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Wel­che Ver­si­che­rung schützt mein Wohn­mo­bil vor Erdrutschschäden?

Wel­che Ver­si­che­rung schützt mein Wohn­mo­bil vor Erdrutschschäden?

Schä­den durch Erd­rut­sche am Wohn­mo­bil wer­den in der Regel von einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung oder einer erwei­ter­ten Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt stan­dard­mä­ßig Natur­er­eig­nis­se wie Sturm, Hagel oder Blitz­ein­schlag ab. Für Erd­rutsch­schä­den jedoch, die als Natur­ka­ta­stro­phen gel­ten, ist oft eine zusätz­li­che Ele­men­tar­de­ckung erfor­der­lich, um das Wohn­mo­bil gegen die­se spe­zi­el­len Risi­ken zu schützen.

Hier ist eine detail­lier­te Über­sicht, wel­che Ver­si­che­run­gen dein Wohn­mo­bil vor Erd­rutsch­schä­den schüt­zen und was du beach­ten solltest:

1. Ele­men­tar­ver­si­che­rung: Spe­zi­el­ler Schutz bei Natur­ge­fah­ren wie Erdrutschen

Eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch Natur­er­eig­nis­se wie Erd­rut­sche, Erd­be­ben, Über­schwem­mun­gen, Schnee­druck und ähn­li­che Natur­ka­ta­stro­phen ent­ste­hen. Die­se Ver­si­che­rung kann ent­we­der als eigen­stän­di­ge Poli­ce abge­schlos­sen oder als Erwei­te­rung der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung hin­zu­ge­fügt wer­den. Bei einem Erd­rutsch über­nimmt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten oder im schlimms­ten Fall den Wie­der­be­schaf­fungs­wert, wenn das Wohn­mo­bil durch den Erd­rutsch zer­stört wird.

Typi­sche Leis­tun­gen der Elementarversicherung:

  • Schutz bei Erd­rutsch: Deckt die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Wie­der­be­schaf­fungs­wert, wenn das Wohn­mo­bil durch einen Erd­rutsch beschä­digt oder zer­stört wird.
  • Absi­che­rung gegen ande­re Natur­ka­ta­stro­phen: Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung schützt auch vor wei­te­ren Natur­ge­fah­ren wie Erd­be­ben, Über­schwem­mun­gen oder Lawi­nen.
  • Schutz vor Fol­ge­schä­den: Deckt auch Fol­ge­schä­den ab, die durch den Erd­rutsch ent­ste­hen, wie zum Bei­spiel Schä­den an der Elek­tro­nik oder dem Motor, die durch den Schlam­m­ein­tritt ver­ur­sacht wurden.

2. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung: Ein­ge­schränk­ter Schutz bei Naturgefahren

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor bestimm­ten Natur­ge­fah­ren, aller­dings deckt sie nicht stan­dard­mä­ßig Erd­rutsch­schä­den ab. Sie schützt vor Natur­er­eig­nis­sen wie Sturm, Hagel, Feu­er und Blitz­ein­schlä­gen, die das Wohn­mo­bil beschä­di­gen kön­nen. Um das Wohn­mo­bil auch gegen Erd­rut­sche abzu­si­chern, ist eine Erwei­te­rung der Teil­kas­ko um eine Ele­men­tar­de­ckung notwendig.

Typi­sche Leis­tun­gen der Teilkasko:

  • Schutz vor Natur­ge­fah­ren: Deckt Schä­den durch Sturm, Hagel, Feu­er und Blitz­ein­schlä­ge, jedoch nicht Erdrutsche.
  • Erwei­te­rung um Ele­men­tar­schutz: Durch die Hin­zu­fü­gung einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung kön­nen auch Erd­rutsch­schä­den abge­deckt werden.

3. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Umfas­sen­der Schutz bei Unfäl­len und selbst­ver­schul­de­ten Schäden

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung deckt Schä­den am Wohn­mo­bil ab, die durch Unfäl­le oder selbst­ver­schul­de­te Schä­den ent­ste­hen, bie­tet aber kei­nen auto­ma­ti­schen Schutz vor Erd­rutsch­schä­den. Aller­dings kann die Voll­kas­ko in Ver­bin­dung mit einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung einen umfas­sen­den Schutz gegen Natur­ka­ta­stro­phen bie­ten. Wenn der Erd­rutsch zu einem Unfall führt, bei dem das Wohn­mo­bil beschä­digt wird, greift die Voll­kas­ko und über­nimmt die Reparaturkosten.

Typi­sche Leis­tun­gen der Vollkasko:

  • Schutz bei Unfäl­len durch Natur­ge­fah­ren: Deckt Schä­den ab, die durch Unfäl­le ver­ur­sacht wer­den, wenn du auf­grund eines Erd­rut­sches die Kon­trol­le über das Wohn­mo­bil verlierst.
  • Selbst­ver­schul­de­te Schä­den: Greift bei Schä­den, die durch eige­ne Fahr­läs­sig­keit oder Miss­ge­schi­cke ent­ste­hen, auch im Zusam­men­hang mit Naturereignissen.

