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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei einem Wild­un­fall mit dem Lkw?

Wenn Sie mit Ihrem Lkw einen Wild­un­fall haben, kommt die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung für die ent­stan­de­nen Schä­den auf. Ein Wild­un­fall tritt auf, wenn ein Lkw mit einem Wild­tier kol­li­diert, bei­spiels­wei­se mit einem Reh, Wild­schwein oder Hirsch. Hier sind die wich­tigs­ten Details, wel­che Ver­si­che­rung bei einem Wild­un­fall greift und was Sie dabei beach­ten müssen.

1. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bei Wildunfällen

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Schä­den am eige­nen Fahr­zeug, die durch eine Kol­li­si­on mit Wild­tie­ren ent­ste­hen. Dies gilt für den Zusam­men­stoß mit Haar­wild gemäß dem Bun­des­jagd­ge­setz, das Tie­re wie Rehe, Wild­schwei­ne, Hir­sche oder Füch­se einschließt.

  • Scha­dens­ab­de­ckung: Die Teil­kas­ko deckt die Repa­ra­tur­kos­ten des Lkw, wenn es zu einer Kol­li­si­on mit einem Wild­tier kommt. Dazu gehö­ren Schä­den an der Karos­se­rie, der Beleuch­tung und den Reifen.
  • Erfor­der­li­che Nach­wei­se: Nach einem Wild­un­fall soll­ten Sie umge­hend die Poli­zei ver­stän­di­gen und eine Bestä­ti­gung des Unfalls durch den zustän­di­gen Jäger oder Förs­ter ein­ho­len. Die­ser Nach­weis wird von der Ver­si­che­rung benötigt.

2. Erwei­ter­te Teilkasko

In eini­gen Fäl­len kann die erwei­ter­te Teil­kas­ko­ver­si­che­rung auch Unfäl­le mit ande­ren Tie­ren abde­cken, die nicht unter das Bun­des­jagd­ge­setz fal­len, wie zum Bei­spiel Hun­de, Kat­zen oder Nutztiere.

  • Erwei­ter­te Tier­ar­ten: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten erwei­ter­te Tari­fe an, die nicht nur Haar­wild, son­dern auch ande­re Tie­re wie Kühe, Pfer­de oder Scha­fe abdecken.
  • Deckung auch bei klei­ne­ren Tie­ren: In spe­zi­el­len Tari­fen kön­nen auch Schä­den durch klei­ne­re Tie­re wie Hasen oder Vögel ver­si­chert sein.

3. Wild­un­fall bei Vollkaskoversicherung

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung deckt alle Leis­tun­gen der Teil­kas­ko ab und bie­tet dar­über hin­aus Schutz bei selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len oder Van­da­lis­mus­schä­den. Wenn Sie also eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung haben, greift die­se eben­falls bei einem Wildunfall.

  • Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le: Wenn Sie bei einem Aus­weich­ma­nö­ver einem Wild­tier aus­wei­chen und dabei von der Stra­ße abkom­men oder in einen Gra­ben fah­ren, deckt die Voll­kas­ko die Schä­den an Ihrem Lkw.

4. Selbst­be­tei­li­gung

Bei der Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko müs­sen Sie in der Regel die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung zah­len. Die­se wird von der Ver­si­che­rungs­sum­me abge­zo­gen, bevor die Ver­si­che­rung die rest­li­chen Kos­ten übernimmt.

  • Selbst­be­tei­li­gungs­hö­he: Je nach Ver­trag vari­iert die Selbst­be­tei­li­gung. Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung senkt die monat­li­chen Prä­mi­en, erhöht jedoch Ihre Eigen­kos­ten im Schadensfall.

5. Mel­de­pflicht nach einem Wildunfall

Nach einem Wild­un­fall soll­ten Sie den Scha­den sofort der Poli­zei mel­den und die Unfall­stel­le absi­chern. Dies ist nicht nur wich­tig für Ihre Sicher­heit, son­dern auch erfor­der­lich, um den Scha­den bei der Ver­si­che­rung gel­tend zu machen.

  • Poli­zei rufen: Infor­mie­ren Sie die Poli­zei und las­sen Sie den Unfall pro­to­kol­lie­ren. Dies ist not­wen­dig, um den Wild­un­fall bei der Ver­si­che­rung nach­wei­sen zu können.
  • Nach­weis durch Förs­ter oder Jäger: In man­chen Fäl­len wird eine Beschei­ni­gung des ört­li­chen Förs­ters oder Jägers ver­langt, um zu bestä­ti­gen, dass es sich um einen Wild­un­fall handelt.

Fazit

Bei einem Wild­un­fall mit dem Lkw greift die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung und über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten für Schä­den am Fahr­zeug. Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet eben­falls Schutz, ins­be­son­de­re bei selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len, z. B. bei einem Aus­weich­ma­nö­ver. Nach dem Unfall soll­ten Sie die Poli­zei infor­mie­ren und die not­wen­di­gen Nach­wei­se für die Ver­si­che­rung ein­ho­len, um die Scha­den­re­gu­lie­rung schnell abzu­wi­ckeln. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die bes­te Ver­si­che­rung mit dem pas­sen­den Schutz bei Wild­un­fäl­len zu finden.

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