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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei einem Brand­scha­den am Haus?

Bei einem Brand­scha­den am Haus ist in der Regel die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die zustän­di­ge Ver­si­che­rung, die die Kos­ten für den Scha­den über­nimmt. Hier ist eine Über­sicht der rele­van­ten Versicherungen:

1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung:

  • Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Schä­den an der Bau­sub­stanz, also das Gebäu­de selbst, wenn es durch Feu­er, Blitz­schlag oder eine Explo­si­on beschä­digt oder zer­stört wird. Abge­deckt sind dabei Dach, Wän­de, Fens­ter, Türen und fest ver­bau­te Tei­le wie Hei­zun­gen oder sani­tä­re Anlagen.

2. Haus­rat­ver­si­che­rung:

  • Die Haus­rat­ver­si­che­rung kommt für den Scha­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den auf, wie Möbel, Elek­tro­nik oder Klei­dung, die durch den Brand zer­stört oder beschä­digt wur­den. Auch Fol­ge­schä­den, wie Rauch- oder Ruß­schä­den, sind hier oft mitversichert.

3. Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung:

  • Wenn sich das Haus noch im Bau befin­det, schützt die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung vor Brän­den wäh­rend der Bau­pha­se. Die­se Ver­si­che­rung ist oft ein Bestand­teil der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und wird nach Abschluss der Bau­ar­bei­ten auto­ma­tisch in die nor­ma­le Deckung überführt.

4. Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers:

  • Falls der Brand durch eine ande­re Per­son ver­ur­sacht wur­de (z. B. durch Nach­barn oder Drit­te), könn­te deren pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder die Betriebs­haft­pflicht (im Fal­le eines Gewer­be­be­triebs) die Kos­ten über­neh­men. Aller­dings muss hier­für nach­ge­wie­sen wer­den, dass der Scha­den fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich durch die­se Per­son ver­ur­sacht wurde.

Wich­ti­ger Zusatzschutz:

  • Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung: Wenn der Brand durch Natur­er­eig­nis­se wie Blitz­schlag aus­ge­löst wur­de, kann eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung zusätz­lich greifen.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt den Groß­teil der Schä­den am Gebäu­de selbst, wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung für die beschä­dig­ten Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de zustän­dig ist. Um sicher­zu­stel­len, dass alle Risi­ken abge­deckt sind, lohnt sich ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen.

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