Suche

Wel­che Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten bei einem Lkw-Totalschaden?

Wenn es zu einem Total­scha­den bei Ihrem Lkw kommt, hängt die Über­nah­me der Kos­ten davon ab, wel­che Ver­si­che­rungs­art Sie abge­schlos­sen haben. Ein Total­scha­den liegt vor, wenn der Lkw so schwer beschä­digt ist, dass eine Repa­ra­tur wirt­schaft­lich nicht mehr sinn­voll ist oder das Fahr­zeug nicht mehr instand gesetzt wer­den kann. Hier sind die Ver­si­che­run­gen, die bei einem Total­scha­den grei­fen und wel­che Kos­ten über­nom­men werden.

1. Haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Totalschaden

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt nur die Kos­ten für Schä­den, die Sie mit Ihrem Lkw an Drit­ten ver­ur­sa­chen. Wenn der Lkw einen Total­scha­den erlei­det und Sie den Unfall selbst ver­schul­det haben, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung kei­ne Kos­ten für den eige­nen Scha­den am Lkw.

  • Dritt­schä­den: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt für Schä­den an ande­ren Fahr­zeu­gen, Gebäu­den oder Per­so­nen, die durch den Unfall ver­ur­sacht wurden.
  • Kein Schutz für den eige­nen Lkw: Schä­den am eige­nen Lkw, ein­schließ­lich eines Total­scha­dens, sind nicht durch die Haft­pflicht abge­deckt. Hier benö­ti­gen Sie eine Kaskoversicherung.

2. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bei Totalschaden

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung über­nimmt nur in bestimm­ten Fäl­len die Kos­ten für einen Total­scha­den, und zwar wenn der Scha­den durch exter­ne Ein­flüs­se ver­ur­sacht wur­de, die in der Teil­kas­ko abge­deckt sind, wie:

  • Dieb­stahl: Wenn der Lkw gestoh­len wird und nicht wie­der auf­ge­fun­den wird, über­nimmt die Teil­kas­ko den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahrzeugs.
  • Brand­schä­den oder Explo­si­on: Wird der Lkw durch Feu­er oder eine Explo­si­on zer­stört, zahlt die Teil­kas­ko den Wiederbeschaffungswert.
  • Natur­er­eig­nis­se: Schä­den durch Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Über­schwem­mun­gen, die zu einem Total­scha­den füh­ren, sind eben­falls durch die Teil­kas­ko abgedeckt.

Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder Van­da­lis­mus­schä­den, die zu einem Total­scha­den füh­ren, sind in der Teil­kas­ko jedoch nicht enthalten.

3. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bei Totalschaden

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet den umfas­sends­ten Schutz und über­nimmt die Kos­ten für einen Total­scha­den am eige­nen Lkw, unab­hän­gig davon, ob der Unfall selbst­ver­schul­det ist oder durch Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wurde.

  • Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le: Wenn Sie den Unfall selbst ver­ur­sacht haben und der Lkw dabei einen Total­scha­den erlei­det, über­nimmt die Voll­kas­ko den Schaden.
  • Van­da­lis­mus: Wird der Lkw mut­wil­lig zer­stört, zahlt die Voll­kas­ko den Rest­wert des Fahrzeugs.
  • Kol­li­sio­nen und Fah­rer­flucht: Auch wenn der Unfall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht begeht, greift die Voll­kas­ko und über­nimmt die Kos­ten für den Totalschaden.

4. Wie­der­be­schaf­fungs­wert und Zeitwert

Im Fal­le eines Total­scha­dens wird in der Regel der Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Lkw erstat­tet, das heißt, der Betrag, den Sie benö­ti­gen, um ein ver­gleich­ba­res Fahr­zeug zu kau­fen. Bei älte­ren Fahr­zeu­gen wird oft der Zeit­wert erstat­tet, der den aktu­el­len Wert des Lkw zum Zeit­punkt des Scha­dens berücksichtigt.

  • Wie­der­be­schaf­fungs­wert: Der Ver­si­che­rer zahlt den Betrag, der not­wen­dig ist, um einen ver­gleich­ba­ren Lkw auf dem Markt zu kaufen.
  • Zeit­wert: Bei älte­ren Fahr­zeu­gen wird der Zeit­wert erstat­tet, der den Wert­ver­lust durch Alter und Abnut­zung berücksichtigt.

5. Total­scha­den bei finan­zier­ten oder geleas­ten Lkw

Wenn der Lkw geleast oder finan­ziert ist, ist eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung in der Regel ver­pflich­tend. Im Fal­le eines Total­scha­dens zahlt die Ver­si­che­rung den Rest­wert des Fahr­zeugs. Es kann jedoch vor­kom­men, dass der Ver­si­che­rungs­be­trag nicht aus­reicht, um den gesam­ten noch offe­nen Finan­zie­rungs- oder Lea­sing­be­trag zu decken. In die­sem Fall kann eine GAP-Ver­si­che­rung den Dif­fe­renz­be­trag abdecken.

  • GAP-Ver­si­che­rung: Die­se Zusatz­ver­si­che­rung gleicht die Dif­fe­renz zwi­schen dem Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahr­zeugs und dem noch offe­nen Betrag bei der Lea­sing­ge­sell­schaft oder Bank aus.

Fazit

Ein Total­scha­den am Lkw wird in der Regel durch die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt, die sowohl selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le als auch Van­da­lis­mus und Fah­rer­flucht umfasst. Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt Total­schä­den ab, die durch Dieb­stahl, Feu­er oder Natur­er­eig­nis­se ver­ur­sacht wer­den. Bei einem finan­zier­ten oder geleas­ten Lkw kann eine GAP-Ver­si­che­rung sinn­voll sein, um den Dif­fe­renz­be­trag zwi­schen dem Wie­der­be­schaf­fungs­wert und der noch offe­nen Finan­zie­rung abzu­de­cken. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz für Ihren Lkw zu fin­den und sich gegen Total­schä­den abzusichern.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Lkw Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Lkw Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen