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Wel­che Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten nach einem Unfall im Ausland?

Wel­che Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten nach einem Unfall im Ausland?

Die Repa­ra­tur­kos­ten nach einem Unfall im Aus­land** wer­den in der Regel von der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung über­nom­men, sofern du eine sol­che abge­schlos­sen hast. Bei unver­schul­de­ten Unfäl­len kann auch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers die Kos­ten decken. Es gibt jedoch eini­ge wich­ti­ge Punk­te zu beach­ten, wenn du mit dei­nem Wohn­mo­bil im Aus­land unter­wegs bist, wie die Deckung durch eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung, die Unter­stüt­zung durch einen Schutz­brief sowie die Gül­tig­keit der Ver­si­che­rung im jewei­li­gen Land.

Hier erfährst du, wel­che Ver­si­che­run­gen für Repa­ra­tur­kos­ten nach einem Unfall im Aus­land zustän­dig sind und wel­che Aspek­te du bei der Wahl dei­ner Ver­si­che­rung beach­ten solltest.

1. Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Deckung durch die Ver­si­che­rung des Unfallverursachers

Wenn du im Aus­land in einen Unfall ver­wi­ckelt wirst und nicht selbst schuld bist, deckt in der Regel die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers die Repa­ra­tur­kos­ten dei­nes Wohn­mo­bils. In der EU und eini­gen wei­te­ren Län­dern gilt die Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te, die die Haft­pflicht­de­ckung für Kfz in ande­ren Län­dern nach­weist. In Län­dern, in denen die Grü­ne Kar­te nicht gilt, kann an der Gren­ze eine Zusatz­haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich sein.

Wich­ti­ge Punk­te zur Haft­pflicht­ver­si­che­rung im Ausland:

  • Deckung durch die Ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers: Wenn du unver­schul­det in einen Unfall ver­wi­ckelt wirst, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers die Kos­ten für die Repa­ra­tur dei­nes Wohnmobils.
  • Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te: In den meis­ten euro­päi­schen Län­dern gilt die Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te als Nach­weis der Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Prü­fe vor der Abrei­se, ob sie in dei­nem Rei­se­land gül­tig ist.
  • Grenz­ver­si­che­run­gen: In Län­dern außer­halb der EU und EFTA, in denen die Grü­ne Kar­te nicht aner­kannt wird, musst du oft eine Grenz­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um die Haft­pflicht­de­ckung sicherzustellen.

2. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Umfas­sen­der Schutz für selbst­ver­schul­de­te Unfälle

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet den bes­ten Schutz bei Unfäl­len im Aus­land, ins­be­son­de­re wenn du den Unfall selbst ver­ur­sacht hast. Sie deckt die Repa­ra­tur­kos­ten dei­nes Wohn­mo­bils unab­hän­gig davon, ob du den Unfall ver­schul­det hast oder nicht. Die Voll­kas­ko über­nimmt sowohl Repa­ra­tu­ren im Inland als auch im Aus­land und bie­tet Schutz bei Unfäl­len, Van­da­lis­mus oder ande­ren Beschädigungen.

Vor­tei­le der Voll­kas­ko bei Unfäl­len im Ausland:

  • Deckung für selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le: Wenn du einen Unfall im Aus­land selbst ver­ur­sacht hast, über­nimmt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten dei­nes Wohnmobils.
  • Schutz vor Van­da­lis­mus: Soll­te dein Wohn­mo­bil im Aus­land durch Van­da­lis­mus beschä­digt wer­den, über­nimmt die Voll­kas­ko die Reparaturkosten.
  • Repa­ra­tur im Aus­land: Vie­le Voll­kas­ko­ver­si­che­run­gen decken auch die Repa­ra­tur­kos­ten im Aus­land oder den Rück­trans­port dei­nes Wohn­mo­bils, falls es vor Ort nicht repa­riert wer­den kann.

3. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung: Ein­ge­schränk­ter Schutz bei bestimm­ten Schäden

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet nur ein­ge­schränk­ten Schutz, da sie nur Schä­den durch äuße­re Ein­flüs­se wie Dieb­stahl, Feu­er, Hagel oder Van­da­lis­mus abdeckt. Bei selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len im Aus­land über­nimmt die Teil­kas­ko kei­ne Repa­ra­tur­kos­ten. Den­noch bie­tet sie Schutz bei bestimm­ten unfall­be­ding­ten Schä­den, wenn die­se durch ver­si­cher­te Ereig­nis­se ver­ur­sacht wurden.

Typi­sche Leis­tun­gen der Teil­kas­ko bei Unfäl­len im Ausland:

  • Schutz bei Dieb­stahl und Van­da­lis­mus: Wenn dein Wohn­mo­bil im Aus­land gestoh­len oder mut­wil­lig beschä­digt wird, über­nimmt die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz.
  • Kei­ne Deckung bei selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len: Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt kei­ne selbst­ver­schul­de­ten Unfall­schä­den ab, hier­für ist eine Voll­kas­ko erforderlich.

