Suche

Welche Versicherung zahlt bei einem Totalschaden?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 29. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Bei einem Totalschaden zahlt grundsätzlich nur die Vollkaskoversicherung – und zwar unabhängig davon, ob du den Unfall selbst verschuldet hast. Die Haftpflicht kommt nur auf, wenn du Schäden bei anderen verursachst, die Teilkasko nur bei Naturereignissen, Diebstahl oder Wildunfällen. Welche Versicherung im Einzelfall greift, hängt von der Art des Schadens und deinem Versicherungsschutz ab.

Bei einem Total­scha­den zahlt grund­sätz­lich nur die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung – und zwar unab­hän­gig davon, ob du den Unfall selbst ver­schul­det hast. Die Haft­pflicht kommt nur auf, wenn du Schä­den bei ande­ren ver­ur­sachst, die Teil­kas­ko nur bei Natur­er­eig­nis­sen, Dieb­stahl oder Wild­un­fäl­len. Wel­che Ver­si­che­rung im Ein­zel­fall greift, hängt von der Art des Scha­dens und dei­nem Ver­si­che­rungs­schutz ab.

Total­scha­den: Defi­ni­ti­on und Unterschiede

Ein Total­scha­den liegt vor, wenn die Repa­ra­tur­kos­ten den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahr­zeugs über­stei­gen oder das Auto tech­nisch nicht mehr instand zu set­zen ist. Ver­si­che­run­gen unter­schei­den zwei Arten:

  • Wirt­schaft­li­cher Total­scha­den: Die Instand­set­zungs­kos­ten über­stei­gen den aktu­el­len Markt­wert um ca. 70–80 % (je nach Ver­si­che­rer und Bundesland).
  • Tech­ni­scher Total­scha­den: Das Fahr­zeug ist irrepa­ra­bel zer­stört und kann nicht wie­der­her­ge­stellt werden.

Wel­che Kfz-Ver­si­che­rung zahlt bei Totalschaden?

Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Dies ist die ein­zi­ge Ver­si­che­rungs­art, die bei selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len, Van­da­lis­mus oder Park­platz­schä­den einen Total­scha­den regu­liert. Die Voll­kas­ko erstat­tet den Wie­der­be­schaf­fungs­wert abzüg­lich des Rest­wer­tes des Fahr­zeug­wracks. Für Neu­wa­gen inner­halb der ers­ten 12–24 Mona­te bie­ten vie­le Anbie­ter optio­nal eine Neu­preis­ent­schä­di­gung an.

Teil­kas­ko­ver­si­che­rung: Sie über­nimmt Total­schä­den nur bei äuße­ren Ein­flüs­sen – Dieb­stahl, Brand, Explo­si­on, Sturm (ab Wind­stär­ke 8), Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung und Wild­un­fäl­le. Ein selbst­ver­schul­de­ter Unfall ist nicht abgedeckt.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Sie zahlt aus­schließ­lich Schä­den, die du ande­ren zufügst. Für dei­nen eige­nen Total­scha­den kommt sie nicht auf – es sei denn, ein ande­rer ist schuld, dann regu­liert des­sen Haftpflicht.

Scha­dens­re­gu­lie­rung und Leistungsprinzipien

Nach einem Total­scha­den beauf­tragt die Ver­si­che­rung einen Sach­ver­stän­di­gen, der zwei Wer­te ermit­telt: den Wie­der­be­schaf­fungs­wert (ver­gleich­ba­rer Gebraucht­wa­gen am Markt) und den Rest­wert des Wracks. Die Dif­fe­renz ist die Leis­tung der Ver­si­che­rung. Ach­te dar­auf, dass der Gut­ach­ter unab­hän­gig ist und nicht ein­sei­tig vom Ver­si­che­rer aus­ge­wählt wurde.

Prak­ti­sche Tipps zur opti­ma­len Absicherung

  • Voll­kas­ko für Finan­zier­tes: Wer sei­nen Wagen noch finan­ziert, soll­te Voll­kas­ko abschlie­ßen – vie­le Kre­dit­ge­ber ver­lan­gen dies sogar vertraglich.
  • Neu­preis­ent­schä­di­gung prü­fen: Bei Neu­wa­gen ist die­se Opti­on in den ers­ten 12–24 Mona­ten oft sinn­voll und kos­tet ca. 50–100 Euro Auf­preis pro Jahr.
  • Rabatt­schutz nut­zen: Mit die­ser optio­na­len Leis­tung bleibt dei­ne Scha­den­frei­heits­klas­se sta­bil, selbst wenn die Voll­kas­ko zahlt – beson­ders wert­voll für jun­ge Fahrzeuge.
  • Ver­si­che­run­gen regel­mä­ßig ver­glei­chen: Die Prä­mi­en für Voll­kas­ko­ver­si­che­run­gen unter­schei­den sich je nach Anbie­ter um meh­re­re hun­dert Euro pro Jahr; ein jähr­li­cher Ver­gleich spart Kosten.
  • Selbst­be­tei­li­gung über­prü­fen: Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung (z. B. 500 Euro statt 150 Euro) senkt die Prä­mie – kal­ku­lie­re, was du im Scha­dens­fall selbst tra­gen kannst.
KFZ-Versicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen