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Wel­che Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten bei Total­scha­den des Wohn­mo­bils im Ausland?

Wel­che Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten bei Total­scha­den des Wohn­mo­bils im Ausland?

Im Fal­le eines Total­scha­dens dei­nes Wohn­mo­bils im Aus­land über­nimmt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die Kos­ten, sofern du eine sol­che Ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast. Die Voll­kas­ko kommt für Unfall­schä­den auf, wenn das Fahr­zeug nicht mehr repa­riert wer­den kann oder die Repa­ra­tur­kos­ten den Zeit­wert des Wohn­mo­bils über­stei­gen. Zusätz­lich kann ein Schutz­brief oder eine Pan­nen­hil­fe­ver­si­che­rung für den Rück­trans­port des Wohn­mo­bils nach Deutsch­land auf­kom­men, da in vie­len Fäl­len ein Total­scha­den im Aus­land bedeu­tet, dass das Fahr­zeug nicht mehr fahr­be­reit ist.

Hier ist eine detail­lier­te Über­sicht, wel­che Ver­si­che­run­gen die Kos­ten bei einem Total­scha­den im Aus­land über­neh­men und wel­che Schrit­te du beach­ten solltest.

1. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Umfas­sen­der Schutz bei Totalschaden

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung deckt den Total­scha­den dei­nes Wohn­mo­bils im Aus­land ab. Ein Total­scha­den liegt vor, wenn die Repa­ra­tur­kos­ten höher sind als der Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahr­zeugs, das heißt, es wäre wirt­schaft­lich nicht sinn­voll, das Wohn­mo­bil zu repa­rie­ren. Die Voll­kas­ko ersetzt dir in die­sem Fall den aktu­el­len Zeit­wert dei­nes Wohn­mo­bils. In eini­gen Ver­trä­gen kann auch der Neu­wert ersetzt wer­den, wenn das Fahr­zeug erst kur­ze Zeit alt ist.

Typi­sche Leis­tun­gen der Voll­kas­ko bei Totalschaden:

  • Wirt­schaft­li­cher Total­scha­den: Wenn die Repa­ra­tur­kos­ten den aktu­el­len Zeit­wert des Wohn­mo­bils über­stei­gen, zahlt die Voll­kas­ko den Wiederbeschaffungswert.
  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Bei eini­gen Ver­si­che­run­gen wird der Neu­wert erstat­tet, wenn das Wohn­mo­bil noch rela­tiv neu ist (oft bis zu 12 oder 24 Mona­te nach Kauf).
  • Deckung von Unfall­schä­den: Die Voll­kas­ko greift bei selbst ver­schul­de­ten Unfäl­len und auch bei Van­da­lis­mus oder Schä­den durch Fremdeinwirkung.

2. Schutz­brief: Über­nah­me der Rücktransportkosten

Neben der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ist ein Schutz­brief oder eine Pan­nen­hil­fe­ver­si­che­rung wich­tig, da die­se die Rück­trans­port­kos­ten dei­nes beschä­dig­ten Wohn­mo­bils nach Deutsch­land über­neh­men. Im Fal­le eines Total­scha­dens im Aus­land wird das Wohn­mo­bil ent­we­der direkt ver­schrot­tet oder zurück­trans­por­tiert, wenn dies sinn­voll ist. Der Schutz­brief deckt außer­dem oft die Kos­ten für ein Ersatz­fahr­zeug oder die Wei­ter­rei­se, falls dein Wohn­mo­bil nicht mehr fahr­be­reit ist.

Typi­sche Leis­tun­gen des Schutzbriefs:

  • Rück­trans­port des Wohn­mo­bils: Über­nimmt die Kos­ten für den Rück­trans­port des Wohn­mo­bils nach Deutsch­land, wenn es im Aus­land nicht mehr repa­riert wer­den kann.
  • Ersatz­fahr­zeug: Stellt dir ein Ersatz­fahr­zeug zur Ver­fü­gung, damit du dei­ne Rei­se fort­set­zen kannst, falls das Wohn­mo­bil im Aus­land ausfällt.
  • Über­nach­tungs­kos­ten und Rück­rei­se: Deckt Hotel­über­nach­tun­gen und die Kos­ten für die Rück­rei­se, wenn das Wohn­mo­bil nicht mehr genutzt wer­den kann.

3. Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Schutz bei Schä­den an Dritten

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist immer invol­viert, wenn du mit dei­nem Wohn­mo­bil einen Unfall im Aus­land ver­ur­sachst, bei dem Schä­den an Drit­ten ent­ste­hen. Aller­dings über­nimmt die Haft­pflicht kei­ne Kos­ten für Schä­den am eige­nen Wohn­mo­bil, son­dern nur die Schä­den, die du an ande­ren Fahr­zeu­gen oder Per­so­nen ver­ur­sacht hast. Für den Total­scha­den dei­nes Wohn­mo­bils im Aus­land ist daher aus­schließ­lich die Voll­kas­ko relevant.

Typi­sche Leis­tun­gen der Haftpflichtversicherung:

  • Deckung von Per­so­nen­schä­den: Über­nimmt die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lung und Schmer­zens­geld, wenn durch den Unfall Per­so­nen ver­letzt werden.
  • Sach­schä­den an Drit­ten: Deckt die Repa­ra­tur­kos­ten für beschä­dig­te Fahr­zeu­ge oder frem­des Eigen­tum, die durch den Unfall ent­stan­den sind.

4. Vor­ge­hen bei einem Total­scha­den im Ausland

Wenn es im Aus­land zu einem Total­scha­den dei­nes Wohn­mo­bils kommt, soll­test du die fol­gen­den Schrit­te beach­ten, um den Scha­den kor­rekt abzuwickeln:

Wich­ti­ge Schrit­te bei Totalschaden:

  • Poli­zei ver­stän­di­gen: In vie­len Län­dern ist es not­wen­dig, die Poli­zei bei einem Unfall hin­zu­zu­zie­hen, ins­be­son­de­re wenn es zu einem Total­scha­den kommt.
  • Unfall doku­men­tie­ren: Fotos vom Unfall­ort und den Schä­den machen sowie die Daten aller Betei­lig­ten und even­tu­el­ler Zeu­gen notieren.
  • Ver­si­che­rung infor­mie­ren: Den Scha­den unver­züg­lich der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung und ggf. dem Schutz­brief mel­den, damit die Abwick­lung begin­nen kann.
  • Rück­trans­port orga­ni­sie­ren: In Abspra­che mit dei­ner Ver­si­che­rung und dem Schutz­brief den Rück­trans­port oder die Ent­sor­gung des Fahr­zeugs regeln.

5. Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich und Wohn­mo­bil Versicherungsvergleich

Um sicher­zu­stel­len, dass du bei einem Total­scha­den im Aus­land umfas­send abge­si­chert bist, lohnt es sich, einen Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich oder Wohn­mo­bil Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­zu­füh­ren. So kannst du ver­schie­de­ne Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te ver­glei­chen und sicher­stel­len, dass dei­ne Ver­si­che­rung sowohl den Total­scha­den als auch den Rück­trans­port im Aus­land abdeckt.

Wich­ti­ge Punk­te beim Vergleich:

  • Deckung bei Total­scha­den: Ach­te dar­auf, dass die Ver­si­che­rung den Zeit­wert oder Neu­wert des Wohn­mo­bils bei einem Total­scha­den im Aus­land erstattet.
  • Schutz­brief für Rück­trans­port: Prü­fe, ob der Schutz­brief den Rück­trans­port des Wohn­mo­bils über­nimmt oder ein Ersatz­fahr­zeug bereitstellt.
  • Prä­mi­en und Selbst­be­tei­li­gung: Ver­glei­che die Prä­mi­en und die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung, um sicher­zu­stel­len, dass du im Scha­dens­fall gut abge­si­chert bist.

Fazit

Bei einem Total­scha­den dei­nes Wohn­mo­bils im Aus­land über­nimmt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die Kos­ten für den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahr­zeugs. Ein Schutz­brief oder eine Pan­nen­hil­fe­ver­si­che­rung sorgt für den Rück­trans­port des Wohn­mo­bils nach Deutsch­land und deckt zusätz­li­che Kos­ten wie die Bereit­stel­lung eines Ersatz­fahr­zeugs oder Über­nach­tungs­kos­ten. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung greift, wenn durch den Unfall Drit­ten Schä­den zuge­fügt wur­den. Ein Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die bei einem Total­scha­den im Aus­land umfas­send absichert.

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