Schäden, die durch fremde Pferde verursacht werden, können in der Regel durch verschiedene Arten von Versicherungen abgedeckt werden, je nach den Umständen des Schadens. Hier sind die wichtigsten Versicherungsarten, die für solche Schäden in Frage kommen:
1. Pferdehaftpflichtversicherung des Halters des fremden Pferdes
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist die Versicherung, die speziell dafür gedacht ist, Schäden abzudecken, die ein Pferd an Dritten verursacht. Wenn ein fremdes Pferd Schäden verursacht, beispielsweise auf einer Weide, bei einem Ausritt oder durch das Ausbrechen aus einem Stall, ist der Halter des Pferdes für die Schäden haftbar. Die Pferdehaftpflichtversicherung des Halters übernimmt die Kosten für Personen- oder Sachschäden, die durch das fremde Pferd verursacht werden.
- Beispiel: Ein fremdes Pferd bricht in deinen Garten ein und beschädigt den Zaun oder zerstört Pflanzen. Der Halter des Pferdes muss seine Pferdehaftpflichtversicherung nutzen, um die Kosten zu decken.
2. Privathaftpflichtversicherung (im Sonderfall)
In bestimmten Fällen, wenn kein Pferdehaftpflichtschutz besteht oder das Pferd nicht dauerhaft dem Besitzer gehört (z. B. in einem temporären Reitbeteiligungsverhältnis oder in Pflege), könnte auch eine Privathaftpflichtversicherung des Halters greifen. Dies gilt jedoch nur in Ausnahmefällen, da Pferde in der Regel als besonders haftpflichtige Tiere gelten und eine Pferdehaftpflicht vorgeschrieben ist.
- Beispiel: Jemand reitet ohne Haftpflichtversicherung und das Pferd verursacht einen Schaden. Hier könnte, unter bestimmten Bedingungen, die Privathaftpflicht des Reiters für den Schaden aufkommen.
3. Fremdreiterschutz der Pferdehaftpflichtversicherung
Viele Pferdehaftpflichtversicherungen beinhalten einen Fremdreiterschutz, der Schäden abdeckt, wenn jemand anderes als der Eigentümer das Pferd reitet oder führt. Falls also eine Person, die das fremde Pferd reitet, einen Unfall verursacht, greift dieser Schutz, um die anfallenden Kosten zu übernehmen.
- Beispiel: Eine Reitbeteiligung reitet ein fremdes Pferd, und es kommt zu einem Unfall, bei dem eine dritte Person verletzt wird. Die Pferdehaftpflichtversicherung des Halters deckt den Schaden, weil der Fremdreiterschutz greift.
Fazit:
Wenn ein fremdes Pferd Schäden verursacht, ist in der Regel die Pferdehaftpflichtversicherung des Halters zuständig. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese Versicherung besteht, da der Halter nach deutschem Recht uneingeschränkt haftbar ist. Ein Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich hilft, den passenden Schutz zu finden.