Bei einem Rohrbruch sind verschiedene Versicherungen zuständig, abhängig davon, welche Art von Schäden entstanden sind und was genau beschädigt wurde:
1. Wohngebäudeversicherung:
- Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an der Bausubstanz, die durch einen Rohrbruch verursacht wurden. Dies umfasst Wände, Decken, Böden sowie fest installierte Gebäudeteile wie Heizungsanlagen oder sanitäre Einrichtungen.
- Auch Folgeschäden wie Wasserschäden an Wänden oder durchfeuchtete Bereiche werden von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
2. Hausratversicherung:
- Die Hausratversicherung zahlt für Schäden an beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Teppichen oder Elektronik, die durch den austretenden Wasserfluss bei einem Rohrbruch beschädigt wurden.
- Der Versicherungsschutz greift auch bei Folgeschäden durch das Wasser, wie beispielsweise die Zerstörung von Möbeln oder Kleidung.
3. Elementarschadenversicherung (optional):
- Sollte der Rohrbruch durch ein Naturereignis wie Hochwasser oder Erdrutsche verursacht worden sein, wird der Schaden nur durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt. Diese Versicherung schützt vor Naturkatastrophen, wenn sie explizit abgeschlossen wurde.
4. Haftpflichtversicherung:
- Wenn der Rohrbruch in einem Mietverhältnis auftritt und dadurch Schäden an anderen Wohnungen oder dem Eigentum Dritter verursacht werden, kommt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder Eigentümers für diese Schäden auf.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Bausubstanz ab, während die Hausratversicherung für beschädigte bewegliche Gegenstände zuständig ist. Bei besonders umfangreichen Schäden durch Naturereignisse kommt die Elementarschadenversicherung ins Spiel. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, die passende Versicherung für solche Schadensfälle zu finden.