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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Ein­bruch bei Gewerbe?

Bei einem Ein­bruch in ein Gewer­be grei­fen in der Regel meh­re­re Ver­si­che­rungs­ar­ten, die jeweils unter­schied­li­che Aspek­te des Scha­dens abde­cken kön­nen. Hier sind die Haupt­ar­ten von Ver­si­che­run­gen, die in solch einem Fall zum Tra­gen kom­men könnten:

1. Gewer­be-Inhalts­ver­si­che­rung

Die Gewer­be-Inhalts­ver­si­che­rung deckt den Ver­lust oder die Beschä­di­gung von Betriebs­in­ven­tar und ande­ren Ver­mö­gens­wer­ten des Unter­neh­mens ab, die durch den Ein­bruch ent­ste­hen. Dazu gehö­ren Büro­aus­stat­tun­gen, Maschi­nen, Waren­be­stän­de und ande­re beweg­li­che Güter. Die­se Ver­si­che­rung kann auch Van­da­lis­mus­schä­den abde­cken, die im Zuge des Ein­bruchs ent­stan­den sind.

2. Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

Falls spe­zi­fi­sche elek­tro­ni­sche Gerä­te wie Com­pu­ter, Ser­ver oder ande­re tech­ni­sche Aus­rüs­tun­gen durch den Ein­bruch beschä­digt oder gestoh­len wer­den, kann eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung die Kos­ten für Ersatz oder Repa­ra­tur über­neh­men. Die­se Ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig für Unter­neh­men, die stark von ihrer IT-Infra­struk­tur abhän­gig sind.

3. Glas­ver­si­che­rung

Wenn wäh­rend des Ein­bruchs Fens­ter oder Glas­fas­sa­den beschä­digt wer­den, kann die Glas­ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Ersatz über­neh­men. Dies ist beson­ders rele­vant für Laden­fron­ten und Büro­ge­bäu­de mit gro­ßen Glasflächen.

4. Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung

Die­se Ver­si­che­rung kommt zum Ein­satz, wenn durch den Ein­bruch der Betriebs­ab­lauf gestört wird und das Unter­neh­men dadurch Ein­nah­me­aus­fäl­le erlei­det. Sie kann ent­gan­ge­ne Gewin­ne und fort­lau­fen­de Betriebs­kos­ten wie Mie­ten und Gehäl­ter abde­cken, bis der nor­ma­le Geschäfts­be­trieb wie­der auf­ge­nom­men wer­den kann.

5. Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Obwohl eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht direkt die durch den Ein­bruch ent­stan­de­nen Schä­den abdeckt, kann sie nütz­lich sein, um recht­li­che Schrit­te gegen die Täter zu unter­stüt­zen oder um Ansprü­che gegen­über der Ver­si­che­rung durch­zu­set­zen, falls es zu Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über die Scha­dens­re­gu­lie­rung kommt.

Wich­ti­ge Überlegungen

  • Doku­men­ta­ti­on: Es ist essen­zi­ell, den Scha­den umfas­send zu doku­men­tie­ren und schnell zu mel­den. Fotos von den Schä­den und eine detail­lier­te Auf­stel­lung der ent­wen­de­ten oder beschä­dig­ten Gegen­stän­de sind wich­tig für die Schadensmeldung.
  • Sicher­heits­vor­keh­run­gen: Ver­si­che­run­gen kön­nen auch die Imple­men­tie­rung von Sicher­heits­maß­nah­men for­dern oder emp­feh­len, um das Risi­ko eines Ein­bruchs zu mini­mie­ren und bes­se­re Kon­di­tio­nen anzubieten.

Fazit

Unter­neh­men soll­ten sicher­stel­len, dass sie ange­mes­sen gegen ver­schie­de­ne Risi­ken ver­si­chert sind, die mit Ein­brü­chen ver­bun­den sind. Eine umfas­sen­de Ver­si­che­rungs­stra­te­gie, die die genann­ten Poli­cen ein­schließt, bie­tet den bes­ten Schutz gegen die finan­zi­el­len Fol­gen eines Einbruchs.

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