Bei einer Überschwemmung zahlt in der Regel nicht die normale Wohngebäudeversicherung, sondern die Elementarschadenversicherung, die als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden muss. Diese schützt vor Naturgefahren wie Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsche, Erdbeben und weiteren Elementarereignissen.
1. Elementarschadenversicherung:
- Die Elementarschadenversicherung übernimmt Schäden, die durch Überschwemmungen oder Hochwasser verursacht werden, sowohl im Gebäude selbst (z. B. Wände, Fundamente, Böden) als auch an fest installierten Gebäudeteilen wie Heizungen oder sanitären Anlagen.
2. Hausratversicherung:
- Wenn durch die Überschwemmung bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Elektronik beschädigt werden, kommt die Hausratversicherung zum Einsatz. Auch hier muss jedoch eine Elementarschadenklausel in der Police enthalten sein, um solche Schäden abzudecken.
3. Risikozonen (ZÜRS):
- Versicherungen bewerten den Standort des Gebäudes anhand des ZÜRS-GEO-Systems, das Gebäude in Risikozonen von 1 bis 4 einteilt. In Regionen mit hohem Hochwasserrisiko (Zone 4) sind die Prämien höher, oder es kann schwieriger sein, eine Versicherung abzuschließen.
Fazit:
Eine normale Wohngebäudeversicherung deckt Überschwemmungsschäden nicht automatisch ab. Du musst eine Elementarschadenversicherung als Zusatzschutz abschließen, um dich vor den finanziellen Folgen einer Überschwemmung zu schützen. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft dabei, den besten Tarif für Überschwemmungsschutz zu finden.