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Parkettschäden werden je nach Art und Verursacher von unterschiedlichen Versicherungen übernommen: Die Wohngebäudeversicherung deckt fest verlegtes Parkett bei Wasser-, Brand- oder Sturmschäden ab, die Hausratversicherung schützt nur lose Bodenbeläge, und die private Haftpflicht zahlt ausschließlich bei Fremdverschulden. Entscheidend ist, ob das Parkett Gebäudebestandteil oder Inventar ist.
Parkettschäden werden je nach Art und Verursacher von unterschiedlichen Versicherungen übernommen: Die Wohngebäudeversicherung deckt fest verlegtes Parkett bei Wasser‑, Brand- oder Sturmschäden ab, die Hausratversicherung schützt nur lose Bodenbeläge, und die private Haftpflicht zahlt ausschließlich bei Fremdverschulden. Entscheidend ist, ob das Parkett Gebäudebestandteil oder Inventar ist.
Die Wohngebäudeversicherung ist der primäre Schutz für Parkettschäden an der Gebäudesubstanz. Sie deckt Beschädigungen durch folgende versicherte Ereignisse ab:
Wichtig zu wissen: Die Versicherung erstattet typischerweise den Zeitwert des Parketts, nicht die vollen Neuanschaffungskosten. Bei älteren Belägen führt das wegen Verschleiß zu einer reduzierten Entschädigung. Der Deckungsumfang variiert je nach Tarif – manche Policen umfassen auch Rohrbeschädigungen oder Heizungsausfallschäden. Besitzer in Hochwassergebieten sollten eine Elementarversicherung zwingend erweitern. Seit 2026 bieten viele Versicherer verbesserte Tarife mit ausreichender Deckung für Extremwetterereignisse an.
Die Hausratversicherung schützt lose oder verlegte Teppiche und Läufer auf dem Parkett vor Feuer, Wasser und Einbruch. Fest verlegtes Parkett selbst fällt dagegen unter die Gebäudesubstanz und wird nicht abgedeckt – dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Mieter sollten besondere Aufmerksamkeit auf die Mietsachschadensumme legen. Diese Zusatzleistung kann Parkettschäden übernehmen, für die der Mieter haftbar gemacht wird – etwa bei Wasserschäden durch eigenes Verschulden. Ohne diese Absicherung müssen Mieter Reparaturen selbst zahlen. Eine Deckung von ca. 3.000–5.000 Euro ist üblich und sollte individuell geprüft werden.
Die Haftpflichtversicherung greift nur, wenn eine andere Person den Parkettschaden verursacht hat – beispielsweise ein Besucher durch verschüttete Flüssigkeit oder ein Handwerker durch fahrlässige Arbeit. Für eigenes Verschulden zahlt die Haftpflicht nicht. Mieter sollten überprüfen, ob ihre Police Mietsachschäden einschließt; dies ist eine häufig übersehene, aber essenzielle Absicherung.
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