Eine Gasexplosion im Haus kann erhebliche Schäden verursachen, und in der Regel übernehmen verschiedene Versicherungen je nach Art der Schäden die Kosten.
1. Wohngebäudeversicherung:
- Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am Gebäude, die durch eine Gasexplosion entstehen. Dazu gehören Reparaturen an der Bausubstanz wie Wänden, Dächern, Fenstern und Türen. Explosionen, die durch defekte Gasleitungen verursacht werden, sind normalerweise im Standarddeckungsumfang der Wohngebäudeversicherung enthalten.
2. Hausratversicherung:
- Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen ab, die durch die Explosion zerstört oder beschädigt wurden. Dazu gehören Möbel, Elektronik, Kleidung und andere persönliche Gegenstände.
3. Haftpflichtversicherung:
- Wenn die Gasexplosion auf Fahrlässigkeit des Eigentümers zurückzuführen ist und dadurch Schäden an Dritten (z. B. Nachbarhäuser) entstehen, könnte die private Haftpflichtversicherung oder die Gebäudehaftpflichtversicherung die Kosten für die Schäden an den Nachbargebäuden übernehmen.
4. Spezielle Risiken und Ausschlüsse:
- Manche Versicherer bieten auch Zusatzdeckungen für spezielle Schäden durch Gasexplosionen an, wie zum Beispiel Schäden an externen Gasleitungen, die nicht auf dem eigenen Grundstück liegen.
- Bei grob fahrlässigem Verhalten, wie z. B. dem unsachgemäßen Umgang mit Gasgeräten, kann die Versicherung die Leistung einschränken oder verweigern.
Fazit:
Im Falle einer Gasexplosion übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Schäden an der Bausubstanz, während die Hausratversicherung für die zerstörten oder beschädigten Gegenstände aufkommt. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den besten Versicherungsschutz für solche Risiken zu finden.