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Welche Versicherung übernimmt Schäden durch Vandalismus?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 29. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Vandalismusschäden am Auto werden ausschließlich durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Die Teilkasko und Haftpflicht zahlen nicht für mutwillige Beschädigungen wie zerkratzte Lacke, eingeschlagene Scheiben oder beschädigte Spiegel. Beachte, dass bei einem Schadensfall oft eine Selbstbeteiligung anfällt und Deine Schadensfreiheitsklasse herabgestuft werden kann.

Van­da­lis­mus­schä­den am Auto wer­den aus­schließ­lich durch die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Teil­kas­ko und Haft­pflicht zah­len nicht für mut­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen wie zer­kratz­te Lacke, ein­ge­schla­ge­ne Schei­ben oder beschä­dig­te Spie­gel. Beach­te, dass bei einem Scha­dens­fall oft eine Selbst­be­tei­li­gung anfällt und Dei­ne Scha­dens­frei­heits­klas­se her­ab­ge­stuft wer­den kann.

Voll­kas­ko: Der rich­ti­ge Schutz gegen Vandalismus

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ist die ein­zi­ge Kfz-Ver­si­che­rung, die Van­da­lis­mus­schä­den voll­stän­dig absi­chert. Sie deckt alle Beschä­di­gun­gen ab, die durch vor­sätz­li­che Zer­stö­rung ent­ste­hen – unab­hän­gig davon, ob der Ver­ur­sa­cher bekannt ist oder nicht. Das ist ein ent­schei­den­der Vor­teil gegen­über der Teil­kas­ko, die nur Ele­men­tar­schä­den (Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung) und Dieb­stahl abdeckt.

Wich­tig zu wis­sen: Die Leis­tung der Voll­kas­ko greift nur, wenn tat­säch­lich Van­da­lis­mus vor­liegt. Ein Park­platz­scha­den durch einen ande­ren Auto­fah­rer ist kein Van­da­lis­mus und wird ggf. über die Haft­pflicht des Ver­ur­sa­chers regu­liert. Ech­te Van­da­lis­mus­schä­den ent­ste­hen durch unbe­kann­te Drit­te mit Zer­stö­rungs­ab­sicht – etwa Spray­en, Krat­zer, ein­ge­wor­fe­ne Fens­ter oder abge­ris­se­ne Außenspiegel.

Kos­ten und Scha­dens­frei­heits­klas­se berücksichtigen

Bei der Inan­spruch­nah­me der Voll­kas­ko musst Du mit einer Selbst­be­tei­li­gung rech­nen – je nach Tarif liegt die­se zwi­schen ca. 150 und 500 Euro. Zusätz­lich wird Dei­ne Scha­dens­frei­heits­klas­se (SFK) her­ab­ge­stuft, was zu höhe­ren Prä­mi­en im nächs­ten Ver­si­che­rungs­jahr führt. Des­halb ist es rat­sam, klei­ne­re Schä­den selbst zu bezah­len, wenn die Repa­ra­tur­kos­ten die Selbst­be­tei­li­gung plus Prä­mi­en­stei­ge­rung nicht wesent­lich übersteigen.

Man­che Ver­si­che­rer bie­ten 2026 Kulanz­re­ge­lun­gen oder Scha­den­frei­heits­ra­bat­te an, wenn Du meh­re­re Jah­re kei­ne Schä­den mel­dest. Ein gründ­li­cher Kfz-Ver­si­che­rungs­ver­gleich offen­bart die­se Unter­schie­de und kann Dir meh­re­re hun­dert Euro pro Jahr sparen.

Prak­ti­sche Schrit­te bei Vandalismusschäden

  • Sofort doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­re jeden Scha­den aus ver­schie­de­nen Win­keln mit hoher Auf­lö­sung – das ist spä­ter Beweis für den Versicherer.
  • Poli­zei­be­richt erstat­ten: Eine Anzei­ge bei der Poli­zei ist wich­tig, um einen offi­zi­el­len Nach­weis des frem­den Ver­schul­dens zu haben. Das stärkt Dei­nen Versicherungsanspruch.
  • Zeu­gen ermit­teln: Befra­ge Nach­barn oder Zeu­gen und samm­le deren Kon­takt­da­ten – Zeu­gen­aus­sa­gen sind wertvoll.
  • Kos­ten­vor­anschlag ein­ho­len: Las­se einen detail­lier­ten Kos­ten­vor­anschlag von einer Fach­werk­statt erstel­len, bevor Du Repa­ra­tu­ren in Auf­trag gibst.
  • Ver­si­che­rer zeit­nah benach­rich­ti­gen: Mel­de den Scha­den inner­halb von 14 Tagen Dei­ner Ver­si­che­rung – Ver­zö­ge­run­gen kön­nen zu Leis­tungs­kür­zun­gen führen.
  • Repa­ra­tur abspre­chen: Lass Dich von Dei­ner Ver­si­che­rung bera­ten, wel­che Werk­statt die Repa­ra­tur durch­füh­ren soll­te – man­che Ver­trä­ge schrei­ben eine Part­ner­werk­statt vor.
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