Suche

Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Dieb­stahl eines Lkw?

Wenn ein Lkw gestoh­len wird, kommt in der Regel die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung für den Scha­den auf. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in die­sem Fall kei­ne eige­nen Schä­den ab, da sie nur für Schä­den an Drit­ten ver­ant­wort­lich ist. Hier sind die wich­ti­gen Details, wel­che Ver­si­che­run­gen bei einem Dieb­stahl eines Lkw grei­fen und wel­che Kos­ten über­nom­men werden.

1. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bei Diebstahl

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ist der Stan­dard­ver­si­che­rungs­schutz, wenn es um den Dieb­stahl eines Lkw geht. Sie über­nimmt die Kos­ten für den Ver­lust des gesam­ten Fahr­zeugs oder von fest ver­bau­ten Fahr­zeug­tei­len. Fol­gen­des wird von der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bei einem Dieb­stahl abgedeckt:

  • Gesam­ter Dieb­stahl des Lkw: Wenn der Lkw voll­stän­dig gestoh­len wird, zahlt die Teil­kas­ko den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahr­zeugs. Dies ist der Markt­wert des Lkw zum Zeit­punkt des Dieb­stahls, also der Betrag, den Sie benö­ti­gen, um einen ver­gleich­ba­ren Lkw auf dem Markt zu kaufen.
  • Teil­dieb­stahl: Wird nur ein Teil des Lkw gestoh­len, wie zum Bei­spiel das Navi­ga­ti­ons­sys­tem, die Rei­fen oder der Bord­com­pu­ter, über­nimmt die Teil­kas­ko die Kos­ten für den Ersatz der gestoh­le­nen Teile.

Die Ver­si­che­rung zahlt in der Regel den Zeit­wert des Lkw bzw. der gestoh­le­nen Tei­le. Das bedeu­tet, dass der Wert­ver­lust des Fahr­zeugs durch Abnut­zung und Alter berück­sich­tigt wird. Für neue Fahr­zeu­ge kann eine Neu­wert­ent­schä­di­gung in den ers­ten Mona­ten nach dem Kauf abge­schlos­sen werden.

2. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bei Van­da­lis­mus im Zusam­men­hang mit Diebstahl

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz, der auch Van­da­lis­mus­schä­den abdeckt, die in Ver­bin­dung mit einem Dieb­stahl ent­ste­hen. Wenn bei­spiels­wei­se Ein­bre­cher den Lkw auf­bre­chen oder beschä­di­gen, wäh­rend sie ver­su­chen, den Lkw oder Tei­le davon zu steh­len, über­nimmt die Voll­kas­ko die Repa­ra­tur­kos­ten für die ent­stan­de­nen Schäden.

  • Van­da­lis­mus wäh­rend des Dieb­stahls: Die Voll­kas­ko zahlt für Repa­ra­tu­ren, wenn der Lkw durch gewalt­sa­mes Ein­drin­gen beschä­digt wur­de. Das kön­nen Schä­den an Fens­tern, Türen oder der Karos­se­rie sein.

3. Was wird nicht von der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung übernommen?

Wäh­rend die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung umfas­sen­den Schutz bei Dieb­stahl bie­tet, gibt es eini­ge Punk­te, die in der Regel nicht abge­deckt sind:

  • Per­sön­li­che Gegen­stän­de: Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt kei­ne per­sön­li­chen Gegen­stän­de ab, die im Lkw auf­be­wahrt wer­den, wie z. B. Mobil­te­le­fo­ne, Lap­tops oder ande­re Wert­ge­gen­stän­de. Dafür wäre eine sepa­ra­te Trans­port- oder Gepäck­ver­si­che­rung notwendig.
  • Trans­por­tier­te Waren: Wenn der Lkw gestoh­len wird und dabei auch die trans­por­tier­te Ladung ver­schwin­det, über­nimmt die Teil­kas­ko nicht die Kos­ten für den Ver­lust der Fracht. Hier­für ist eine Fracht­ver­si­che­rung not­wen­dig, die spe­zi­ell den Wert der trans­por­tier­ten Güter absichert.

4. Vor­ge­hens­wei­se bei einem Diebstahl

Wenn Ihr Lkw gestoh­len wird, soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te unter­neh­men, um den Scha­den schnellst­mög­lich bei der Ver­si­che­rung zu mel­den und die Ent­schä­di­gung zu erhalten:

  1. Dieb­stahl bei der Poli­zei mel­den: Der ers­te Schritt ist die Anzei­ge des Dieb­stahls bei der Poli­zei. Sie erhal­ten eine Dieb­stahl­an­zei­ge oder ein Pro­to­koll, das Sie spä­ter der Ver­si­che­rung vor­le­gen müssen.
  2. Ver­si­che­rung infor­mie­ren: Mel­den Sie den Dieb­stahl umge­hend Ihrer Lkw Ver­si­che­rung. Geben Sie alle rele­van­ten Details an, wie den Zeit­punkt und Ort des Dieb­stahls sowie eine Kopie der poli­zei­li­chen Anzeige.
  3. Doku­men­te bereit­hal­ten: Die Ver­si­che­rung benö­tigt ver­schie­de­ne Doku­men­te, um den Fall zu bear­bei­ten, wie die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung, Fahr­zeug­schlüs­sel, Kauf­be­le­ge oder even­tu­ell Rech­nun­gen über den Wert von ein­ge­bau­ten Teilen.
  4. War­te­zeit abwar­ten: Eini­ge Ver­si­che­run­gen haben eine War­te­zeit von 2 bis 4 Wochen, bevor sie die Ent­schä­di­gung aus­zah­len, um zu prü­fen, ob der Lkw mög­li­cher­wei­se wie­der auf­ge­fun­den wird.

5. Ersatz­fahr­zeug bei Diebstahl

Eini­ge Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge, ins­be­son­de­re Voll­kas­ko­ver­si­che­run­gen oder sol­che mit einem Schutz­brief, bie­ten an, im Fal­le eines Dieb­stahls ein Ersatz­fahr­zeug zur Ver­fü­gung zu stel­len. Das kann beson­ders wich­tig sein, wenn Sie gewerb­lich auf den Lkw ange­wie­sen sind und Aus­fall­zei­ten ver­mei­den müssen.

  • Schutz­brief­leis­tun­gen: Je nach Ver­trag erhal­ten Sie wäh­rend der Bear­bei­tungs­zeit des Dieb­stahls ein Ersatz­fahr­zeug, um Ihren Betrieb aufrechtzuerhalten.

Fazit

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt den Dieb­stahl eines Lkw sowie fest ver­bau­te Tei­le umfas­send ab und zahlt den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahr­zeugs. Van­da­lis­mus­schä­den im Zusam­men­hang mit einem Dieb­stahl wer­den durch die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt. Bei Ver­lust von trans­por­tier­ter Fracht oder per­sön­li­chen Gegen­stän­den im Lkw ist eine sepa­ra­te Fracht- oder Trans­port­ver­si­che­rung erfor­der­lich. Wenn Sie gewerb­lich auf den Lkw ange­wie­sen sind, ist es sinn­voll, eine Voll­kas­ko mit Schutz­brief abzu­schlie­ßen, um ein Ersatz­fahr­zeug zu erhal­ten. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die bes­te Ver­si­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se zu fin­den und sich umfas­send gegen Dieb­stahl abzusichern.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Lkw Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Lkw Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen