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Wel­che Ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den bei Fahrerausfall?

Schä­den, die durch den Fah­rer­aus­fall ent­ste­hen, kön­nen auf ver­schie­de­ne Wei­sen abge­si­chert wer­den. Der Fah­rer­aus­fall kann durch Krank­heit, Unfall oder ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Umstän­de ein­tre­ten. In sol­chen Fäl­len gibt es spe­zi­el­le Ver­si­che­run­gen, die finan­zi­el­len Ver­lust durch den Aus­fall des Fah­rers oder zusätz­li­che Kos­ten wie Ersatz­fah­rer oder Fahr­zeug­still­stand abde­cken. Hier sind die rele­van­ten Ver­si­che­run­gen und Deckun­gen, die Schä­den bei Fah­rer­aus­fall übernehmen.

1. Fah­rer­aus­fall­ver­si­che­rung

Die Fah­rer­aus­fall­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung, die den finan­zi­el­len Ver­lust und die zusätz­li­chen Kos­ten abdeckt, die ent­ste­hen, wenn ein Fah­rer krank­heits­be­dingt, durch einen Unfall oder auf­grund ande­rer Umstän­de ausfällt.

Was deckt die Fah­rer­aus­fall­ver­si­che­rung ab?

  • Kos­ten für einen Ersatz­fah­rer: Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Bereit­stel­lung eines Ersatz­fah­rers, um den Trans­port oder Betrieb aufrechtzuerhalten.
  • Lohn­aus­fall des Fah­rers: Wenn der Fah­rer für einen bestimm­ten Zeit­raum aus­fällt, über­nimmt die Fah­rer­aus­fall­ver­si­che­rung den Lohn oder die Verdienstausfälle.
  • Still­stands­kos­ten des Lkw: Wenn der Lkw auf­grund des Fah­rer­aus­falls still­steht, kön­nen Kos­ten für die Nicht­nut­zung des Fahr­zeugs erstat­tet werden.

Wer bie­tet die­se Ver­si­che­rung an?

  • Alli­anz: Die Alli­anz bie­tet spe­zi­el­le Fah­rer­aus­fall­ver­si­che­run­gen für Unter­neh­men an, die den finan­zi­el­len Scha­den durch Fah­rer­aus­fall abdecken.
  • R+V Ver­si­che­rung: Die R+V Ver­si­che­rung bie­tet eben­falls Schutz bei Fah­rer­aus­fäl­len und über­nimmt die Kos­ten für Ersatz­fah­rer und Lkw-Standzeiten.
  • AXA: AXA bie­tet maß­ge­schnei­der­te Ver­si­che­run­gen für Unter­neh­men mit häu­fi­gen Trans­port­ein­sät­zen, die auch den Fah­rer­aus­fall abdecken.

2. Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung

Eine Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung (auch Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung genannt) bie­tet Schutz, wenn der Betrieb durch den Aus­fall eines Fah­rers beein­träch­tigt wird. Sie greift, wenn durch den Fah­rer­aus­fall ein finan­zi­el­ler Ver­lust ent­steht, etwa durch Umsatz­aus­fall oder zusätz­li­che Kos­ten für den Betrieb.

Was deckt die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung ab?

  • Ersatz für ent­gan­ge­ne Umsät­ze: Wenn der Betrieb durch den Fah­rer­aus­fall unter­bro­chen wird und Umsät­ze ver­lo­ren gehen, über­nimmt die Ver­si­che­rung die­se Kosten.
  • Fix­kos­ten des Unter­neh­mens: Betriebs­kos­ten wie Lea­sing­ra­ten, Löh­ne für ande­re Mit­ar­bei­ter oder Mie­te kön­nen durch die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung abge­si­chert werden.
  • Kos­ten für einen Ersatz­fah­rer: Vie­le Betriebs­aus­fall­ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten für die Bereit­stel­lung eines Ersatz­fah­rers, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Wer bie­tet die­se Ver­si­che­rung an?

  • His­cox: His­cox bie­tet eine spe­zia­li­sier­te Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung an, die auch bei Fah­rer­aus­fall greift und den Betrieb aufrechterhält.
  • Alli­anz: Die Alli­anz Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung bie­tet Schutz bei der Unter­bre­chung des Betrie­bes durch Fah­rer­aus­fäl­le oder ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Ereignisse.
  • Gotha­er: Die Gotha­er bie­tet Betriebs­aus­fall­ver­si­che­run­gen für gewerb­li­che Trans­por­teu­re an, die auch den Aus­fall von Fah­rern absichern.

3. Unfall­ver­si­che­rung für Fahrer

Eine Unfall­ver­si­che­rung für Fah­rer deckt Schä­den ab, die durch den Aus­fall eines Fah­rers auf­grund eines Unfalls ent­ste­hen. Die­se Ver­si­che­rung greift, wenn der Fah­rer einen Unfall erlei­det und für einen bestimm­ten Zeit­raum nicht mehr arbei­ten kann.

Was deckt die Unfall­ver­si­che­rung ab?

  • Inva­li­di­täts­leis­tun­gen: Wenn der Fah­rer nach einem Unfall nicht mehr arbei­ten kann, zahlt die Ver­si­che­rung eine Invaliditätsrente.
  • Todes­fall­leis­tun­gen: Im Todes­fall erhält die Fami­lie des Fah­rers eine Entschädigungszahlung.
  • Kos­ten für Reha­bi­li­ta­ti­on: Wenn der Fah­rer nach einem Unfall medi­zi­ni­sche Reha­bi­li­ta­ti­on benö­tigt, über­nimmt die Unfall­ver­si­che­rung die­se Kosten.
  • Ersatz für Ver­dienst­aus­fall: Die Ver­si­che­rung zahlt eine Ent­schä­di­gung für den Zeit­raum, in dem der Fah­rer auf­grund eines Unfalls arbeits­un­fä­hig ist.

Wer bie­tet die­se Ver­si­che­rung an?

  • AXA: AXA bie­tet spe­zi­el­le Unfall­ver­si­che­run­gen für gewerb­li­che Fah­rer, die Schutz bei Unfäl­len und Arbeits­un­fä­hig­keit bieten.
  • R+V Ver­si­che­rung: Die R+V bie­tet umfas­sen­de Unfall­ver­si­che­run­gen, die auch den Ver­dienst­aus­fall und die Behand­lungs­kos­ten für Fah­rer abdecken.
  • HUK-Coburg: HUK-Coburg bie­tet güns­ti­ge Unfall­ver­si­che­run­gen, die auch bei Arbeits­un­fä­hig­keit nach einem Unfall greifen.

4. Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung zahlt eine Ent­schä­di­gung, wenn der Fah­rer auf­grund einer Krank­heit oder Ver­let­zung vor­über­ge­hend arbeits­un­fä­hig ist. Die­se Ver­si­che­rung deckt den Ver­dienst­aus­fall und hilft dabei, die finan­zi­el­len Fol­gen des Fah­rer­aus­falls zu mindern.

Was deckt die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ab?

  • Täg­li­che Zah­lung bei Arbeits­un­fä­hig­keit: Die Ver­si­che­rung zahlt ein fest­ge­leg­tes Tage­geld, wenn der Fah­rer arbeits­un­fä­hig ist, um den Ver­dienst­aus­fall auszugleichen.
  • Ergän­zung zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung: Die­se Ver­si­che­rung ergänzt die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung und zahlt, wenn der gesetz­li­che Schutz nicht ausreicht.
  • Absi­che­rung bei län­ge­rer Krank­heit: Die Ver­si­che­rung greift bei län­ger­fris­ti­gen Erkran­kun­gen, die eine Rück­kehr des Fah­rers verzögern.

Wer bie­tet die­se Ver­si­che­rung an?

  • Alli­anz: Die Alli­anz Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung bie­tet Schutz bei Arbeits­un­fä­hig­keit durch Krank­heit oder Ver­let­zung und zahlt ein Tage­geld an den Fahrer.
  • HUK-Coburg: Die HUK-Coburg bie­tet eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell für gewerb­li­che Fah­rer geeig­net ist.
  • Signal Iduna: Signal Iduna bie­tet eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell für selbst­stän­di­ge Lkw-Fah­rer und Trans­port­un­ter­neh­men ent­wi­ckelt wurde.

Fazit

Ver­schie­de­ne Ver­si­che­run­gen über­neh­men Schä­den bei Fah­rer­aus­fall, je nach­dem, wel­che Art des Aus­falls vor­liegt. Eine Fah­rer­aus­fall­ver­si­che­rung bie­tet direk­ten Schutz bei unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­sen, die den Aus­fall des Fah­rers betref­fen, und über­nimmt Kos­ten für Ersatz­fah­rer und Fahr­zeug­still­stand. Alter­na­tiv kön­nen auch eine Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung, Unfall­ver­si­che­rung oder Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung genutzt wer­den, um Ver­dienst­aus­fäl­le und zusätz­li­che Kos­ten bei Fah­rer­aus­fäl­len zu decken.

Durch einen Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich kön­nen Sie die pas­sen­den Ver­si­che­run­gen fin­den, die Ihre spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se beim Fah­rer­aus­fall abdecken.

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