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Wel­che Ver­si­che­rung ist für Wohn­mo­bi­le mit aus­län­di­scher Zulas­sung erforderlich?

Wel­che Ver­si­che­rung ist für Wohn­mo­bi­le mit aus­län­di­scher Zulas­sung erforderlich?

Wenn du ein Wohn­mo­bil mit aus­län­di­scher Zulas­sung besitzt oder ein sol­ches nach Deutsch­land bringst, gibt es spe­zi­el­le Ver­si­che­rungs­an­for­de­run­gen, die du beach­ten musst. Die Ver­si­che­rungs­pflich­ten für aus­län­di­sche Wohn­mo­bi­le rich­ten sich sowohl nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Lan­des, in dem das Fahr­zeug zuge­las­sen ist, als auch nach den Bedin­gun­gen, die in Deutsch­land gel­ten, wenn du das Fahr­zeug dort nutzt. Hier sind die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen zur Ver­si­che­rung von Wohn­mo­bi­len mit aus­län­di­scher Zulas­sung.

1. Inter­na­tio­na­le Haftpflichtversicherung

Egal, in wel­chem Land das Wohn­mo­bil zuge­las­sen ist, die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in den meis­ten Län­dern gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, so auch in Deutsch­land. Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die du mit dei­nem Wohn­mo­bil ande­ren Per­so­nen oder deren Eigen­tum zufügst. Wenn dein Wohn­mo­bil im Aus­land zuge­las­sen ist, soll­test du sicher­stel­len, dass die Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch im Aus­land, ins­be­son­de­re in Deutsch­land, gilt.

Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te (Inter­na­tio­na­le Versicherungskarte)

  • Die Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te ist ein inter­na­tio­nal aner­kann­tes Doku­ment, das bestä­tigt, dass dein Wohn­mo­bil über eine gül­ti­ge Haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­fügt, die auch im Aus­land (in den auf­ge­lis­te­ten Län­dern) gilt. Vie­le Län­der, dar­un­ter Deutsch­land, erken­nen die Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te als Nach­weis an.
  • Gül­tig­keit: Ach­te dar­auf, dass die Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te alle Län­der abdeckt, in denen du mit dei­nem Wohn­mo­bil unter­wegs bist. In der Regel sind die EU-Län­der und eini­ge außer­eu­ro­päi­sche Staa­ten abgedeckt.

Kurz­auf­ent­hal­te in Deutschland

Wenn du nur für einen kur­zen Zeit­raum (z. B. für einen Urlaub) mit einem Wohn­mo­bil mit aus­län­di­scher Zulas­sung in Deutsch­land unter­wegs bist, reicht es aus, wenn du die Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te bei dir führst und die aus­län­di­sche Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch in Deutsch­land gilt.

2. Kurz­zeit- oder Grenzversicherung

Wenn dein Wohn­mo­bil kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung besitzt, die in Deutsch­land gül­tig ist, oder wenn du kei­ne Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te hast, musst du eine Grenz­ver­si­che­rung oder Kurz­zeit­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um das Fahr­zeug in Deutsch­land zu versichern.

  • Grenz­ver­si­che­rung: Die­se Ver­si­che­rung bie­tet dir einen kurz­fris­ti­gen Haft­pflicht­schutz, wenn du mit dei­nem aus­län­disch zuge­las­se­nen Wohn­mo­bil in ein Land ein­reist, in dem dein bestehen­der Ver­si­che­rungs­schutz nicht gilt. In Deutsch­land kannst du die­se Ver­si­che­rung in der Regel an den Gren­zen oder über spe­zi­el­le Ver­si­che­rer abschließen.
  • Kurz­zeit­ver­si­che­rung: Wenn du das Fahr­zeug nur für einen bestimm­ten Zeit­raum in Deutsch­land ver­si­chern möch­test (z. B. für eine Über­füh­rung oder einen Urlaub), kannst du eine Kurz­zeit­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet dir befris­te­ten Ver­si­che­rungs­schutz für einen Zeit­raum von meist 1 bis 30 Tagen.

