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Wel­che Ver­si­che­rung für Photovoltaikanlage?

Für den umfas­sen­den Schutz einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge sind typi­scher­wei­se meh­re­re Ver­si­che­rungs­pro­duk­te rele­vant, um unter­schied­li­che Risi­ken abzu­de­cken. Die Wahl der rich­ti­gen Ver­si­che­rung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie der Grö­ße und dem Typ der Anla­ge, ihrer Posi­tio­nie­rung (z.B. auf einem Dach oder als Frei­flä­chen­an­la­ge) sowie den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Risi­ken. Hier sind die wich­tigs­ten Ver­si­che­rungs­ty­pen, die für Besit­zer von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen in Betracht gezo­gen wer­den sollten:

1. Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung (PV-Ver­si­che­rung)

Die­se spe­zia­li­sier­te Ver­si­che­rung ist maß­ge­schnei­dert für die Bedürf­nis­se von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und bie­tet umfas­sen­den Schutz. Sie deckt in der Regel eine brei­te Palet­te von Risi­ken ab, darunter:

  • Sach­schä­den an der Anla­ge selbst durch Feu­er, Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung, tech­ni­sche Defek­te, Van­da­lis­mus oder Diebstahl.
  • Ertrags­aus­fäl­le, die ent­ste­hen, wenn die Anla­ge nach einem ver­si­cher­ten Scha­den vor­über­ge­hend nicht in Betrieb ist und kei­ne Ein­nah­men generiert.

2. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Wenn die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach eines Wohn­ge­bäu­des instal­liert ist, kann die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung unter Umstän­den Schä­den an der Anla­ge abde­cken. Es ist jedoch wich­tig, die Poli­ce genau zu prü­fen und mit dem Ver­si­che­rer zu klä­ren, inwie­weit die Anla­ge ein­ge­schlos­sen ist und wel­che Scha­dens­fäl­le abge­deckt sind.

3. Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist uner­läss­lich, um sich gegen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che Drit­ter zu schüt­zen, die durch die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ent­ste­hen könn­ten, zum Bei­spiel durch her­ab­fal­len­de Tei­le wäh­rend eines Sturms. Vie­le pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kön­nen um eine ent­spre­chen­de Kom­po­nen­te für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen erwei­tert werden.

4. Betrei­ber­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Für grö­ße­re, ins­be­son­de­re gewerb­lich genutz­te Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, kann eine Betrei­ber­haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich sein. Die­se deckt Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ab, die im Rah­men des Betriebs der Anla­ge gegen den Betrei­ber gel­tend gemacht wer­den könnten.

Indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se berücksichtigen

Beim Abschluss einer Ver­si­che­rung für eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist es wich­tig, die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se und Risi­ken genau zu ana­ly­sie­ren und den Ver­si­che­rungs­schutz ent­spre­chend anzupassen.

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