Bei einem Brand zahlen mehrere Versicherungen je nach Art des Schadens: Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Bausubstanz ab, die Hausratversicherung erstattet den Wert zerstörter Möbel und persönlicher Gegenstände, und die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden bei Dritten auf, falls Fahrlässigkeit vorliegt.
Wohngebäudeversicherung: Schutz für die Bausubstanz
Die Wohngebäudeversicherung ist die zentrale Versicherung bei Brandschäden am Gebäude selbst. Sie zahlt für beschädigte oder zerstörte tragende Teile wie Wände, Dachkonstruktion, Fenster, Türen und Installationen. Wichtig: Die Versicherung deckt nicht nur den direkten Brandschaden, sondern auch Folgeschäden wie Löschwasserschäden, Rauchverschmutzung und Rußablagerungen. Bei Totalschaden übernimmt sie die Kosten für Abbruch und Wiederaufbau. Die Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab – Standard-Tarife bieten Grundschutz, während erweiterte Versicherungen zusätzliche Risiken wie Elementarschäden abdecken. 2026 sollten Hausbesitzer ihre bestehenden Policen überprüfen, da Neubewertungen der Immobilienwerte zu Tarifanpassungen führen können.
Hausratversicherung: Ersatz für bewegliche Gegenstände
Während die Wohngebäudeversicherung das Haus schützt, ersetzt die Hausratversicherung den Wert Ihrer persönlichen Gegenstände. Dazu gehören Möbel, Elektronik, Kleidung, Küchenausstattung und sämtliche tragbaren Einrichtungen. Die Versicherung leistet bis zur vereinbarten Versicherungssumme, meist basierend auf dem Neuwert der Gegenstände. Wichtig: Die Hausratsumme sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf erhöht werden – viele Haushalte sind unterversichert. Manche Gegenstände wie Schmuck oder Kunstgegenstände benötigen Zusatzversicherungen mit separaten Deckungsgrenzen.
Haftpflichtversicherung bei Fremdschäden
Wenn der Brand durch Fahrlässigkeit (z. B. vergessener Herd, unsachgemäßer Umgang mit Feuer) verursacht wurde und Nachbarn oder andere Dritte Schäden erleiden, springt die private Haftpflichtversicherung ein. Sie deckt Schadensersatzansprüche Dritter ab, wenn Sie rechtlich für den Schaden haftbar sind.
Checkliste: Was Sie nach einem Brand tun sollten
- Feuerwehr und Polizei rufen – auch wenn das Feuer bereits erloschen ist (Brandermittlung)
- Schadensanmeldung bei allen betroffenen Versicherungen einreichen
- Fotodokumentation des Schadens anfertigen (vor Aufräumarbeiten)
- Beschädigte Gegenstände sammeln – Versicherer benötigen Nachweise
- Gutachter der Versicherung zulassen und kooperieren
- Rechnungen und Kaufbelege für Hausratgegenstände sammeln
- Versicherungssummen überprüfen – sind sie noch ausreichend?