Bei einem Brandschaden am Haus ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung die zuständige Versicherung, die die Kosten für den Schaden übernimmt. Hier ist eine Übersicht der relevanten Versicherungen:
1. Wohngebäudeversicherung:
- Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an der Bausubstanz, also das Gebäude selbst, wenn es durch Feuer, Blitzschlag oder eine Explosion beschädigt oder zerstört wird. Abgedeckt sind dabei Dach, Wände, Fenster, Türen und fest verbaute Teile wie Heizungen oder sanitäre Anlagen.
2. Hausratversicherung:
- Die Hausratversicherung kommt für den Schaden an beweglichen Gegenständen auf, wie Möbel, Elektronik oder Kleidung, die durch den Brand zerstört oder beschädigt wurden. Auch Folgeschäden, wie Rauch- oder Rußschäden, sind hier oft mitversichert.
3. Feuerrohbauversicherung:
- Wenn sich das Haus noch im Bau befindet, schützt die Feuerrohbauversicherung vor Bränden während der Bauphase. Diese Versicherung ist oft ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung und wird nach Abschluss der Bauarbeiten automatisch in die normale Deckung überführt.
4. Haftpflichtversicherung des Verursachers:
- Falls der Brand durch eine andere Person verursacht wurde (z. B. durch Nachbarn oder Dritte), könnte deren private Haftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflicht (im Falle eines Gewerbebetriebs) die Kosten übernehmen. Allerdings muss hierfür nachgewiesen werden, dass der Schaden fahrlässig oder vorsätzlich durch diese Person verursacht wurde.
Wichtiger Zusatzschutz:
- Elementarschadenversicherung: Wenn der Brand durch Naturereignisse wie Blitzschlag ausgelöst wurde, kann eine Elementarschadenversicherung zusätzlich greifen.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung deckt den Großteil der Schäden am Gebäude selbst, während die Hausratversicherung für die beschädigten Einrichtungsgegenstände zuständig ist. Um sicherzustellen, dass alle Risiken abgedeckt sind, lohnt sich ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen.