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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Brand­schä­den am Haus?

Bei Brand­schä­den am Haus über­nimmt in der Regel die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Schä­den. Feu­er gehört zu den stan­dard­mä­ßig abge­deck­ten Gefah­ren in einer Wohngebäudeversicherung.

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Brand­schä­den ab?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Wie­der­auf­bau von beschä­dig­ten Gebäu­de­tei­len ab, ein­schließ­lich Dach, Wän­de, Fens­ter und ande­ren fest instal­lier­ten Ele­men­ten. Dazu gehö­ren auch Schä­den durch Lösch­was­ser, das bei der Bekämp­fung des Feu­ers ein­ge­setzt wurde.
  2. Fol­ge­kos­ten:
    • Neben der Repa­ra­tur des Gebäu­des deckt die Ver­si­che­rung auch Fol­ge­kos­ten wie Auf­räum­ar­bei­ten, Ent­sor­gung von Schutt und Trock­nungs­maß­nah­men, falls durch das Löschen zusätz­li­che Schä­den entstehen.
  3. Beweg­li­che Gegen­stän­de:
    • Für Haus­rat (Möbel, Elek­tro­nik, Klei­dung), der durch den Brand beschä­digt wur­de, ist die Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig, nicht die Wohngebäudeversicherung.

Wann zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht?

  • Vor­sätz­li­che Brand­stif­tung oder gro­be Fahr­läs­sig­keit des Ver­si­che­rungs­neh­mers kön­nen zum Leis­tungs­aus­schluss füh­ren. Wenn zum Bei­spiel offen gelas­se­ne Ker­zen den Brand ver­ur­sacht haben, könn­te die Ver­si­che­rung die Zah­lung ver­wei­gern, wenn dies als grob fahr­läs­sig gewer­tet wird.

Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung:

  • Eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung wird nicht benö­tigt, um Brand­schä­den abzu­de­cken, da Feu­er zu den Stan­dard­ge­fah­ren der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gehört. Aller­dings kann sie zusätz­li­che Natur­er­eig­nis­se wie Über­schwem­mun­gen oder Erd­be­ben abde­cken, die in einer regu­lä­ren Poli­ce fehlen.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Brand­schä­den an der Bau­sub­stanz und Fol­ge­kos­ten wie Auf­räum­ar­bei­ten und Lösch­was­ser­schä­den ab. Beweg­li­che Gegen­stän­de sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­si­chert. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, den bes­ten Tarif zu fin­den, der alle wich­ti­gen Risi­ken abdeckt.

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