den Sei­ten­fens­tern, Heck­schei­ben oder ande­ren Glas­ele­men­ten ent­ste­hen, unab­hän­gig davon, ob der Glas­bruch durch äuße­re Ein­flüs­se wie Stein­schlag oder Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wurde.

Typi­sche Schä­den, die die Teil­kas­ko abdeckt:

  • Stein­schlag: Wenn ein Stein wäh­rend der Fahrt auf dei­ne Wind­schutz­schei­be trifft und die­se beschä­digt, über­nimmt die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur oder den Austausch.
  • Bruch durch Wet­ter­be­din­gun­gen: Wenn dein Wohn­mo­bil durch Hagel oder Sturm beschä­digt wird und Glas zu Bruch geht, greift die Teilkaskoversicherung.
  • Van­da­lis­mus: Wenn jemand mut­wil­lig eine Schei­be dei­nes Wohn­mo­bils ein­schlägt, über­nimmt die Teil­kas­ko in der Regel die Kosten.

2. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für erwei­ter­ten Schutz

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet einen erwei­ter­ten Schutz, der nicht nur Glas­bruch abdeckt, son­dern auch Schä­den, die durch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder Van­da­lis­mus ent­ste­hen. Ins­be­son­de­re bei hoch­wer­ti­gen oder neu­en Wohn­mo­bi­len ist die Voll­kas­ko emp­feh­lens­wert, da sie umfas­sen­de­re Leis­tun­gen bietet.

Vor­tei­le der Voll­kas­ko bei Glasbruch:

  • Selbst­ver­schul­de­te Schä­den: Wenn du selbst ver­se­hent­lich Glas­bruch ver­ur­sachst, bei­spiels­wei­se durch eine unacht­sa­me Hand­lung, deckt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Aus­tausch der beschä­dig­ten Scheiben.
  • Unfall­be­ding­te Glas­brü­che: Wenn Glas­bruch als Fol­ge eines Unfalls auf­tritt, ist die­ser eben­falls durch die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Van­da­lis­mus: Die Voll­kas­ko bie­tet umfas­sen­den Schutz vor mut­wil­li­ger Zer­stö­rung, was auch Glas­bruch einschließt.

3. Was wird durch die Ver­si­che­rung bei Glas­bruch abgedeckt?

Glas­bruch­schä­den an Wohn­mo­bi­len kön­nen ver­schie­de­ne Tei­le des Fahr­zeugs betref­fen, von der Wind­schutz­schei­be über Sei­ten- und Heck­schei­ben bis hin zu Dach­fens­tern oder spe­zi­el­len Glas­ele­men­ten im Innen­raum. Es ist wich­tig zu wis­sen, wel­che Schä­den die Ver­si­che­rung abdeckt und wel­che nicht.

Abge­deck­te Glaselemente:

  • Wind­schutz­schei­be: Schä­den an der Wind­schutz­schei­be durch Stein­schlag oder ande­re äuße­re Ein­flüs­se sind in der Regel in der Teil­kas­ko enthalten.
  • Sei­ten- und Heck­schei­ben: Auch Sei­ten­fens­ter und die Heck­schei­be wer­den von der Teil­kas­ko abge­deckt, wenn die­se durch Glas­bruch beschä­digt werden.
  • Dach­fens­ter und Glas­tü­ren: Je nach Ver­si­che­rungs­ver­trag kön­nen auch spe­zi­el­le Glas­ele­men­te wie Dach­fens­ter oder Glas­tü­ren, die häu­fig bei Wohn­mo­bi­len vor­kom­men, abge­deckt sein.

Nicht abge­deck­te Schäden:

  • Glas­bruch durch Innen­ein­rich­tung: Schä­den an Glas­ele­men­ten im Innen­raum, wie etwa Glas­vi­tri­nen oder Dusch­wän­de, sind oft nicht durch die Teil­kas­ko abge­deckt. Hier­für könn­te eine zusätz­li­che Inhalts­ver­si­che­rung nötig sein.

4. Wie mel­dest du Glas­bruch bei der Versicherung?

Falls an dei­nem Wohn­mo­bil ein Glas­bruch ent­steht, soll­test du den Scha­den umge­hend bei dei­ner Ver­si­che­rung mel­den, um eine schnel­le Scha­dens­re­gu­lie­rung zu ermög­li­chen. Die meis­ten Ver­si­che­run­gen bie­ten einen unkom­pli­zier­ten Pro­zess zur Scha­dens­mel­dung und küm­mern sich um die Repa­ra­tur oder den Aus­tausch der beschä­dig­ten Teile.

Schrit­te zur Schadensmeldung:

  • Scha­den doku­men­tie­ren: Mache Fotos von den beschä­dig­ten Glas­ele­men­ten und doku­men­tie­re den Scha­den umfassend.
  • Scha­den bei der Ver­si­che­rung mel­den: Infor­mie­re dei­ne Ver­si­che­rung so schnell wie mög­lich und rei­che die Fotos sowie eine Beschrei­bung des Scha­dens ein.
  • Werk­statt­be­such orga­ni­sie­ren: Vie­le Ver­si­che­run­gen arbei­ten mit Part­ner­werk­stät­ten zusam­men, die den Glas­bruch schnell und pro­fes­sio­nell behe­ben können.

5. Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich und Wohn­mo­bil Versicherungsvergleich

Um die bes­te Ver­si­che­rung für Wohn­mo­bi­le zu fin­den, die Glas­bruch­schä­den abdeckt, soll­test du einen Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich oder Wohn­mo­bil Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­füh­ren. Dies hilft dir, die ver­schie­de­nen Ver­si­che­rer zu ver­glei­chen und her­aus­zu­fin­den, wel­cher Anbie­ter die bes­ten Tari­fe und Leis­tun­gen für Glas­bruch abdeckt.

Wich­ti­ge Punk­te beim Vergleich:

  • Deckungs­sum­men für Glas­bruch: Ach­te dar­auf, dass die Ver­si­che­rung aus­rei­chen­de Deckungs­sum­men für den Aus­tausch oder die Repa­ra­tur von Glas­ele­men­ten bietet.
  • Prä­mi­en­hö­he: Ver­glei­che die monat­li­chen oder jähr­li­chen Prä­mi­en für Teil­kas­ko- und Voll­kas­ko­ver­si­che­run­gen, um das bes­te Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis zu finden.
  • Zusatz­leis­tun­gen: Prü­fe, ob Zusatz­leis­tun­gen wie Pan­nen­hil­fe oder Schutz­brie­fe ent­hal­ten sind, die dir bei wei­te­ren Schä­den oder Pro­ble­men hel­fen können.

6. Beson­der­hei­ten bei der Ver­si­che­rung von Glasbruch

Je nach Ver­si­che­rer kön­nen sich die Bedin­gun­gen für die Abde­ckung von Glas­bruch unter­schei­den. Man­che Ver­si­che­run­gen bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe an, die auch Glas­re­pa­ra­tu­ren ohne Selbst­be­tei­li­gung ermög­li­chen, wäh­rend ande­re Ver­si­che­run­gen bei grö­ße­ren Schä­den einen Selbst­be­halt verlangen.

Wich­ti­ge Besonderheiten:

  • Selbst­be­tei­li­gung: Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten Tari­fe ohne Selbst­be­tei­li­gung bei Glas­bruch, wäh­rend ande­re eine Selbst­be­tei­li­gung von 150 bis 300 Euro ver­lan­gen. Ach­te dar­auf, wel­che Bedin­gun­gen in dei­ner Poli­ce fest­ge­legt sind.
  • Schnel­le Scha­dens­re­gu­lie­rung: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Glas­bruch­ser­vices an, bei denen beschä­dig­te Schei­ben schnell repa­riert oder aus­ge­tauscht wer­den kön­nen, oft ohne lan­ge Wartezeiten.

Fazit

Glas­bruch an dei­nem Wohn­mo­bil wird in der Regel durch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt. Sie schützt dich vor Schä­den, die durch Stein­schlag, Van­da­lis­mus oder Wet­ter­ereig­nis­se ent­ste­hen. Für umfas­sen­de­ren Schutz, auch bei selbst­ver­schul­de­ten Schä­den, ist die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung emp­feh­lens­wert. Ein Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die bes­ten Tari­fe und Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu fin­den, um Glas­bruch­schä­den opti­mal abzusichern.

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