4. Schutz­brief: Pan­nen­hil­fe und Rück­trans­port des Fahrzeugs

Ein Schutz­brief oder eine Pan­nen­hil­fe­ver­si­che­rung ist beson­ders nütz­lich, wenn du mit dei­nem Wohn­mo­bil im Aus­land unter­wegs bist. Der Schutz­brief bie­tet Unter­stüt­zung bei Unfäl­len und Pan­nen, ein­schließ­lich Abschlepp­diens­ten, der Orga­ni­sa­ti­on von Repa­ra­tu­ren und dem Rück­trans­port des Wohn­mo­bils, wenn es vor Ort nicht repa­riert wer­den kann.

Typi­sche Leis­tun­gen eines Schutz­briefs im Ausland:

  • Pan­nen­hil­fe und Abschlepp­dienst: Der Schutz­brief über­nimmt die Kos­ten für Pan­nen­hil­fe und Abschlepp­diens­te im Aus­land, falls dein Wohn­mo­bil nach einem Unfall nicht mehr fahr­tüch­tig ist.
  • Rück­trans­port des Fahr­zeugs: Wenn dein Wohn­mo­bil im Aus­land irrepa­ra­bel beschä­digt wird, über­nimmt der Schutz­brief die Orga­ni­sa­ti­on und die Kos­ten für den Rück­trans­port in dein Heimatland.
  • Repa­ra­tur vor Ort: In vie­len Fäl­len orga­ni­siert der Schutz­brief auch die Repa­ra­tur des Fahr­zeugs im Aus­land, sodass du dei­ne Rei­se fort­set­zen kannst.

5. Gül­tig­keit der Ver­si­che­rung im Ausland

Bevor du mit dei­nem Wohn­mo­bil ins Aus­land fährst, soll­test du sicher­stel­len, dass dei­ne Ver­si­che­rung dort gül­tig ist. Die meis­ten Ver­si­che­run­gen gel­ten in der EU und den EFTA-Staa­ten (z. B. Nor­we­gen, Island, Schweiz), aber in ande­ren Län­dern, wie den USA oder Kana­da, musst du mög­li­cher­wei­se eine Zusatz­ver­si­che­rung abschließen.

Wich­ti­ge Punk­te zur Gül­tig­keit der Versicherung:

  • Gül­tig­keit inner­halb der EU und EFTA: In den meis­ten euro­päi­schen Län­dern ist dei­ne Wohn­mo­bil­ver­si­che­rung gül­tig. Die Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te dient hier als Nachweis.
  • Gül­tig­keit außer­halb der EU: In Län­dern außer­halb der EU oder EFTA kann es not­wen­dig sein, eine Zusatz­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Infor­mie­re dich vor­ab bei dei­nem Versicherer.
  • Zusätz­li­che Absi­che­run­gen: In eini­gen Län­dern benö­tigst du zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen, wie eine Grenz­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder spe­zi­el­le Unfallversicherungen.

6. Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich und Wohn­mo­bil Versicherungsvergleich

Um die bes­te Ver­si­che­rung für Wohn­mo­bi­le für Unfäl­le im Aus­land zu fin­den, emp­fiehlt es sich, einen Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich oder Wohn­mo­bil Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­zu­füh­ren. So kannst du die ver­schie­de­nen Anbie­ter und ihre Deckun­gen für Unfäl­le und Repa­ra­tu­ren im Aus­land ver­glei­chen und die pas­sen­de Ver­si­che­rung für dei­ne Bedürf­nis­se auswählen.

Wich­ti­ge Punk­te beim Vergleich:

  • Deckung bei Unfäl­len im Aus­land: Ach­te dar­auf, dass die Ver­si­che­rung Unfäl­le und Repa­ra­tu­ren im Aus­land abdeckt, sowohl für selbst­ver­schul­de­te als auch fremd­ver­schul­de­te Unfälle.
  • Schutz­brief oder Pan­nen­hil­fe: Prü­fe, ob dei­ne Ver­si­che­rung einen Schutz­brief oder Pan­nen­hil­fe für das Aus­land bie­tet, um im Not­fall Unter­stüt­zung zu erhalten.
  • Gül­tig­keit im Aus­land: Über­prü­fe die Län­der, in denen dei­ne Ver­si­che­rung gül­tig ist, und ob du für bestimm­te Regio­nen Zusatz­ver­si­che­run­gen abschlie­ßen musst.

Fazit

Die Repa­ra­tur­kos­ten nach einem Unfall im Aus­land wer­den in der Regel von der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung über­nom­men, beson­ders wenn du den Unfall selbst ver­schul­det hast. Bei unver­schul­de­ten Unfäl­len greift die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers. Ein Schutz­brief oder eine Pan­nen­hil­fe­ver­si­che­rung bie­tet zusätz­li­chen Schutz und Unter­stüt­zung bei Pan­nen oder Unfäl­len im Aus­land. Um die bes­te Ver­si­che­rung für dein Wohn­mo­bil zu fin­den, hilft dir ein Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich, die pas­sen­de Poli­ce aus­zu­wäh­len, die auch im Aus­land umfas­sen­den Schutz bietet.

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