Bei Brandschäden am Haus übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Schäden. Feuer gehört zu den standardmäßig abgedeckten Gefahren in einer Wohngebäudeversicherung.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung bei Brandschäden ab?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Die Wohngebäudeversicherung deckt die Reparaturkosten oder den Wiederaufbau von beschädigten Gebäudeteilen ab, einschließlich Dach, Wände, Fenster und anderen fest installierten Elementen. Dazu gehören auch Schäden durch Löschwasser, das bei der Bekämpfung des Feuers eingesetzt wurde.
- Folgekosten:
- Neben der Reparatur des Gebäudes deckt die Versicherung auch Folgekosten wie Aufräumarbeiten, Entsorgung von Schutt und Trocknungsmaßnahmen, falls durch das Löschen zusätzliche Schäden entstehen.
- Bewegliche Gegenstände:
- Für Hausrat (Möbel, Elektronik, Kleidung), der durch den Brand beschädigt wurde, ist die Hausratversicherung zuständig, nicht die Wohngebäudeversicherung.
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?
- Vorsätzliche Brandstiftung oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers können zum Leistungsausschluss führen. Wenn zum Beispiel offen gelassene Kerzen den Brand verursacht haben, könnte die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn dies als grob fahrlässig gewertet wird.
Elementarschadenversicherung:
- Eine Elementarschadenversicherung wird nicht benötigt, um Brandschäden abzudecken, da Feuer zu den Standardgefahren der Wohngebäudeversicherung gehört. Allerdings kann sie zusätzliche Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Erdbeben abdecken, die in einer regulären Police fehlen.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung deckt Brandschäden an der Bausubstanz und Folgekosten wie Aufräumarbeiten und Löschwasserschäden ab. Bewegliche Gegenstände sind durch die Hausratversicherung abgesichert. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft dabei, den besten Tarif zu finden, der alle wichtigen Risiken abdeckt.