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Bei Beladungsfehlern übernimmt die Verkehrshaftungsversicherung (auch Frachtführer-Haftungsversicherung genannt) die Schadensersatzansprüche. Diese Versicherung deckt Schäden an der Ladung und Drittschäden ab, die durch unsachgemäße Beladung, fehlerhafte Ladungssicherung oder Überladung entstehen. Je nach Umfang können auch die Betriebshaftpflicht- und die Kaskoversicherung relevant sein.
Bei Beladungsfehlern übernimmt die Verkehrshaftungsversicherung (auch Frachtführer-Haftungsversicherung genannt) die Schadensersatzansprüche. Diese Versicherung deckt Schäden an der Ladung und Drittschäden ab, die durch unsachgemäße Beladung, fehlerhafte Ladungssicherung oder Überladung entstehen. Je nach Umfang können auch die Betriebshaftpflicht- und die Kaskoversicherung relevant sein.
Die Verkehrshaftungsversicherung ist für Speditionen, Transportunternehmen und gewerbliche Frachtführer unverzichtbar. Sie springt ein, wenn durch Beladungsfehler Schäden entstehen – sowohl am transportierten Gut als auch bei Dritten. Die Versicherung deckt typische Fehler wie unsachgemäße Ladungssicherung, falsche Gewichtsverteilung oder das Überschreiten von Gewichtsgrenzen ab.
Beispiele für abgedeckte Schäden:
Betriebshaftpflichtversicherung: Diese erweitert den Haftungsschutz und deckt Schäden ab, die Ihre Mitarbeiter bei Be- und Entladevorgängen verursachen. Sie greift besonders dann, wenn die Verkehrshaftungsversicherung nicht ausreichend ist.
Kaskoversicherung: Schäden am Lkw-Fahrzeug selbst (z. B. durch Überladung verursachte Rahmenbrüche) fallen unter die Kaskoversicherung. Allerdings schließen viele Policen Schäden durch fahrerisches Verschulden oder zulässige Gewichtsgrenzenüberschreitung aus. Eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen ist wichtig.
Güterversicherung: Im Gegensatz zur Verkehrshaftungsversicherung schützt die Güterversicherung den Warenbesitzer vor Transportrisiken (Diebstahl, Unwetter). Sie greift jedoch nicht bei selbstverschuldeten Beladungsfehlern des Frachtführers.
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