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Wel­che Ver­si­che­rung schützt bei Rohrbrüchen?

Bei Rohr­brü­chen greift in der Regel die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, da sie Schä­den durch Lei­tungs­was­ser abdeckt. Die­se Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur der Rohr­lei­tung sowie die Fol­ge­schä­den, die durch das aus­tre­ten­de Was­ser am Gebäu­de entstehen.

Ver­si­che­run­gen, die bei Rohr­brü­chen schützen:

  1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung:
    • Schutz­um­fang: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den an der Bau­sub­stanz ab, die durch das Was­ser ent­ste­hen, z. B. Schä­den an Wän­den, Böden, Decken oder fest instal­lier­ten Tei­len wie Hei­zun­gen und sani­tä­ren Anlagen.
    • Rohr­lei­tun­gen: Sowohl die Repa­ra­tur der Rohr­lei­tun­gen im Gebäu­de als auch die Trock­nung und Repa­ra­tur der betrof­fe­nen Gebäu­de­tei­le wer­den übernommen.
  2. Haus­rat­ver­si­che­rung:
    • Beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel, elek­tro­ni­sche Gerä­te oder Klei­dung, die durch den Was­ser­rohr­bruch beschä­digt wur­den, sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­si­chert. Sie deckt die Kos­ten für den Ersatz oder die Repa­ra­tur der beschä­dig­ten Gegenstände.
  3. Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung (optio­nal):
    • Bei Rohr­brü­chen, die durch Natur­er­eig­nis­se wie Hoch­was­ser ver­ur­sacht wer­den, kann eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung zum Schutz bei­tra­gen. Die­se Ver­si­che­rung wird oft als zusätz­li­cher Bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung angeboten.

Wann greift die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht?

  • Vor­sätz­li­che Schä­den oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten (z. B. kei­ne aus­rei­chen­de Behei­zung im Win­ter) kön­nen dazu füh­ren, dass die Ver­si­che­rung nicht oder nur ein­ge­schränkt zahlt.
  • Exter­ne Rohr­lei­tun­gen: Eini­ge Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen decken nicht auto­ma­tisch Schä­den an Lei­tun­gen außer­halb des Gebäu­des ab (z. B. auf dem Grund­stück). Hier kann ein zusätz­li­cher Schutz für Ablei­tungs­roh­re sinn­voll sein.

Fazit:

Bei einem Rohr­bruch schützt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung das Gebäu­de vor Schä­den, die durch Lei­tungs­was­ser ent­ste­hen, wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den abdeckt. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den opti­ma­len Schutz zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass auch Rohr­lei­tun­gen inner­halb und außer­halb des Gebäu­des aus­rei­chend ver­si­chert sind.

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