Suche

Wel­che Ver­si­che­rung schützt mein Wohn­mo­bil vor Steinschlagschäden?

Wel­che Ver­si­che­rung schützt mein Wohn­mo­bil vor Steinschlagschäden?

Stein­schlag­schä­den am Wohn­mo­bil wer­den in der Regel durch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet Schutz bei Glas­bruch, also ins­be­son­de­re für Schä­den an der Wind­schutz­schei­be, den Sei­ten­schei­ben oder den Schein­wer­fern, die durch Stein­schlag ver­ur­sacht wer­den. Da Stein­schlä­ge häu­fig auf Rei­sen oder bei Fahr­ten auf unebe­nen Stra­ßen auf­tre­ten, ist die­ser Schutz beson­ders wichtig.

Hier erfährst du im Detail, wel­che Ver­si­che­run­gen für Stein­schlag­schä­den am Wohn­mo­bil zustän­dig sind und was du bei der Regu­lie­rung die­ser Schä­den beach­ten solltest.

1. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung: Schutz vor Steinschlagschäden

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz vor Stein­schlag­schä­den an der Wind­schutz­schei­be, den Sei­ten­schei­ben und ande­ren glä­ser­nen Tei­len des Wohn­mo­bils. Wenn ein Stein­schlag wäh­rend der Fahrt auf­tritt und die Wind­schutz­schei­be beschä­digt wird, über­nimmt die Teil­kas­ko die Repa­ra­tur­kos­ten oder, falls erfor­der­lich, den Aus­tausch der beschä­dig­ten Scheibe.

Typi­sche Leis­tun­gen der Teil­kas­ko bei Steinschlagschäden:

  • Repa­ra­tur von Stein­schlag­schä­den: Klei­ne­re Stein­schlä­ge kön­nen oft repa­riert wer­den, ohne dass die Schei­be kom­plett aus­ge­tauscht wer­den muss. Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung über­nimmt die­se Repa­ra­tu­ren in der Regel voll­stän­dig, oft ohne Selbstbeteiligung.
  • Aus­tausch der Wind­schutz­schei­be: Wenn die Schei­be irrepa­ra­bel beschä­digt ist, über­nimmt die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung die Kos­ten für den Aus­tausch der Windschutzscheibe.
  • Schutz bei Schä­den an ande­ren Schei­ben: Neben der Wind­schutz­schei­be sind auch Schä­den an Sei­ten­schei­ben, Heck­schei­ben und Schein­wer­fern durch Stein­schlag abgedeckt.

2. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Umfas­sen­der Schutz bei selbst­ver­schul­de­ten Steinschlagschäden

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet zusätz­li­chen Schutz, wenn der Stein­schlag­scha­den durch eige­ne Fahr­läs­sig­keit oder einen Unfall ver­ur­sacht wur­de. Wenn zum Bei­spiel durch einen Unfall mit einem ande­ren Fahr­zeug Stein­schlag auf­tritt und meh­re­re Schei­ben beschä­digt wer­den, greift die Voll­kas­ko und über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Aus­tausch der Scheiben.

Typi­sche Leis­tun­gen der Vollkasko:

  • Schutz bei Unfall­schä­den: Deckt Stein­schlag­schä­den, die im Zusam­men­hang mit einem Unfall ent­stan­den sind, ab.
  • Selbst­ver­schul­de­te Schä­den: Greift bei Schä­den durch eige­ne Fahr­läs­sig­keit, wie zum Bei­spiel beim Fah­ren auf unebe­nen Stra­ßen, wo durch das Hoch­wir­beln von Stei­nen Schä­den entstehen.

