Bei einem Arbeitsunfall greift immer der Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung.
Kommt es durch den Arbeitsunfall zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, so besteht auch über den Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen.
Personen, welche eine private Unfallversicherung besitzen, bekommen zusätzlich auch Leistungen aus dieser Unfallversicherung, denn eine private Unfallversicherung bietet nicht nur bei Freizeitunfällen Versicherungsschutz, sondern Sie zahlt auch bei Arbeitsunfällen, ohne Einschränkungen die vereinbarten Leistungen.
In der Regel sind die Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung deutlich höher als die Leistungsansprüche an die gesetzliche Unfallversicherung.