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Welche Versicherung greift bei Arbeitsunfall?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 27. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei einem Arbeitsunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) die Pflichtversicherung, die medizinische Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen und Rentenzahlungen übernimmt. Allerdings deckt sie oft nicht die vollständigen finanziellen Folgen, weshalb eine private Unfallversicherung als ergänzender Schutz essentiell ist, um Schutzlücken zu schließen.

Bei einem Arbeits­un­fall ist die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung (GUV) die Pflicht­ver­si­che­rung, die medi­zi­ni­sche Behand­lung, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men und Ren­ten­zah­lun­gen über­nimmt. Aller­dings deckt sie oft nicht die voll­stän­di­gen finan­zi­el­len Fol­gen, wes­halb eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung als ergän­zen­der Schutz essen­ti­ell ist, um Schutz­lü­cken zu schließen.

Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung: Auto­ma­ti­scher Schutz für Arbeitnehmer

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist eine Pflicht­ver­si­che­rung, die der Arbeit­ge­ber für alle Arbeit­neh­mer finan­ziert. Sie greift auto­ma­tisch bei Unfäl­len wäh­rend der Arbeits­zeit, in Pau­sen und auf dem ver­si­cher­ten Arbeits­weg – ohne dass Ver­schul­den eine Rol­le spielt.

Ver­si­cher­te Ereignisse:

  • Arbeits­un­fäl­le am Arbeitsplatz
  • Wege zur und von der Arbeit (ein­schließ­lich Umwe­ge für not­wen­di­ge Besorgungen)
  • Betrieb­li­che Ver­an­stal­tun­gen und Schulungsmaßnahmen
  • Berufs­er­kran­kun­gen (aner­kann­te Berufs­krank­hei­ten nach BKV-Liste)

Leis­tun­gen der GUV im Überblick:

  • Ambu­lan­te und sta­tio­nä­re medi­zi­ni­sche Behand­lung (ohne Zuzahlungen)
  • Zahn­be­hand­lung und Zahn­ersatz bei Unfallfolgen
  • Lohn­fort­zah­lung durch Arbeit­ge­ber für 6 Wochen ab Arbeitsunfähigkeit
  • Kran­ken­geld ab der 7. Woche (Kos­ten­trä­ger: Krankenkasse)
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft­li­che Heil­be­hand­lung und Rehabilitation
  • Erwerbs­tä­ti­gen­ren­te bei Inva­li­di­tät (ab ca. 20 % Min­de­rung der Erwerbsfähigkeit)
  • Hin­ter­blie­be­nen­ren­te im Todesfall
  • Umschu­lung und beruf­li­che Reintegration

Kri­ti­scher Punkt: Die Ren­ten­sät­ze der GUV sind oft nied­rig und ori­en­tie­ren sich am Brut­to­ver­dienst. Bei schwe­rer Inva­li­di­tät ent­steht eine erheb­li­che finan­zi­el­le Lücke, die der pri­va­te Schutz fül­len sollte.

Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung: Umfas­sen­der Schutz ohne Beschränkungen

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet ergän­zen­den Schutz ohne zeit­li­che oder Höhen­be­schrän­kun­gen und zahlt unab­hän­gig von der GUV. Sie leis­tet bereits ab einem Inva­li­di­täts­grad von 1 Pro­zent (wäh­rend GUV erst ab ca. 20 % zahlt) und deckt auch Unfäl­le in der Frei­zeit, beim Sport und im Urlaub ab.

Wich­ti­ge Leis­tun­gen für maxi­ma­le Absicherung:

  • Kapi­tal­leis­tung bei Inva­li­di­tät (je nach Tarif ca. 500.000–1 Mil­li­on Euro Versicherungssumme)
  • Unfall­ren­te als monat­li­che Zusatzleistung
  • Unfall­ta­ge­geld wäh­rend Erwerbs­un­fä­hig­keit (ca. 20–100 Euro pro Tag je nach Tarif)
  • Kos­me­ti­sche und plas­ti­sche Chir­ur­gie nach Unfallverletzungen
  • Assis­tenz­leis­tun­gen (Haus­halts­hil­fe, Umbau­ten für Barrierefreiheit)
  • Ber­gungs­kos­ten bei Unfällen
  • Psy­cho­lo­gi­sche Unter­stüt­zung und Rehabilitation
  • Über­gangs­leis­tun­gen zur Siche­rung des Einkommens

Beson­ders für Allein­ver­die­ner, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler ist eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung unver­zicht­bar, da die GUV für die­se Grup­pen nicht greift oder nur mini­mal leistet.

Prak­ti­sche Check­lis­te: Rich­ti­ges Ver­hal­ten nach Arbeitsunfall

  • Unfall­her­gang sofort münd­lich und schrift­lich dem Vor­ge­setz­ten melden
  • Ärzt­li­che Ver­sor­gung in Anspruch neh­men (auch bei leich­ten Verletzungen)
  • Ärzt­li­che Beschei­ni­gung und Unfall­mit­tei­lung anfordern
  • Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet, Unfall­mel­dung zur Berufs­ge­nos­sen­schaft einzureichen
  • Zeu­gen benen­nen und Kon­takt­da­ten notieren
  • Fotos vom Unfall­ort und Arbeits­um­feld anfertigen
  • Alle ärzt­li­chen Befun­de und Rech­nun­gen dokumentieren
  • Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung infor­mie­ren und Leis­tungs­an­trä­ge einreichen
  • Bei Leis­tungs­ab­leh­nun­gen Wider­spruch ein­le­gen (Rechts­schutz prüfen)
  • Regel­mä­ßi­ger Aus­tausch mit Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger zur Statusverfolgung

Fazit: Wäh­rend die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung die Basis-Absi­che­rung bie­tet, deckt eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung die finan­zi­el­len Fol­gen voll­stän­dig ab und schützt auch außer­halb der Arbeitszeit.

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