3. Selbst­be­tei­li­gung und Kostenübernahme

Bei Stein­schlag­schä­den an der Wind­schutz­schei­be oder ande­ren Schei­ben des Wohn­mo­bils wird in vie­len Fäl­len kei­ne Selbst­be­tei­li­gung fäl­lig, wenn der Scha­den repa­riert wer­den kann, ohne die Schei­be aus­zu­tau­schen. Soll­te die Schei­be jedoch kom­plett aus­ge­tauscht wer­den müs­sen, kann eine Selbst­be­tei­li­gung anfal­len, abhän­gig von den Bedin­gun­gen dei­ner Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Kos­ten­über­nah­me bei Steinschlagschäden:

  • Repa­ra­tur ohne Selbst­be­tei­li­gung: Klei­ne­re Stein­schlag­schä­den, die repa­riert wer­den kön­nen, sind in der Regel ohne Selbst­be­tei­li­gung abgedeckt.
  • Aus­tausch mit Selbst­be­tei­li­gung: Wenn die Wind­schutz­schei­be oder eine ande­re Schei­be aus­ge­tauscht wer­den muss, kann eine Selbst­be­tei­li­gung fäl­lig wer­den, abhän­gig von dei­nem Versicherungsvertrag.

4. Vor­ge­hen bei Steinschlagschäden

Wenn ein Stein­schlag­scha­den an dei­nem Wohn­mo­bil auf­tritt, ist es wich­tig, den Scha­den so schnell wie mög­lich repa­rie­ren zu las­sen, um eine wei­te­re Beschä­di­gung der Schei­be zu ver­mei­den. In den meis­ten Fäl­len über­nimmt die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten, oft ohne Selbst­be­tei­li­gung, wenn der Scha­den recht­zei­tig beho­ben wird.

Wich­ti­ge Schrit­te bei Steinschlagschäden:

  • Scha­den schnell repa­rie­ren las­sen: Las­se den Stein­schlag so schnell wie mög­lich repa­rie­ren, um eine Aus­brei­tung des Scha­dens zu verhindern.
  • Ver­si­che­rung infor­mie­ren: Mel­de den Stein­schlag dei­ner Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko, um die Scha­den­re­gu­lie­rung zu starten.
  • Werk­statt auf­su­chen: Besu­che eine von der Ver­si­che­rung emp­foh­le­ne Werk­statt, um sicher­zu­stel­len, dass die Repa­ra­tur ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wird.

5. Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich und Wohn­mo­bil Versicherungsvergleich

Um sicher­zu­stel­len, dass dein Wohn­mo­bil umfas­send gegen Stein­schlag­schä­den abge­si­chert ist, emp­fiehlt es sich, einen Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich oder Wohn­mo­bil Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­zu­füh­ren. So kannst du ver­schie­de­ne Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te ver­glei­chen und sicher­stel­len, dass dein Wohn­mo­bil gegen Glas­bruch und ande­re Schä­den durch Stein­schlag opti­mal ver­si­chert ist.

Wich­ti­ge Punk­te beim Vergleich:

  • Deckung von Stein­schlag­schä­den: Ach­te dar­auf, dass die Teil­kas­ko Stein­schlag­schä­den an der Wind­schutz­schei­be und ande­ren glä­ser­nen Tei­len des Wohn­mo­bils abdeckt.
  • Repa­ra­tur­kos­ten ohne Selbst­be­tei­li­gung: Prü­fe, ob die Ver­si­che­rung die Repa­ra­tur von Stein­schlä­gen ohne Selbst­be­tei­li­gung übernimmt.
  • Aus­tausch von Schei­ben: Stel­le sicher, dass die Kos­ten für den Aus­tausch von beschä­dig­ten Schei­ben durch Stein­schlag eben­falls abge­deckt sind.

Fazit

Stein­schlag­schä­den am Wohn­mo­bil wer­den in der Regel durch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt. Die­se Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Aus­tausch von Wind­schutz­schei­ben, Sei­ten­schei­ben und Schein­wer­fern, die durch Stein­schlag beschä­digt wur­den. Bei Unfäl­len oder selbst­ver­schul­de­ten Schä­den greift die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. Ein Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die dein Wohn­mo­bil umfas­send gegen Stein­schlag­schä­den absichert.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Wohnmobilversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Wohnmobil Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen