Wenn Sie mit Ihrem Lkw einen Wildunfall haben, kommt die Teilkaskoversicherung für die entstandenen Schäden auf. Ein Wildunfall tritt auf, wenn ein Lkw mit einem Wildtier kollidiert, beispielsweise mit einem Reh, Wildschwein oder Hirsch. Hier sind die wichtigsten Details, welche Versicherung bei einem Wildunfall greift und was Sie dabei beachten müssen.
1. Teilkaskoversicherung bei Wildunfällen
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch eine Kollision mit Wildtieren entstehen. Dies gilt für den Zusammenstoß mit Haarwild gemäß dem Bundesjagdgesetz, das Tiere wie Rehe, Wildschweine, Hirsche oder Füchse einschließt.
- Schadensabdeckung: Die Teilkasko deckt die Reparaturkosten des Lkw, wenn es zu einer Kollision mit einem Wildtier kommt. Dazu gehören Schäden an der Karosserie, der Beleuchtung und den Reifen.
- Erforderliche Nachweise: Nach einem Wildunfall sollten Sie umgehend die Polizei verständigen und eine Bestätigung des Unfalls durch den zuständigen Jäger oder Förster einholen. Dieser Nachweis wird von der Versicherung benötigt.
2. Erweiterte Teilkasko
In einigen Fällen kann die erweiterte Teilkaskoversicherung auch Unfälle mit anderen Tieren abdecken, die nicht unter das Bundesjagdgesetz fallen, wie zum Beispiel Hunde, Katzen oder Nutztiere.
- Erweiterte Tierarten: Einige Versicherer bieten erweiterte Tarife an, die nicht nur Haarwild, sondern auch andere Tiere wie Kühe, Pferde oder Schafe abdecken.
- Deckung auch bei kleineren Tieren: In speziellen Tarifen können auch Schäden durch kleinere Tiere wie Hasen oder Vögel versichert sein.
3. Wildunfall bei Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung deckt alle Leistungen der Teilkasko ab und bietet darüber hinaus Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen oder Vandalismusschäden. Wenn Sie also eine Vollkaskoversicherung haben, greift diese ebenfalls bei einem Wildunfall.
- Selbstverschuldete Unfälle: Wenn Sie bei einem Ausweichmanöver einem Wildtier ausweichen und dabei von der Straße abkommen oder in einen Graben fahren, deckt die Vollkasko die Schäden an Ihrem Lkw.
4. Selbstbeteiligung
Bei der Teilkasko oder Vollkasko müssen Sie in der Regel die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. Diese wird von der Versicherungssumme abgezogen, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt.
- Selbstbeteiligungshöhe: Je nach Vertrag variiert die Selbstbeteiligung. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die monatlichen Prämien, erhöht jedoch Ihre Eigenkosten im Schadensfall.
5. Meldepflicht nach einem Wildunfall
Nach einem Wildunfall sollten Sie den Schaden sofort der Polizei melden und die Unfallstelle absichern. Dies ist nicht nur wichtig für Ihre Sicherheit, sondern auch erforderlich, um den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen.
- Polizei rufen: Informieren Sie die Polizei und lassen Sie den Unfall protokollieren. Dies ist notwendig, um den Wildunfall bei der Versicherung nachweisen zu können.
- Nachweis durch Förster oder Jäger: In manchen Fällen wird eine Bescheinigung des örtlichen Försters oder Jägers verlangt, um zu bestätigen, dass es sich um einen Wildunfall handelt.
Fazit
Bei einem Wildunfall mit dem Lkw greift die Teilkaskoversicherung und übernimmt die Reparaturkosten für Schäden am Fahrzeug. Die Vollkaskoversicherung bietet ebenfalls Schutz, insbesondere bei selbstverschuldeten Unfällen, z. B. bei einem Ausweichmanöver. Nach dem Unfall sollten Sie die Polizei informieren und die notwendigen Nachweise für die Versicherung einholen, um die Schadenregulierung schnell abzuwickeln. Ein Lkw Versicherungsvergleich hilft Ihnen, die beste Versicherung mit dem passenden Schutz bei Wildunfällen zu finden.