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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei einem Brand­scha­den am Haus?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 17. September 2024

Bei einem Brand­scha­den am Haus zahlt pri­mär die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Schä­den an der Bau­sub­stanz wie Wän­de, Dach und fest ver­bau­te Instal­la­tio­nen. Zusätz­lich kommt die Haus­rat­ver­si­che­rung für zer­stör­te Möbel und per­sön­li­che Gegen­stän­de auf. Bei­de Ver­si­che­run­gen arbei­ten zusam­men, um den Gesamt­scha­den abzudecken.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – Schutz für das Gebäude

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist die Haupt­ver­si­che­rung bei Brand­schä­den und deckt alle Beschä­di­gun­gen der Bau­sub­stanz ab. Dazu gehören:

  • Dach­kon­struk­ti­on, Wän­de und Fenster
  • Fest instal­lier­te Hei­zun­gen, Sani­tär­an­la­gen und Elektroinstallationen
  • Boden­be­lä­ge und Wandverkleidungen
  • Gara­gen und Neben­ge­bäu­de (je nach Vertrag)

Die Ver­si­che­rung zahlt nicht nur für direk­te Flammen‑, son­dern auch für Rauch- und Ruß­schä­den, die durch den Brand ent­ste­hen. Wich­tig: Ver­si­cher­te müs­sen ihre Wohn­ge­bäu­de zum Neu­wert absi­chern – bei Unter­ver­si­che­rung droht eine Quote.

Haus­rat­ver­si­che­rung – Schutz für Ein­rich­tung und Besitztümer

Par­al­lel zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung greift die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Brän­den für beweg­li­che Gegen­stän­de. Sie ersetzt:

  • Möbel, Tep­pi­che und Gardinen
  • Elek­tro­ni­sche Gerä­te und Haushaltsmaschinen
  • Klei­dung und per­sön­li­che Gegenstände
  • Rauch- und Ruß­schä­den an Einrichtung

Ein häu­fi­ger Feh­ler: Vie­le Haus­be­sit­zer unter­schät­zen den Haus­rats­wert. Eine pro­fes­sio­nel­le Inven­tar­lis­te hilft, die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­sum­me zu wäh­len – ca. 600–800 Euro pro Qua­drat­me­ter sind realistisch.

Beson­de­re Ver­si­che­run­gen bei Brandschäden

Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung: Falls ein Blitz­schlag den Brand aus­ge­löst hat, kann eine sepa­ra­te Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung grei­fen. Vie­le moder­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen bie­ten Ele­men­tar­schutz als optio­na­len Bau­stein an – beson­ders in Regio­nen mit erhöh­tem Blitz­schlag­ri­si­ko sinnvoll.

Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung: Befin­det sich das Haus noch im Bau, deckt die­se spe­zi­el­le Poli­ce Brän­de wäh­rend der Bau­pha­se ab. Nach Fer­tig­stel­lung läuft auto­ma­tisch die regu­lä­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung an.

Fremd­ver­schul­dung: Wenn eine ande­re Per­son (z. B. Nach­bar) den Brand fahr­läs­sig ver­ur­sacht hat, kann deren Haft­pflicht­ver­si­che­rung zah­lungs­pflich­tig wer­den – vor­aus­ge­setzt, ein Ver­schul­den lässt sich nachweisen.

Prak­ti­sche Check­lis­te bei Brandschaden

  • Sofort Ver­si­che­rer und Poli­zei benachrichtigen
  • Foto­do­ku­men­ta­ti­on des Scha­dens anfertigen
  • Inven­tar­lis­te der zer­stör­ten Gegen­stän­de für Haus­rat erstellen
  • Gut­ach­ter des Ver­si­che­rers beauftragen
  • Alle Rech­nun­gen und Doku­men­te sammeln
  • Pro­vi­so­ri­sche Siche­rungs­maß­nah­men durch­füh­ren (Ver­si­che­rer informieren)
  • Ver­gleich aktu­el­ler Tari­fe durch­füh­ren, um opti­ma­le Deckung zu sichern

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