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Welche Versicherung zahlt bei Einbruch bei Gewerbe?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. April 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei einem Einbruch ins Gewerbe zahlt primär die Gewerbe-Inhaltsversicherung für gestohlene oder beschädigte Betriebsmittel wie Maschinen, Waren und Einrichtung. Je nach Ausstattung und Geschäftsumfang greifen zusätzlich spezialisierte Policen wie Elektronik-, Glas- oder Betriebsunterbrechungsversicherung. Die genaue Leistung hängt vom Versicherungsumfang und den vereinbarten Bedingungen ab.

Bei einem Ein­bruch ins Gewer­be zahlt pri­mär die Gewer­be-Inhalts­ver­si­che­rung für gestoh­le­ne oder beschä­dig­te Betriebs­mit­tel wie Maschi­nen, Waren und Ein­rich­tung. Je nach Aus­stat­tung und Geschäfts­um­fang grei­fen zusätz­lich spe­zia­li­sier­te Poli­cen wie Elektronik‑, Glas- oder Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung. Die genaue Leis­tung hängt vom Ver­si­che­rungs­um­fang und den ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen ab.

Gewer­be-Inhalts­ver­si­che­rung als Hauptschutz

Die Gewer­be-Inhalts­ver­si­che­rung ist die Basis­ab­si­che­rung für gewerb­li­che Ein­bruch­schä­den. Sie deckt den mate­ri­el­len Scha­den an beweg­li­chen Betriebs­mit­teln wie Maschi­nen, Werk­zeu­ge, Waren­be­stän­de, Büro­mö­bel und Inven­tar ab. Gleich­zei­tig sind oft auch Van­da­lis­mus­schä­den ein­ge­schlos­sen, die Täter beim Ein­bruch ver­ur­sa­chen – etwa zer­stör­te Möbel oder ein­ge­schla­ge­ne Türen. Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst typi­scher­wei­se auch unmit­tel­ba­re Fol­ge­schä­den wie Was­ser- oder Rauch­schä­den bei einem Ein­bruch­ver­such. Die Leis­tung ist abhän­gig von der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, daher soll­te die­se regel­mä­ßig über­prüft und ange­passt wer­den. Moder­ne Tari­fe berück­sich­ti­gen 2026 ver­stärkt auch Cyber­ri­si­ken, falls Daten beim Ein­bruch gestoh­len werden.

Zusatz­ver­si­che­run­gen und Spezialschutz

Je nach Bran­che und Aus­stat­tung sind Zusatz­ver­si­che­run­gen sinn­voll: Eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung deckt spe­zi­ell IT-Gerä­te, Ser­ver und sen­si­ti­ve Tech­nik ab, die beim Dieb­stahl beson­ders wert­voll sind. Eine Glas­ver­si­che­rung trägt Kos­ten für beschä­dig­te Fens­ter, Glas­fron­ten oder Vitri­nen. Die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ist oft unter­schätzt – sie ersetzt ent­gan­ge­ne Gewin­ne und lau­fen­de Kos­ten (Mie­te, Gehäl­ter), wenn der Betrieb durch Ein­bruch lahm­ge­legt wird. Eine Kas­sen­ver­si­che­rung sichert Bar­geld und Wert­pa­pie­re ab. Für Hand­werks­be­trie­be ist auch eine Maschi­nen- und Gerä­te­ver­si­che­rung rele­vant. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft bei Rechts­strei­tig­kei­ten mit dem Ver­si­che­rer oder der Ver­fol­gung von Ansprü­chen gegen Täter.

Scha­den­mel­dung und Voraussetzungen

  • Sofort­mel­dung: Ein­bruch­schä­den müs­sen inner­halb weni­ger Tage dem Ver­si­che­rer und der Poli­zei gemel­det wer­den – Frist­ver­let­zun­gen kön­nen zum Leis­tungs­aus­fall führen
  • Anzei­ge erstat­ten: Eine Poli­zei­an­zei­ge ist Vor­aus­set­zung für fast alle Versicherungsleistungen
  • Doku­men­ta­ti­on: Fotos des Tat­orts, beschä­dig­te Schlös­ser, ent­wen­de­te Gegen­stän­de mit Kauf­be­le­gen und Seri­en­num­mern erfassen
  • Siche­rungs­maß­nah­men: Vie­le Ver­si­che­rer for­dern Alarm­an­la­gen, Kame­ras oder ent­spre­chen­de Ver­schlüs­se – man­geln­de Sicher­heit kann zur Leis­tungs­kür­zung führen
  • Inven­tar­lis­ten: Ein aktu­el­les Bestands­ver­zeich­nis aller Betriebs­mit­tel erleich­tert die Regu­lie­rung erheblich
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