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Welche Versicherung übernimmt einen Parkettschaden?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Parkettschäden werden je nach Art und Verursacher von unterschiedlichen Versicherungen übernommen: Die Wohngebäudeversicherung deckt fest verlegtes Parkett bei Wasser-, Brand- oder Sturmschäden ab, die Hausratversicherung schützt nur lose Bodenbeläge, und die private Haftpflicht zahlt ausschließlich bei Fremdverschulden. Entscheidend ist, ob das Parkett Gebäudebestandteil oder Inventar ist.

Par­kett­schä­den wer­den je nach Art und Ver­ur­sa­cher von unter­schied­li­chen Ver­si­che­run­gen über­nom­men: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt fest ver­leg­tes Par­kett bei Wasser‑, Brand- oder Sturm­schä­den ab, die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt nur lose Boden­be­lä­ge, und die pri­va­te Haft­pflicht zahlt aus­schließ­lich bei Fremd­ver­schul­den. Ent­schei­dend ist, ob das Par­kett Gebäu­de­be­stand­teil oder Inven­tar ist.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Haupt­schutz für fest ver­leg­tes Parkett

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist der pri­mä­re Schutz für Par­kett­schä­den an der Gebäu­de­sub­stanz. Sie deckt Beschä­di­gun­gen durch fol­gen­de ver­si­cher­te Ereig­nis­se ab:

  • Was­ser­schä­den: Rohr­bruch, Lei­tungs­was­ser­aus­trit­te, Hei­zungs­de­fek­te, Bade­wan­nen­über­läu­fe oder Überschwemmungen
  • Brand­schä­den: Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on oder Selbstentzündung
  • Sturm- und Hagel­schä­den: Ein­drin­gen­des Was­ser durch beschä­dig­te Dächer oder Fenster
  • Ein­bruch­fol­ge­schä­den: Beschä­dig­tes Par­kett durch Ein­bruch, Ein­bruch­ver­such oder Vandalismus
  • Ele­men­tar­schä­den: Hoch­was­ser, Stark­re­gen oder Schnee­druck (nur mit Elementarschutz-Zusatz)

Wich­tig zu wis­sen: Die Ver­si­che­rung erstat­tet typi­scher­wei­se den Zeit­wert des Par­ketts, nicht die vol­len Neu­an­schaf­fungs­kos­ten. Bei älte­ren Belä­gen führt das wegen Ver­schleiß zu einer redu­zier­ten Ent­schä­di­gung. Der Deckungs­um­fang vari­iert je nach Tarif – man­che Poli­cen umfas­sen auch Rohr­be­schä­di­gun­gen oder Hei­zungs­aus­fall­schä­den. Besit­zer in Hoch­was­ser­ge­bie­ten soll­ten eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung zwin­gend erwei­tern. Seit 2026 bie­ten vie­le Ver­si­che­rer ver­bes­ser­te Tari­fe mit aus­rei­chen­der Deckung für Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se an.

Haus­rat­ver­si­che­rung: Schutz nur für lose Bodenbeläge

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt lose oder ver­leg­te Tep­pi­che und Läu­fer auf dem Par­kett vor Feu­er, Was­ser und Ein­bruch. Fest ver­leg­tes Par­kett selbst fällt dage­gen unter die Gebäu­de­sub­stanz und wird nicht abge­deckt – dafür ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zuständig.

Mie­ter soll­ten beson­de­re Auf­merk­sam­keit auf die Miet­sach­scha­den­sum­me legen. Die­se Zusatz­leis­tung kann Par­kett­schä­den über­neh­men, für die der Mie­ter haft­bar gemacht wird – etwa bei Was­ser­schä­den durch eige­nes Ver­schul­den. Ohne die­se Absi­che­rung müs­sen Mie­ter Repa­ra­tu­ren selbst zah­len. Eine Deckung von ca. 3.000–5.000 Euro ist üblich und soll­te indi­vi­du­ell geprüft werden.

Pri­va­te Haft­pflicht: Nur bei Fremdverschulden

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung greift nur, wenn eine ande­re Per­son den Par­kett­scha­den ver­ur­sacht hat – bei­spiels­wei­se ein Besu­cher durch ver­schüt­te­te Flüs­sig­keit oder ein Hand­wer­ker durch fahr­läs­si­ge Arbeit. Für eige­nes Ver­schul­den zahlt die Haft­pflicht nicht. Mie­ter soll­ten über­prü­fen, ob ihre Poli­ce Miet­sach­schä­den ein­schließt; dies ist eine häu­fig über­se­he­ne, aber essen­zi­el­le Absicherung.

Prak­ti­sche Check­lis­te bei Parkettschaden

  • Sofort­maß­nah­men: Was­ser­zu­fuhr unter­bre­chen und inten­siv lüf­ten, um Schim­mel­bil­dung zu verhindern
  • Foto­gra­fi­sche Doku­men­ta­ti­on: Schä­den aus meh­re­ren Win­keln foto­gra­fie­ren mit Datum und Uhrzeit
  • Scha­den­mel­dung: Ver­si­che­rer bin­nen weni­ger Tage benach­rich­ti­gen – Ver­zö­ge­run­gen kön­nen zu Leis­tungs­aus­fall führen
  • War­tungs­nach­wei­se sam­meln: Regel­mä­ßi­ge Inspek­tio­nen von Hei­zung und Roh­ren doku­men­tie­ren und aufbewahren
  • Repa­ra­tur­an­ge­bo­te ver­glei­chen: Meh­re­re Par­kett­fach­leu­te kon­sul­tie­ren vor Beauftragung
  • Ver­si­che­rungs­de­ckung über­prü­fen: Wel­che Scha­dens­ar­ten sind ein­ge­schlos­sen? Fehlt Elementarschutz?
  • Mie­te und Wohn­la­ge beach­ten: In Hoch­was­ser­ge­bie­ten ist erwei­ter­te Ele­men­tar­ver­si­che­rung essentiell
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