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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei einem Brand?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024

Bei einem Brand zah­len meh­re­re Ver­si­che­run­gen je nach Art des Scha­dens: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den an der Bau­sub­stanz ab, die Haus­rat­ver­si­che­rung erstat­tet den Wert zer­stör­ter Möbel und per­sön­li­cher Gegen­stän­de, und die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt für Schä­den bei Drit­ten auf, falls Fahr­läs­sig­keit vorliegt.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Schutz für die Bausubstanz

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist die zen­tra­le Ver­si­che­rung bei Brand­schä­den am Gebäu­de selbst. Sie zahlt für beschä­dig­te oder zer­stör­te tra­gen­de Tei­le wie Wän­de, Dach­kon­struk­ti­on, Fens­ter, Türen und Instal­la­tio­nen. Wich­tig: Die Ver­si­che­rung deckt nicht nur den direk­ten Brand­scha­den, son­dern auch Fol­ge­schä­den wie Lösch­was­ser­schä­den, Rauch­ver­schmut­zung und Ruß­ab­la­ge­run­gen. Bei Total­scha­den über­nimmt sie die Kos­ten für Abbruch und Wie­der­auf­bau. Die Leis­tun­gen hän­gen vom gewähl­ten Tarif ab – Stan­dard-Tari­fe bie­ten Grund­schutz, wäh­rend erwei­ter­te Ver­si­che­run­gen zusätz­li­che Risi­ken wie Ele­men­tar­schä­den abde­cken. 2026 soll­ten Haus­be­sit­zer ihre bestehen­den Poli­cen über­prü­fen, da Neu­be­wer­tun­gen der Immo­bi­li­en­wer­te zu Tarif­an­pas­sun­gen füh­ren können.

Haus­rat­ver­si­che­rung: Ersatz für beweg­li­che Gegenstände

Wäh­rend die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung das Haus schützt, ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Wert Ihrer per­sön­li­chen Gegen­stän­de. Dazu gehö­ren Möbel, Elek­tro­nik, Klei­dung, Küchen­aus­stat­tung und sämt­li­che trag­ba­ren Ein­rich­tun­gen. Die Ver­si­che­rung leis­tet bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, meist basie­rend auf dem Neu­wert der Gegen­stän­de. Wich­tig: Die Haus­rat­sum­me soll­te regel­mä­ßig über­prüft und bei Bedarf erhöht wer­den – vie­le Haus­hal­te sind unter­ver­si­chert. Man­che Gegen­stän­de wie Schmuck oder Kunst­ge­gen­stän­de benö­ti­gen Zusatz­ver­si­che­run­gen mit sepa­ra­ten Deckungsgrenzen.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Fremdschäden

Wenn der Brand durch Fahr­läs­sig­keit (z. B. ver­ges­se­ner Herd, unsach­ge­mä­ßer Umgang mit Feu­er) ver­ur­sacht wur­de und Nach­barn oder ande­re Drit­te Schä­den erlei­den, springt die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein. Sie deckt Scha­dens­er­satz­an­sprü­che Drit­ter ab, wenn Sie recht­lich für den Scha­den haft­bar sind.

Check­lis­te: Was Sie nach einem Brand tun sollten

  • Feu­er­wehr und Poli­zei rufen – auch wenn das Feu­er bereits erlo­schen ist (Brand­er­mitt­lung)
  • Scha­dens­an­mel­dung bei allen betrof­fe­nen Ver­si­che­run­gen einreichen
  • Foto­do­ku­men­ta­ti­on des Scha­dens anfer­ti­gen (vor Aufräumarbeiten)
  • Beschä­dig­te Gegen­stän­de sam­meln – Ver­si­che­rer benö­ti­gen Nachweise
  • Gut­ach­ter der Ver­si­che­rung zulas­sen und kooperieren
  • Rech­nun­gen und Kauf­be­le­ge für Haus­rat­ge­gen­stän­de sammeln
  • Ver­si­che­rungs­sum­men über­prü­fen – sind sie noch ausreichend?

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