Wenn es zu einem Totalschaden bei Ihrem Lkw kommt, hängt die Übernahme der Kosten davon ab, welche Versicherungsart Sie abgeschlossen haben. Ein Totalschaden liegt vor, wenn der Lkw so schwer beschädigt ist, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist oder das Fahrzeug nicht mehr instand gesetzt werden kann. Hier sind die Versicherungen, die bei einem Totalschaden greifen und welche Kosten übernommen werden.
1. Haftpflichtversicherung bei Totalschaden
Die Haftpflichtversicherung deckt nur die Kosten für Schäden, die Sie mit Ihrem Lkw an Dritten verursachen. Wenn der Lkw einen Totalschaden erleidet und Sie den Unfall selbst verschuldet haben, übernimmt die Haftpflichtversicherung keine Kosten für den eigenen Schaden am Lkw.
- Drittschäden: Die Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden an anderen Fahrzeugen, Gebäuden oder Personen, die durch den Unfall verursacht wurden.
- Kein Schutz für den eigenen Lkw: Schäden am eigenen Lkw, einschließlich eines Totalschadens, sind nicht durch die Haftpflicht abgedeckt. Hier benötigen Sie eine Kaskoversicherung.
2. Teilkaskoversicherung bei Totalschaden
Die Teilkaskoversicherung übernimmt nur in bestimmten Fällen die Kosten für einen Totalschaden, und zwar wenn der Schaden durch externe Einflüsse verursacht wurde, die in der Teilkasko abgedeckt sind, wie:
- Diebstahl: Wenn der Lkw gestohlen wird und nicht wieder aufgefunden wird, übernimmt die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
- Brandschäden oder Explosion: Wird der Lkw durch Feuer oder eine Explosion zerstört, zahlt die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert.
- Naturereignisse: Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen, die zu einem Totalschaden führen, sind ebenfalls durch die Teilkasko abgedeckt.
Selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismusschäden, die zu einem Totalschaden führen, sind in der Teilkasko jedoch nicht enthalten.
3. Vollkaskoversicherung bei Totalschaden
Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz und übernimmt die Kosten für einen Totalschaden am eigenen Lkw, unabhängig davon, ob der Unfall selbstverschuldet ist oder durch Vandalismus verursacht wurde.
- Selbstverschuldete Unfälle: Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben und der Lkw dabei einen Totalschaden erleidet, übernimmt die Vollkasko den Schaden.
- Vandalismus: Wird der Lkw mutwillig zerstört, zahlt die Vollkasko den Restwert des Fahrzeugs.
- Kollisionen und Fahrerflucht: Auch wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, greift die Vollkasko und übernimmt die Kosten für den Totalschaden.
4. Wiederbeschaffungswert und Zeitwert
Im Falle eines Totalschadens wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert des Lkw erstattet, das heißt, der Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Bei älteren Fahrzeugen wird oft der Zeitwert erstattet, der den aktuellen Wert des Lkw zum Zeitpunkt des Schadens berücksichtigt.
- Wiederbeschaffungswert: Der Versicherer zahlt den Betrag, der notwendig ist, um einen vergleichbaren Lkw auf dem Markt zu kaufen.
- Zeitwert: Bei älteren Fahrzeugen wird der Zeitwert erstattet, der den Wertverlust durch Alter und Abnutzung berücksichtigt.
5. Totalschaden bei finanzierten oder geleasten Lkw
Wenn der Lkw geleast oder finanziert ist, ist eine Vollkaskoversicherung in der Regel verpflichtend. Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung den Restwert des Fahrzeugs. Es kann jedoch vorkommen, dass der Versicherungsbetrag nicht ausreicht, um den gesamten noch offenen Finanzierungs- oder Leasingbetrag zu decken. In diesem Fall kann eine GAP-Versicherung den Differenzbetrag abdecken.
- GAP-Versicherung: Diese Zusatzversicherung gleicht die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem noch offenen Betrag bei der Leasinggesellschaft oder Bank aus.
Fazit
Ein Totalschaden am Lkw wird in der Regel durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt, die sowohl selbstverschuldete Unfälle als auch Vandalismus und Fahrerflucht umfasst. Die Teilkaskoversicherung deckt Totalschäden ab, die durch Diebstahl, Feuer oder Naturereignisse verursacht werden. Bei einem finanzierten oder geleasten Lkw kann eine GAP-Versicherung sinnvoll sein, um den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der noch offenen Finanzierung abzudecken. Ein Lkw Versicherungsvergleich hilft Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihren Lkw zu finden und sich gegen Totalschäden abzusichern.