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Wel­che Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se am Lkw?

Schä­den an einem Lkw durch Natur­er­eig­nis­se wie Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Über­schwem­mun­gen kön­nen erheb­lich sein. In sol­chen Fäl­len bie­tet die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung umfas­sen­den Schutz. Die Teil­kas­ko deckt die meis­ten Schä­den ab, die durch extre­me Wit­te­rungs­be­din­gun­gen ent­ste­hen. Hier erfah­ren Sie, wel­che Natur­er­eig­nis­se abge­deckt sind und wie Sie im Scha­dens­fall vor­ge­hen sollten.

1. Natur­er­eig­nis­se, die von der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt werden

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung schützt den Lkw vor Schä­den, die durch fol­gen­de Natur­er­eig­nis­se entstehen:

  • Sturm: Wenn der Lkw durch star­ken Wind (ab Wind­stär­ke 8) beschä­digt wird, z. B. durch umher­flie­gen­de Äste oder umstür­zen­de Bäu­me, über­nimmt die Teil­kas­ko die Reparaturkosten.
  • Hagel: Schä­den an der Karos­se­rie oder den Schei­ben durch Hagel wer­den eben­falls von der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Blitz­schlag: Wenn der Lkw durch einen Blitz­schlag in Brand gerät oder Elek­tronik­schä­den davon­trägt, ist dies durch die Teil­kas­ko versichert.
  • Über­schwem­mun­gen: Schä­den durch Hoch­was­ser oder Über­schwem­mun­gen, die den Lkw betref­fen, sind eben­falls Teil des Schut­zes der Teilkasko.
  • Lawi­nen und Erd­rut­sche: In Gebirgs­re­gio­nen wer­den auch Schä­den durch Lawi­nen oder Erd­rut­sche von der Teil­kas­ko abgedeckt.

2. Schä­den, die durch die Natur­er­eig­nis­se ver­ur­sacht werden

Die Teil­kas­ko über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder den Ersatz des Lkw, wenn die­ser durch Natur­er­eig­nis­se beschä­digt oder zer­stört wird. Typi­sche Schä­den, die durch die Ver­si­che­rung gedeckt wer­den, umfassen:

  • Karos­se­rie­schä­den: Del­len und Krat­zer durch Hagel, umge­stürz­te Bäu­me oder ande­re umher­flie­gen­de Objekte.
  • Glas­schä­den: Schä­den an der Wind­schutz­schei­be oder ande­ren Schei­ben durch Hagel, Äste oder ande­re her­ab­fal­len­de Objekte.
  • Was­ser­schä­den: Schä­den am Motor, der Elek­tro­nik oder dem Innen­raum des Lkw durch ein­drin­gen­des Was­ser bei Überschwemmungen.
  • Brand­schä­den: Wenn der Lkw durch Blitz­schlag in Brand gerät, über­nimmt die Teil­kas­ko die Kos­ten für den Wie­der­auf­bau oder Ersatz des Fahrzeugs.

3. Wann zahlt die Vollkaskoversicherung?

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung deckt alle Schä­den ab, die von der Teil­kas­ko ver­si­chert sind, und bie­tet dar­über hin­aus Schutz bei selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len oder Van­da­lis­mus. Wenn z. B. ein selbst­ver­schul­de­tes Aus­weich­ma­nö­ver bei einem Sturm zu einem Unfall führt, greift die Vollkasko.

  • Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le: Die Voll­kas­ko über­nimmt Schä­den, die durch Fahr­feh­ler bei Natur­er­eig­nis­sen ent­ste­hen, wie z. B. ein Unfall bei einem Aus­weich­ma­nö­ver wäh­rend eines Sturms.
  • Van­da­lis­mus: Wenn der Lkw wäh­rend eines Unwet­ters absicht­lich beschä­digt wird, deckt die Voll­kas­ko auch die­se Schä­den ab.

4. Selbst­be­tei­li­gung bei Naturereignisschäden

Bei Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se fällt in der Regel die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung an. Die­se wird von der Ver­si­che­rungs­sum­me abge­zo­gen, bevor die rest­li­chen Repa­ra­tur­kos­ten über­nom­men werden.

  • Selbst­be­tei­li­gungs­hö­he: Je nach Ver­si­che­rungs­ver­trag liegt die Selbst­be­tei­li­gung meist zwi­schen 150 und 500 Euro bei der Teil­kas­ko und höher bei der Voll­kas­ko. Bei Natur­er­eig­nis­sen greift die­se Selbst­be­tei­li­gung auch.
  • Ver­zicht auf Selbst­be­tei­li­gung bei Glas­schä­den: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, bei der Repa­ra­tur von Glas­schä­den auf die Selbst­be­tei­li­gung zu ver­zich­ten, wenn nur eine Repa­ra­tur not­wen­dig ist.

5. Vor­ge­hen im Schadensfall

Wenn der Lkw durch ein Natur­er­eig­nis beschä­digt wur­de, soll­ten Sie den Scha­den so schnell wie mög­lich bei Ihrer Ver­si­che­rung mel­den und doku­men­tie­ren. Hier sind die Schrit­te, die Sie unter­neh­men sollten:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Machen Sie Fotos vom Scha­den am Lkw und doku­men­tie­ren Sie die genaue Schadensursache.
  2. Poli­zei infor­mie­ren: Bei schwe­ren Schä­den oder bei Gefahr für ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer (z. B. umge­stürz­te Bäu­me) soll­ten Sie die Poli­zei informieren.
  3. Scha­den bei der Ver­si­che­rung mel­den: Mel­den Sie den Scha­den umge­hend Ihrer Ver­si­che­rung und rei­chen Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen und Fotos ein.
  4. Werk­statt aus­wäh­len: Vie­le Ver­si­che­rer arbei­ten mit Part­ner­werk­stät­ten zusam­men, die auf die Repa­ra­tur von Sturm­schä­den und ande­ren Natur­er­eig­nis­schä­den spe­zia­li­siert sind. Die­se Werk­stät­ten rech­nen direkt mit der Ver­si­che­rung ab.

6. Schä­den durch höhe­re Gewalt

Schä­den durch höhe­re Gewalt, wie extre­me Natur­ka­ta­stro­phen (z. B. Erd­be­ben), sind in der Regel nicht durch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt. In sol­chen Fäl­len soll­ten Sie prü­fen, ob spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­run­gen not­wen­dig sind.

  • Son­der­fäl­le: In beson­de­ren Risi­ko­ge­bie­ten, wie z. B. Erd­be­ben­zo­nen oder Gebie­ten mit regel­mä­ßig auf­tre­ten­den Natur­ka­ta­stro­phen, kann eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung not­wen­dig sein.

Fazit

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Sturm, Hagel, Blitz­schlag und Über­schwem­mun­gen umfas­send ab. Wenn der Lkw durch die­se äuße­ren Ein­flüs­se beschä­digt wird, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten abzüg­lich der Selbst­be­tei­li­gung. Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet zusätz­li­chen Schutz bei selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len oder Van­da­lis­mus wäh­rend eines Unwet­ters. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung für den opti­ma­len Schutz gegen Natur­er­eig­nis­se zu finden.

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