3. Kas­ko­ver­si­che­rung für Wohn­mo­bi­le mit aus­län­di­scher Zulassung

Eine Kas­ko­ver­si­che­rung ist für Wohn­mo­bi­le mit aus­län­di­scher Zulas­sung nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, aber sehr sinn­voll, um dein Wohn­mo­bil gegen Schä­den abzu­si­chern, die nicht durch ande­re Per­so­nen ver­ur­sacht wer­den. Hier gibt es zwei Arten von Kaskoversicherungen:

  • Teil­kas­ko­ver­si­che­rung: Die Teil­kas­ko deckt Schä­den durch äuße­re Ein­flüs­se wie Dieb­stahl, Glas­bruch, Feu­er oder Natur­er­eig­nis­se (Sturm, Hagel) ab. Du soll­test sicher­stel­len, dass dei­ne bestehen­de Kas­ko­ver­si­che­rung auch im Aus­land gilt.
  • Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Die­se Ver­si­che­rung bie­tet zusätz­li­chen Schutz und deckt auch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le sowie Van­da­lis­mus ab. Wenn du mit einem hoch­wer­ti­gen Wohn­mo­bil ins Aus­land reist, ist eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung beson­ders empfehlenswert.

Vie­le inter­na­tio­na­le Kas­ko­ver­si­che­run­gen decken auch Schä­den ab, die außer­halb des Hei­mat­lan­des ent­ste­hen. Prü­fe jedoch immer die Ver­trags­be­din­gun­gen, um sicher­zu­stel­len, dass du auch in Deutsch­land und ande­ren Län­dern, in denen du unter­wegs bist, ver­si­chert bist.

4. Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung bei län­ge­rem Auf­ent­halt in Deutschland

Wenn du planst, dein Wohn­mo­bil mit aus­län­di­scher Zulas­sung über einen län­ge­ren Zeit­raum in Deutsch­land zu nut­zen oder dort dau­er­haft zu par­ken, musst du mög­li­cher­wei­se eine regu­lä­re deut­sche Wohn­mo­bil­ver­si­che­rung abschlie­ßen. In die­sem Fall ist es auch not­wen­dig, das Wohn­mo­bil in Deutsch­land umzumelden.

Vor­aus­set­zun­gen für die Ummeldung:

  • Wohn­sitz in Deutsch­land: Wenn du dau­er­haft in Deutsch­land lebst, musst du dein aus­län­di­sches Wohn­mo­bil inner­halb von 6 Mona­ten nach dei­ner Ein­rei­se nach deut­schem Recht zulassen.
  • Tech­ni­sche Über­prü­fung: Bevor du dein Wohn­mo­bil in Deutsch­land anmel­den kannst, muss es eine tech­ni­sche Über­prü­fung (TÜV) bestehen. Dies gilt auch für aus­län­di­sche Fahr­zeu­ge, die lang­fris­tig in Deutsch­land betrie­ben wer­den sollen.

5. Ver­si­che­rung für aus­län­di­sche Wohn­mo­bi­le in Deutschland

Wenn du ein Wohn­mo­bil mit aus­län­di­scher Zulas­sung hast und es dau­er­haft in Deutsch­land nut­zen möch­test, soll­test du einen Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich durch­füh­ren, um die bes­ten Ver­si­che­rungs­op­tio­nen zu fin­den. Dabei kannst du ver­schie­de­ne Anbie­ter ver­glei­chen, um den opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz für dein Wohn­mo­bil zu erhalten.

Wich­ti­ge Punk­te im Vergleich:

  • Deckungs­sum­men: Stel­le sicher, dass die Haft­pflicht- und Kas­ko­ver­si­che­rung aus­rei­chen­de Deckungs­sum­men bie­ten, um Schä­den in Deutsch­land abzudecken.
  • Leis­tun­gen: Ach­te auf Zusatz­leis­tun­gen wie Pan­nen­hil­fe oder einen Schutz­brief, der dir bei Pan­nen oder Unfäl­len im Aus­land Unter­stüt­zung bietet.
  • Prä­mi­en: Ver­glei­che die Prä­mi­en ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer, ins­be­son­de­re wenn du dein Fahr­zeug in Deutsch­land ummel­den möch­test. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Rabat­te für Fahr­zeu­ge an, die in einer Gara­ge oder auf einem pri­va­ten Stell­platz geparkt werden.

Fazit

Für Wohn­mo­bi­le mit aus­län­di­scher Zulas­sung gilt in Deutsch­land in der Regel die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Her­kunfts­lan­des, sofern die Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te vor­han­den ist und der Ver­si­che­rungs­schutz auch in Deutsch­land greift. Für kurz­fris­ti­ge Auf­ent­hal­te kannst du eine Grenz- oder Kurz­zeit­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Bei einem län­ge­ren Auf­ent­halt oder einer Ummel­dung in Deutsch­land soll­test du eine regu­lä­re Wohn­mo­bil­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Um die bes­te Ver­si­che­rung zu fin­den, ist ein Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich empfehlenswert.

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