4. Vor­ge­hen bei Erdrutschschäden

Wenn dein Wohn­mo­bil durch einen Erd­rutsch beschä­digt wird, ist es wich­tig, schnell zu han­deln und den Scha­den dei­ner Ver­si­che­rung zu mel­den. Doku­men­tie­re den Scha­den so gut wie mög­lich und infor­mie­re die Ver­si­che­rung über den Scha­dens­her­gang. Falls du eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung oder eine erwei­ter­te Teil­kas­ko­ver­si­che­rung mit Ele­men­tar­de­ckung abge­schlos­sen hast, wird die Ver­si­che­rung den Scha­den bewer­ten und die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Wohn­mo­bils übernehmen.

Wich­ti­ge Schrit­te bei Erdrutschschäden:

  • Scha­den doku­men­tie­ren: Fotos von den Schä­den und der Umge­bung machen, um den Erd­rutsch zu dokumentieren.
  • Ver­si­che­rung infor­mie­ren: Den Scha­den unver­züg­lich der Teil­kas­ko, Voll­kas­ko oder Ele­men­tar­ver­si­che­rung melden.
  • Gut­ach­ten erstel­len las­sen: Ein von der Ver­si­che­rung beauf­trag­ter Gut­ach­ter kann den Scha­den bewer­ten, um die Höhe der Ent­schä­di­gung festzulegen.

5. Schutz­brief: Zusätz­li­che Absi­che­rung bei Naturgefahren

Ein Schutz­brief bie­tet zusätz­li­che Absi­che­rung bei Natur­ge­fah­ren wie Erd­rut­schen und über­nimmt die Kos­ten für Pan­nen­hil­fe, Abschlepp­diens­te und gege­be­nen­falls ein Ersatz­fahr­zeug, falls dein Wohn­mo­bil durch den Erd­rutsch nicht mehr fahr­be­reit ist. Der Schutz­brief kann eben­falls die Kos­ten für den Rück­trans­port des beschä­dig­ten Wohn­mo­bils über­neh­men, wenn es im Aus­land zu einem Erd­rutsch kommt.

Typi­sche Leis­tun­gen des Schutzbriefs:

  • Pan­nen­hil­fe und Abschlepp­dienst: Über­nimmt die Kos­ten für das Abschlep­pen des Wohn­mo­bils, wenn es durch einen Erd­rutsch nicht mehr fahr­be­reit ist.
  • Ersatz­fahr­zeug: Stellt dir ein Ersatz­fahr­zeug zur Ver­fü­gung, falls dein Wohn­mo­bil nach einem Erd­rutsch nicht mehr genutzt wer­den kann.
  • Rück­trans­port des Wohn­mo­bils: Deckt die Kos­ten für den Rück­trans­port des Wohn­mo­bils nach Deutsch­land, wenn der Erd­rutsch im Aus­land passiert.

6. Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich und Wohn­mo­bil Versicherungsvergleich

Um sicher­zu­stel­len, dass dein Wohn­mo­bil bei Erd­rutsch­schä­den umfas­send abge­si­chert ist, lohnt es sich, einen Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich oder Wohn­mo­bil Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­zu­füh­ren. So kannst du die ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te ver­glei­chen und sicher­stel­len, dass du über eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung ver­fügst, die dich gegen Erd­rut­sche und ande­re Natur­ge­fah­ren schützt.

Wich­ti­ge Punk­te beim Vergleich:

  • Ele­men­tar­de­ckung prü­fen: Ach­te dar­auf, dass die Ver­si­che­rung Erd­rutsch­schä­den abdeckt oder ob eine Erwei­te­rung der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung um eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung not­wen­dig ist.
  • Umfas­sen­der Schutz bei Natur­ge­fah­ren: Stel­le sicher, dass die Ver­si­che­rung auch ande­re Natur­ge­fah­ren wie Erd­be­ben, Über­schwem­mun­gen und Schnee­druck abdeckt.
  • Zusätz­li­cher Schutz­brief für Pan­nen­hil­fe: Prü­fe, ob ein Schutz­brief im Fal­le von Natur­ka­ta­stro­phen wie Erd­rut­schen Pan­nen­hil­fe und Abschlepp­diens­te bietet.

Fazit

Schä­den am Wohn­mo­bil durch Erd­rut­sche wer­den in der Regel von einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­deckt. Die­se kann als Erwei­te­rung der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den und schützt das Wohn­mo­bil vor Natur­ka­ta­stro­phen wie Erd­rut­schen, Erd­be­ben, Lawi­nen oder Über­schwem­mun­gen. Eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet zusätz­li­chen Schutz, wenn durch einen Erd­rutsch indi­rekt ein Unfall ver­ur­sacht wird. Ein Schutz­brief kann Pan­nen­hil­fe und Abschlepp­diens­te über­neh­men. Ein Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die dein Wohn­mo­bil gegen Erd­rutsch­schä­den und ande­re Natur­ge­fah­ren umfas­send absichert.

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