Bei einem Brandschaden am Haus zahlt primär die Wohngebäudeversicherung für Schäden an der Bausubstanz wie Wände, Dach und fest verbaute Installationen. Zusätzlich kommt die Hausratversicherung für zerstörte Möbel und persönliche Gegenstände auf. Beide Versicherungen arbeiten zusammen, um den Gesamtschaden abzudecken.
Wohngebäudeversicherung – Schutz für das Gebäude
Die Wohngebäudeversicherung ist die Hauptversicherung bei Brandschäden und deckt alle Beschädigungen der Bausubstanz ab. Dazu gehören:
- Dachkonstruktion, Wände und Fenster
- Fest installierte Heizungen, Sanitäranlagen und Elektroinstallationen
- Bodenbeläge und Wandverkleidungen
- Garagen und Nebengebäude (je nach Vertrag)
Die Versicherung zahlt nicht nur für direkte Flammen‑, sondern auch für Rauch- und Rußschäden, die durch den Brand entstehen. Wichtig: Versicherte müssen ihre Wohngebäude zum Neuwert absichern – bei Unterversicherung droht eine Quote.
Hausratversicherung – Schutz für Einrichtung und Besitztümer
Parallel zur Wohngebäudeversicherung greift die Hausratversicherung bei Bränden für bewegliche Gegenstände. Sie ersetzt:
- Möbel, Teppiche und Gardinen
- Elektronische Geräte und Haushaltsmaschinen
- Kleidung und persönliche Gegenstände
- Rauch- und Rußschäden an Einrichtung
Ein häufiger Fehler: Viele Hausbesitzer unterschätzen den Hausratswert. Eine professionelle Inventarliste hilft, die richtige Versicherungssumme zu wählen – ca. 600–800 Euro pro Quadratmeter sind realistisch.
Besondere Versicherungen bei Brandschäden
Elementarschadenversicherung: Falls ein Blitzschlag den Brand ausgelöst hat, kann eine separate Elementarschadenversicherung greifen. Viele moderne Wohngebäudeversicherungen bieten Elementarschutz als optionalen Baustein an – besonders in Regionen mit erhöhtem Blitzschlagrisiko sinnvoll.
Feuerrohbauversicherung: Befindet sich das Haus noch im Bau, deckt diese spezielle Police Brände während der Bauphase ab. Nach Fertigstellung läuft automatisch die reguläre Wohngebäudeversicherung an.
Fremdverschuldung: Wenn eine andere Person (z. B. Nachbar) den Brand fahrlässig verursacht hat, kann deren Haftpflichtversicherung zahlungspflichtig werden – vorausgesetzt, ein Verschulden lässt sich nachweisen.
Praktische Checkliste bei Brandschaden
- Sofort Versicherer und Polizei benachrichtigen
- Fotodokumentation des Schadens anfertigen
- Inventarliste der zerstörten Gegenstände für Hausrat erstellen
- Gutachter des Versicherers beauftragen
- Alle Rechnungen und Dokumente sammeln
- Provisorische Sicherungsmaßnahmen durchführen (Versicherer informieren)
- Vergleich aktueller Tarife durchführen, um optimale Deckung zu sichern