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Wel­che Ver­si­che­rung über­nimmt Kos­ten bei einem Gebäudebrand?

Bei einem Gebäu­de­brand über­nimmt in der Regel die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten. Die­se Ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de gegen Schä­den durch Feu­er, Blitz­schlag, Explo­si­on und Fol­ge­schä­den wie Lösch­was­ser­schä­den.

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei einem Brand ab?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Wie­der­auf­bau des Gebäu­des, ein­schließ­lich Dach, Wän­de und Fens­ter, die durch das Feu­er zer­stört wurden.
  2. Lösch- und Auf­räum­kos­ten:
    • Die Kos­ten für die Lösch­maß­nah­men und das Ent­sor­gen von ver­brann­tem Mate­ri­al sowie even­tu­el­le Auf­räum­ar­bei­ten sind eben­falls abgedeckt.
  3. Fol­ge­schä­den durch Rauch und Ruß:
    • Zusätz­lich über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auch die Schä­den durch Rauch und Ruß­ab­la­ge­run­gen, die wäh­rend eines Bran­des entstehen.

Ergän­zen­de Versicherungen:

  • Haus­rat­ver­si­che­rung: Die­se deckt den Scha­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den, wie Möbeln oder Elek­tro­ge­rä­ten, die durch den Brand zer­stört wurden.
  • Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung: Die­se Ver­si­che­rung wird für Natur­er­eig­nis­se wie Blitz­ein­schlä­ge, die Brän­de ver­ur­sa­chen kön­nen, optio­nal hinzugefügt.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten bei einem Gebäu­de­brand, ein­schließ­lich der Repa­ra­tur oder des Wie­der­auf­baus. Für Schä­den am Haus­rat und ergän­zen­de Risi­ken soll­te eine Haus­rat­ver­si­che­rung oder Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung in Betracht gezo­gen wer­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu finden.

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