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Welche Versicherung zahlt bei Glasbruch am Lkw?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 29. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Glasbruch am Lkw. Sie deckt Schäden an Windschutzscheibe, Seitenscheiben und Heckscheiben ab – unabhängig davon, ob sie durch Steinschlag, Unfall oder andere äußere Einflüsse entstanden sind. Bei kleineren Schäden entfällt oft die Selbstbeteiligung, beim kompletten Scheibenaustausch fällt sie an.

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung zahlt bei Glas­bruch am Lkw. Sie deckt Schä­den an Wind­schutz­schei­be, Sei­ten­schei­ben und Heck­schei­ben ab – unab­hän­gig davon, ob sie durch Stein­schlag, Unfall oder ande­re äuße­re Ein­flüs­se ent­stan­den sind. Bei klei­ne­ren Schä­den ent­fällt oft die Selbst­be­tei­li­gung, beim kom­plet­ten Schei­ben­aus­tausch fällt sie an.

Wel­che Glas­schä­den die Teil­kas­ko am Lkw abdeckt

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung schützt umfas­send vor Glas­bruch­schä­den. Ver­si­chert sind alle Schei­ben des Fahr­zeugs, sofern der Scha­den durch äuße­re Ein­wir­kung ent­stan­den ist:

  • Wind­schutz­schei­be: Stein­schlä­ge und Ris­se sind voll­stän­dig abgedeckt
  • Sei­ten­schei­ben und Heck­schei­be: Auch Beschä­di­gun­gen an Tür- und Heck­schei­ben gehö­ren zum Leistungsumfang
  • Pan­ora­m­a­dä­cher und Dach­fens­ter: Spe­zi­el­le Glas­ele­men­te sind in moder­nen Lkw-Model­len meist eingeschlossen
  • Spe­zi­al­be­schich­te­te Schei­ben: Getön­te oder tech­nisch auf­ge­rüs­te­te Glä­ser – hier soll­ten Sie die Bedin­gun­gen Ihres Tarifs prüfen

Wich­tig: Van­da­lis­mus und mut­wil­li­ge Zer­stö­rung sind in der Teil­kas­ko nicht ent­hal­ten. Dafür zahlt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung.

Repa­ra­tur oder Aus­tausch – Selbst­be­tei­li­gung beim Glasbruch

Der Umfang des Scha­dens ent­schei­det, ob Repa­ra­tur oder Aus­tausch not­wen­dig ist – und damit auch über die Selbstbeteiligung:

  • Repa­ra­tur von Stein­schlä­gen: Vie­le moder­ne Ver­si­che­rer ver­zich­ten auf die Selbst­be­tei­li­gung, wenn die Schei­be repa­riert statt aus­ge­tauscht wird. Dies ist beson­ders bei klei­ne­ren Schä­den die wirt­schaft­li­che­re Lösung.
  • Voll­stän­di­ger Schei­ben­aus­tausch: Ist der Scha­den zu groß oder die Schei­be geris­sen, fällt die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung an. Die rest­li­chen Kos­ten über­nimmt die Versicherung.
  • Typ der Selbst­be­tei­li­gung: Je nach Tarif liegt die­se zwi­schen 100 und 500 Euro. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten auch Null­fran­chisen-Tari­fe an.

Tipp: Erkun­di­gen Sie sich bei Ihrer Ver­si­che­rung nach Kulanz­re­ge­lun­gen. Eini­ge Anbie­ter über­neh­men Repa­ra­tur­kos­ten bis ca. 300 Euro ohne Selbstbeteiligung.

So mel­den Sie den Glas­bruch richtig

  • Sofor­ti­ge Scha­den­mel­dung: Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung unver­züg­lich und doku­men­tie­ren Sie den Scha­den mit Fotos
  • Part­ner­werk­stät­ten nut­zen: Die meis­ten Ver­si­che­rer haben spe­zia­li­sier­te Glas­werk­stät­ten, die direkt abrech­nen und die Repa­ra­tur schnell durchführen
  • Kei­ne Eigen­re­pa­ra­tur: Las­sen Sie die Schei­be nur in Fach­be­trie­ben aus­tau­schen – impro­vi­sier­te Lösun­gen gefähr­den die Ver­kehrs­si­cher­heit und kön­nen zu Haf­tungs­aus­schlüs­sen führen
  • Kos­ten­vor­anschlag ein­ho­len: Bei grö­ße­ren Schä­den soll­te die Werk­statt einen Kos­ten­vor­anschlag ein­rei­chen, bevor die Repa­ra­tur beginnt
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