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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei einem Unfall mit Anhänger?

Wenn Sie mit einem Lkw und Anhän­ger unter­wegs sind, stellt sich die Fra­ge, wel­che Ver­si­che­rung die Schä­den abdeckt, die durch den Anhän­ger ver­ur­sacht wer­den oder an ihm ent­ste­hen. Die Ver­si­che­rungs­si­tua­ti­on für Lkw mit Anhän­ger unter­schei­det sich leicht von der für nor­ma­le Fahr­zeu­ge. Hier sind die wich­tigs­ten Details, wel­che Ver­si­che­run­gen in sol­chen Fäl­len greifen.

1. Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Lkw und Anhänger

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Lkw über­nimmt die Kos­ten für Schä­den, die durch den Lkw und den Anhän­ger an Drit­ten ver­ur­sacht wer­den, solan­ge der Anhän­ger mit dem Lkw ver­bun­den ist. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Lkw deckt also auch Schä­den ab, die durch den Anhän­ger an ande­ren Fahr­zeu­gen oder Per­so­nen ver­ur­sacht wer­den, wenn der Anhän­ger ange­kop­pelt ist.

  • Ange­kop­pel­ter Anhän­ger: Wenn der Anhän­ger an den Lkw gekop­pelt ist und im Ver­kehr ein­ge­setzt wird, über­nimmt die Haft­pflicht des Lkw die Schä­den, die der Anhän­ger verursacht.
  • Schä­den an Drit­ten: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt für Schä­den, die durch den Anhän­ger bei Unfäl­len an ande­ren Fahr­zeu­gen, Gebäu­den oder Per­so­nen entstehen.

2. Haft­pflicht­schutz bei abge­kop­pel­tem Anhänger

Wenn der Anhän­ger abge­kop­pelt und geparkt ist, greift die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Lkw nicht mehr. In die­sem Fall benö­ti­gen Sie eine sepa­ra­te Anhän­ger-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Schä­den abdeckt, die der abge­kop­pel­te Anhän­ger ver­ur­sacht. Die­se Ver­si­che­rung tritt z. B. in Kraft, wenn der Anhän­ger weg­rollt und dabei Schä­den anrichtet.

  • Abge­kop­pel­ter Anhän­ger: Eine Anhän­ger-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist not­wen­dig, um Schä­den abzu­de­cken, die ein nicht ange­schlos­se­ner Anhän­ger verursacht.
  • Bewe­gung des Anhän­gers: Wenn der abge­kop­pel­te Anhän­ger auf ein ande­res Fahr­zeug oder eine Per­son rollt, zahlt die Anhänger-Haftpflichtversicherung.

3. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung für den Anhänger

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung für den Lkw deckt kei­ne Schä­den am Anhän­ger selbst ab. Wenn Sie Ihren Anhän­ger gegen Schä­den wie Dieb­stahl, Feu­er oder Natur­er­eig­nis­se schüt­zen möch­ten, benö­ti­gen Sie eine sepa­ra­te Teil­kas­ko­ver­si­che­rung für den Anhänger.

  • Teil­kas­ko für den Anhän­ger: Schützt den Anhän­ger vor Dieb­stahl, Brand, Sturm­schä­den und ande­ren Natur­er­eig­nis­sen, unab­hän­gig davon, ob er an den Lkw ange­kop­pelt ist oder nicht.
  • Erwei­ter­te Deckung: In man­chen Fäl­len kann auch ein erwei­ter­ter Ver­si­che­rungs­schutz für spe­zi­el­le Anhän­ger­ar­ten, wie z. B. Kühl­an­hän­ger, sinn­voll sein.

4. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für den Anhänger

Wenn der Anhän­ger beson­ders wert­voll ist oder häu­fig im Ein­satz ist, kann eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für den Anhän­ger sinn­voll sein. Die­se Ver­si­che­rung deckt neben den übli­chen Teil­kas­ko­schä­den auch Schä­den durch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder Van­da­lis­mus ab.

  • Voll­kas­ko für den Anhän­ger: Schützt vor Unfall­schä­den, die am Anhän­ger selbst ent­ste­hen, sowie vor Van­da­lis­mus. Die­ser Schutz ist beson­ders bei teu­ren oder spe­zia­li­sier­ten Anhän­gern wichtig.
  • Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le: Wenn Sie einen Unfall ver­ur­sa­chen, bei dem der Anhän­ger beschä­digt wird, über­nimmt die Voll­kas­ko die Repa­ra­tur­kos­ten für den Anhänger.

5. Fracht­ver­si­che­rung für trans­por­tier­te Güter

Wenn Sie mit dem Lkw und Anhän­ger regel­mä­ßig Güter trans­por­tie­ren, soll­ten Sie auch eine Fracht­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Die­se Ver­si­che­rung schützt die Ladung im Anhän­ger vor Ver­lust oder Beschä­di­gung. Dies ist beson­ders wich­tig, wenn Sie wert­vol­le oder emp­find­li­che Güter transportieren.

  • Fracht­ver­si­che­rung: Schützt die im Anhän­ger befind­li­che Fracht vor Schä­den oder Ver­lust, unab­hän­gig davon, ob die­se durch einen Unfall, Dieb­stahl oder ande­re Gefah­ren entstehen.
  • Ange­pass­te Deckung: Die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te an den Wert der trans­por­tier­ten Güter ange­passt sein.

6. Schutz­brief für Lkw und Anhänger

Ein Schutz­brief kann eben­falls sinn­voll sein, um Pan­nen­hil­fe oder Abschlepp­diens­te sowohl für den Lkw als auch für den Anhän­ger zu gewähr­leis­ten. Wenn der Anhän­ger bei einer Pan­ne oder einem Unfall nicht mehr fahr­be­reit ist, bie­tet der Schutz­brief Unter­stüt­zung, um das Fahr­zeug und den Anhän­ger in die nächs­te Werk­statt zu transportieren.

  • Pan­nen­hil­fe und Abschlepp­dienst: Der Schutz­brief deckt Pan­nen­hil­fe und Abschlepp­diens­te für den Lkw und den Anhän­ger ab.
  • Ersatz­fahr­zeug: In man­chen Fäl­len stellt der Schutz­brief auch ein Ersatz­fahr­zeug oder einen Ersatz­an­hän­ger bereit.

Fazit

Bei einem Unfall mit einem Lkw und Anhän­ger greift die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Lkw, solan­ge der Anhän­ger ange­kop­pelt ist und im Ver­kehr ein­ge­setzt wird. Schä­den am Anhän­ger selbst wer­den jedoch nur durch eine sepa­ra­te Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für den Anhän­ger abge­deckt. Eine Anhän­ger-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist not­wen­dig, wenn der Anhän­ger abge­kop­pelt ist und Schä­den ver­ur­sacht. Zudem ist eine Fracht­ver­si­che­rung sinn­voll, um trans­por­tier­te Güter zu schüt­zen. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­den Ver­si­che­run­gen für Ihren Lkw und Anhän­ger zu fin­den und opti­ma­len Schutz zu gewährleisten.

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