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Wel­che Ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den am Lkw bei Vandalismus?

Van­da­lis­mus­schä­den am Lkw: Wel­che Ver­si­che­rung greift?

Schä­den durch Van­da­lis­mus kön­nen erheb­li­che finan­zi­el­le Belas­tun­gen ver­ur­sa­chen. Um sol­che Schä­den an Ihrem Lkw abzu­de­cken, ist es wich­tig zu wis­sen, wel­che Ver­si­che­rung dafür zustän­dig ist.

Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Schutz gegen Vandalismus

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ist die Ver­si­che­rung, die Schä­den durch Van­da­lis­mus am eige­nen Fahr­zeug abdeckt. Sie umfasst alle Leis­tun­gen der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung und erwei­tert den Schutz auf:

  • Selbst­ver­schul­de­te Unfall­schä­den: Schä­den, die Sie selbst ver­ur­sacht haben.
  • Van­da­lis­mus­schä­den: Mut­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen durch Drit­te, wie zer­kratz­ter Lack, ein­ge­schla­ge­ne Schei­ben oder zer­stör­te Spiegel.

Teil­kas­ko­ver­si­che­rung: Ein­ge­schränk­ter Schutz

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet Schutz gegen eine Rei­he von Schä­den, jedoch nicht gegen Van­da­lis­mus. Sie deckt unter anderem:

  • Dieb­stahl: Ver­lust des Fahr­zeugs durch Dieb­stahl oder unbe­fug­te Nutzung.
  • Brand und Explo­si­on: Schä­den durch Feu­er oder Explosion.
  • Ele­men­tar­schä­den: Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Sturm, Hagel, Überschwemmung.
  • Glas­bruch: Beschä­di­gun­gen an Schei­ben und Spiegeln.
  • Wild­un­fäl­le: Kol­li­sio­nen mit Haarwild.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Kei­ne Deckung für eige­ne Schäden

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und deckt Schä­den ab, die Sie mit Ihrem Lkw Drit­ten zufü­gen. Sie kommt nicht für Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug auf, ein­schließ­lich Vandalismusschäden.

Vor­ge­hen bei Vandalismusschäden

Wenn Ihr Lkw durch Van­da­lis­mus beschä­digt wur­de, soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Poli­zei infor­mie­ren: Erstat­ten Sie umge­hend Anzei­ge bei der Poli­zei und las­sen Sie sich ein Akten­zei­chen geben.
  2. Scha­den doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie die Schä­den aus­führ­lich aus ver­schie­de­nen Perspektiven.
  3. Ver­si­che­rung benach­rich­ti­gen: Mel­den Sie den Scha­den unver­züg­lich Ihrer Lkw Ver­si­che­rung.
  4. Gut­ach­ten ein­ho­len: Die Ver­si­che­rung wird mög­li­cher­wei­se einen Sach­ver­stän­di­gen beauf­tra­gen, um den Scha­den zu bewerten.
  5. Repa­ra­tur durch­füh­ren: Nach Frei­ga­be durch die Ver­si­che­rung kön­nen Sie die Repa­ra­tur in einer Fach­werk­statt durch­füh­ren lassen.

Tipps zur Aus­wahl der rich­ti­gen Versicherung

  • Bedarf prü­fen: Über­le­gen Sie, ob eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für Ihren Lkw sinn­voll ist, ins­be­son­de­re bei neu­en oder wert­vol­len Fahrzeugen.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Durch die Ver­ein­ba­rung einer Selbst­be­tei­li­gung kön­nen Sie die Prä­mie reduzieren.
  • Lkw Ver­si­che­run­gen ver­glei­chen: Ein aus­führ­li­cher Ver­gleich hilft, den opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz zu fin­den und Kos­ten zu sparen.
  • Zusatz­leis­tun­gen: Ach­ten Sie auf mög­li­che Zusatz­leis­tun­gen wie einen erwei­ter­ten Schutz­brief oder eine Werkstattbindung.

Fazit

Schä­den am Lkw durch Van­da­lis­mus wer­den von der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung über­nom­men. Weder die Haft­pflicht- noch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung decken Van­da­lis­mus­schä­den am eige­nen Fahr­zeug ab. Es ist daher emp­feh­lens­wert, bei Bedarf eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um umfas­send abge­si­chert zu sein.

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