Die Kosten bei Frostschäden am Gebäude werden in der Regel von der Wohngebäudeversicherung übernommen, vorausgesetzt, der Schaden entsteht durch Leitungswasser. Dies gilt insbesondere, wenn durch Frost Wasserleitungen oder Heizungsrohre platzen und dadurch Schäden am Gebäude verursacht werden.
Typische Frostschäden, die von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden:
- Gebrochene Wasserleitungen: Wenn Wasserrohre durch Frost platzen und Wasser austritt, deckt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten für die Rohre und die durch das ausgetretene Wasser verursachten Schäden an Wänden, Böden oder Decken.
- Schäden an Heizungsanlagen: Frost kann auch Schäden an Heizungsanlagen verursachen, die über die Gebäudeversicherung abgedeckt sind.
Was wird nicht abgedeckt?
- Frostschäden durch Fahrlässigkeit: Wenn der Schaden durch fahrlässiges Verhalten verursacht wurde (z. B. bei mangelnder Beheizung oder fehlenden Frostschutzmaßnahmen), kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder einschränken.
- Hausrat: Bewegliche Gegenstände, die durch den Frostschaden in Mitleidenschaft gezogen werden (z. B. Möbel oder elektronische Geräte), sind über die Hausratversicherung versichert, nicht über die Gebäudeversicherung.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung deckt Frostschäden an Rohren und Gebäudeteilen ab, sofern der Schaden nicht durch Fahrlässigkeit verursacht wurde. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Schäden abgedeckt sind, kann ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen sinnvoll sein.