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Wel­che Ver­si­che­rung greift bei Arbeitsunfall?

Bei einem Arbeits­un­fall greift immer der Ver­si­che­rungs­schutz über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung.

Kommt es durch den Arbeits­un­fall zu einer vor­über­ge­hen­den  Arbeits­un­fä­hig­keit, so besteht auch über den  Arbeit­ge­ber eine Lohn­fort­zah­lung von 6 Wochen.

Per­so­nen, wel­che eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung besit­zen, bekom­men zusätz­lich auch Leis­tun­gen aus die­ser Unfall­ver­si­che­rung, denn eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet nicht nur bei Frei­zeit­un­fäl­len Ver­si­che­rungs­schutz, son­dern Sie zahlt auch bei Arbeits­un­fäl­len, ohne Ein­schrän­kun­gen die ver­ein­bar­ten Leistungen.

In der Regel sind die Leis­tun­gen aus einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung deut­lich höher als die Leis­tungs­an­sprü­che an die gesetz­li­che Unfallversicherung.

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