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Welche Versicherung zahlt bei einem Rohrbruch?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 17. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei einem Rohrbruch zahlen in der Regel zwei Versicherungen: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden an der Bausubstanz (Wände, Böden, Rohre, Heizung), während die Hausratversicherung für beschädigte Möbel, Elektronik und persönliche Gegenstände aufkommt. Welche Versicherung letztendlich zahlt, hängt davon ab, ob es sich um Schäden am Gebäude oder am Inventar handelt.

Bei einem Rohr­bruch zah­len in der Regel zwei Ver­si­che­run­gen: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den an der Bau­sub­stanz (Wän­de, Böden, Roh­re, Hei­zung), wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung für beschä­dig­te Möbel, Elek­tro­nik und per­sön­li­che Gegen­stän­de auf­kommt. Wel­che Ver­si­che­rung letzt­end­lich zahlt, hängt davon ab, ob es sich um Schä­den am Gebäu­de oder am Inven­tar handelt.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Rohrbruch

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist die Haupt­an­lauf­stel­le bei Rohr­bruch­schä­den. Sie deckt alle Schä­den an der Bau­sub­stanz ab, also:

  • Beschä­dig­te Was­ser­lei­tun­gen, Abwas­ser­lei­tun­gen und Heizungsrohre
  • Was­ser­schä­den an Wän­den, Decken, Böden und Estrich
  • Durch­feuch­tung von Mau­er­werk und Isolationsmaterialien
  • Fest instal­lier­te sani­tä­re Ein­rich­tun­gen (Bade­wan­nen, Toi­let­ten, Waschbecken)
  • Not­wen­di­ge Repa­ra­tur- und Trocknungskosten

Wich­tig: Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt auch für Fol­ge­schä­den wie Schim­mel­bil­dung oder Ver­rot­tung von Holz­bal­ken, die durch die Feuch­tig­keits­ein­wir­kung ent­ste­hen. Ach­te beim Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung dar­auf, dass Lei­tungs­was­ser­schä­den expli­zit im Ver­si­che­rungs­um­fang ent­hal­ten sind – dies ist aller­dings Stan­dard bei seriö­sen Anbietern.

Haus­rat­ver­si­che­rung für beweg­li­che Gegenstände

Par­al­lel zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kommt die Haus­rat­ver­si­che­rung ins Spiel. Sie zahlt für alle beweg­li­chen Gegen­stän­de, die durch den Was­ser­scha­den in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wurden:

  • Möbel, Tep­pi­che und Vorhänge
  • Elek­tro­ni­sche Gerä­te (TV, Com­pu­ter, Waschmaschine)
  • Klei­dung und Textilien
  • Bücher, Doku­men­te und per­sön­li­che Gegenstände
  • Kos­ten für Trock­nungs­maß­nah­men und Reinigung

Tipp: Über­prü­fe Dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung auf den Deckungs­um­fang für Lei­tungs­was­ser­schä­den. Die meis­ten Tari­fe decken die­se ab, aller­dings kön­nen Selbst­be­hal­te zwi­schen ca. 100 und 500 Euro anfal­len. Ein Ver­gleich aktu­el­ler Ange­bo­te zeigt Dir, wel­che Ver­si­che­rer die bes­te Quo­te bieten.

Wei­te­re Ver­si­che­run­gen im Überblick

In Son­der­fäl­len kön­nen auch ande­re Ver­si­che­run­gen rele­vant sein: Bei Rohr­brü­chen durch Natur­er­eig­nis­se (etwa Hoch­was­ser in Kel­ler­räu­men) greift eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung – die­se ist optio­nal und muss zusätz­lich abge­schlos­sen wer­den. Sind durch den Rohr­bruch Nach­barn oder Miet­räu­me beschä­digt wor­den, zahlt Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für frem­de Schadensersatzansprüche.

Prak­ti­sche Check­lis­te bei Rohrbruch

  • Sofort han­deln: Was­ser abstel­len, Bereich räu­men, not­falls Feu­er­wehr rufen
  • Doku­men­tie­ren: Fotos und Vide­os aller Schä­den anfertigen
  • Ver­si­che­rer infor­mie­ren: Bei­de Ver­si­che­run­gen (Wohn­ge­bäu­de + Haus­rat) unver­züg­lich benachrichtigen
  • Hand­wer­ker: Repa­ra­tu­ren nur mit vor­he­ri­ger Frei­ga­be durch den Ver­si­che­rer durchführen
  • Bele­ge sam­meln: Alle Rech­nun­gen und Quit­tun­gen für die Scha­den­re­gu­lie­rung aufbewahren
  • Über­prü­fe Dei­ne Deckung: Nut­ze einen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs-Ver­gleich, um Lücken zu identifizieren
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