Bei Gebäudeschäden durch Sturm übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Sturmschäden gehören zu den standardmäßig abgedeckten Risiken in der Wohngebäudeversicherung. Schäden durch Sturm werden ab einer Windstärke von 8 (ca. 62 km/h) als versichert anerkannt.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Abgedeckte Dächer, zerbrochene Fenster, beschädigte Fassaden und umgestürzte Bäume, die auf das Gebäude fallen, sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
- Folgeschäden:
- Wenn durch den Sturm Regenwasser ins Haus eindringt und weitere Schäden an Wänden, Böden oder Decken verursacht, deckt die Versicherung auch diese Folgeschäden ab.
- Notmaßnahmen:
- Viele Versicherer übernehmen die Kosten für Notmaßnahmen, wie das provisorische Abdichten von Dächern oder Fenstern, um Folgeschäden zu verhindern.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
- Schäden unter Windstärke 8: Wenn der Wind weniger stark ist, kann die Versicherung den Schaden als nicht versichert einstufen.
- Fahrlässigkeit: Wenn der Schaden aufgrund von mangelnder Instandhaltung entsteht, beispielsweise durch veraltete oder beschädigte Gebäudeteile, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden durch Sturm, insbesondere an der Bausubstanz und bei Folgeschäden wie eindringendem Wasser. Für umfassenden Schutz sollten alle Sturmschäden im Vertrag klar abgedeckt sein. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft dir, den besten Schutz für dein Gebäude zu finden.