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Bei einem Totalschaden zahlt grundsätzlich nur die Vollkaskoversicherung – und zwar unabhängig davon, ob du den Unfall selbst verschuldet hast. Die Haftpflicht kommt nur auf, wenn du Schäden bei anderen verursachst, die Teilkasko nur bei Naturereignissen, Diebstahl oder Wildunfällen. Welche Versicherung im Einzelfall greift, hängt von der Art des Schadens und deinem Versicherungsschutz ab.
Bei einem Totalschaden zahlt grundsätzlich nur die Vollkaskoversicherung – und zwar unabhängig davon, ob du den Unfall selbst verschuldet hast. Die Haftpflicht kommt nur auf, wenn du Schäden bei anderen verursachst, die Teilkasko nur bei Naturereignissen, Diebstahl oder Wildunfällen. Welche Versicherung im Einzelfall greift, hängt von der Art des Schadens und deinem Versicherungsschutz ab.
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder das Auto technisch nicht mehr instand zu setzen ist. Versicherungen unterscheiden zwei Arten:
Vollkaskoversicherung: Dies ist die einzige Versicherungsart, die bei selbstverschuldeten Unfällen, Vandalismus oder Parkplatzschäden einen Totalschaden reguliert. Die Vollkasko erstattet den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Fahrzeugwracks. Für Neuwagen innerhalb der ersten 12–24 Monate bieten viele Anbieter optional eine Neupreisentschädigung an.
Teilkaskoversicherung: Sie übernimmt Totalschäden nur bei äußeren Einflüssen – Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Wildunfälle. Ein selbstverschuldeter Unfall ist nicht abgedeckt.
Haftpflichtversicherung: Sie zahlt ausschließlich Schäden, die du anderen zufügst. Für deinen eigenen Totalschaden kommt sie nicht auf – es sei denn, ein anderer ist schuld, dann reguliert dessen Haftpflicht.
Nach einem Totalschaden beauftragt die Versicherung einen Sachverständigen, der zwei Werte ermittelt: den Wiederbeschaffungswert (vergleichbarer Gebrauchtwagen am Markt) und den Restwert des Wracks. Die Differenz ist die Leistung der Versicherung. Achte darauf, dass der Gutachter unabhängig ist und nicht einseitig vom Versicherer ausgewählt wurde.
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