Bei Einbruchsschäden am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Beschädigungen an der Bausubstanz, die durch einen Einbruch entstehen. Dies umfasst zum Beispiel:
Was deckt die Wohngebäudeversicherung bei Einbruchsschäden?
- Beschädigungen an Türen und Fenstern:
- Wenn Einbrecher Türen, Fenster oder Schlösser gewaltsam öffnen, zahlt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten oder den Ersatz für diese Gebäudeteile.
- Vandalismusschäden:
- Wenn während des Einbruchs das Gebäude mutwillig beschädigt wird, z. B. durch Zerschlagen von Fenstern oder Wänden, deckt die Wohngebäudeversicherung diese Vandalismusschäden ebenfalls ab.
- Notverglasungen und Sofortmaßnahmen:
- Sollte nach einem Einbruch eine Sofortmaßnahme erforderlich sein, wie z. B. das provisorische Verschließen von Fenstern oder das Austauschen von Schlössern, übernimmt die Versicherung diese Kosten ebenfalls.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung nicht?
- Bewegliche Gegenstände wie Möbel, elektronische Geräte oder Schmuck, die gestohlen oder beschädigt wurden, sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Hier greift die Hausratversicherung, die diese Gegenstände gegen Einbruchdiebstahl schützt.
Fazit:
Bei Einbruchsschäden am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Reparatur- und Folgekosten für Beschädigungen an der Bausubstanz. Für gestohlene oder beschädigte bewegliche Gegenstände ist die Hausratversicherung zuständig. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den passenden Schutz zu finden.