Bei einem Brand greifen unterschiedliche Versicherungen, abhängig davon, was genau beschädigt wurde:
1. Wohngebäudeversicherung:
- Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden an der Bausubstanz des Gebäudes, wie Wände, Dächer, Fenster und andere feste Bestandteile. Sie deckt auch Folgeschäden, wie die durch Löschwasser entstandenen Schäden oder Rauchschäden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau des Gebäudes.
2. Hausratversicherung:
- Die Hausratversicherung deckt bewegliche Gegenstände ab, wie Möbel, Elektronik, Kleidung und persönliche Gegenstände, die durch den Brand beschädigt oder zerstört wurden. Diese Versicherung sorgt dafür, dass der Eigentümer für seinen Hausrat entschädigt wird, basierend auf dem Neuwert der beschädigten Gegenstände.
3. Haftpflichtversicherung:
- Wenn der Brand durch Fahrlässigkeit oder eine Handlung einer Person verursacht wurde, kann eine private Haftpflichtversicherung einspringen. Diese deckt die Schäden Dritter ab, beispielsweise wenn durch das Feuer auch benachbarte Gebäude oder Gegenstände anderer Personen beschädigt wurden.
4. Ergänzende Versicherungen:
- In einigen Fällen kann auch eine Ertragsausfallversicherung oder eine Elementarschadenversicherung relevant sein, wenn der Brand auf eine Naturkatastrophe zurückzuführen ist oder die Nutzung der Immobilie beeinträchtigt ist, wie bei einem vermieteten Gebäude.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude selbst, während die Hausratversicherung den Ersatz von persönlichen Gegenständen übernimmt. Bei Schäden durch Fahrlässigkeit kann auch eine Haftpflichtversicherung einspringen. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den besten Schutz für solche Risiken zu finden.