Schäden an den Fenstern oder Scheiben eines Lkw können schnell teuer werden. Die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Glasbruch am Lkw. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Schäden genau abgedeckt sind und welche Bedingungen gelten. Hier sind die wichtigsten Details dazu, wie Glasbruchschäden durch die Teilkasko versichert sind.
1. Was deckt die Teilkasko bei Glasbruch ab?
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an den Fenstern und Scheiben des Lkw. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden durch einen Unfall, einen Steinschlag oder andere äußere Einflüsse verursacht wurde.
- Front‑, Seiten- und Heckscheiben: Die Teilkasko deckt Schäden an der Windschutzscheibe, den Seitenscheiben und der Heckscheibe ab.
- Glasdächer und Dachfenster: Schäden an Glasdächern oder Panoramadächern, falls vorhanden, sind ebenfalls abgedeckt.
- Glasbruch durch Steinschlag: Häufige Schäden wie Steinschläge, die Risse in der Windschutzscheibe verursachen, sind durch die Teilkasko abgesichert.
2. Reparatur oder Austausch der Scheibe?
Je nach Art und Umfang des Schadens wird die Windschutzscheibe entweder repariert oder ausgetauscht. Viele Versicherer übernehmen die Kosten für die Reparatur ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung, wenn es sich um einen kleinen Schaden handelt.
- Reparatur: Kleinere Schäden, wie ein Steinschlag, können oft repariert werden, ohne die Scheibe komplett auszutauschen. In diesen Fällen entfällt häufig die Selbstbeteiligung.
- Austausch: Wenn der Schaden zu groß ist oder die Scheibe gerissen ist, muss sie ersetzt werden. Die Kosten für den Austausch übernimmt die Teilkasko, allerdings fällt hier die Selbstbeteiligung an.
3. Selbstbeteiligung bei Glasbruch
Bei einem Scheibenaustausch wird in der Regel die Selbstbeteiligung fällig, die im Vertrag vereinbart wurde. Viele Versicherer verzichten jedoch auf die Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nur repariert und nicht ausgetauscht werden muss.
- Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Reparatur: Einige Versicherer bieten an, die Selbstbeteiligung zu erlassen, wenn die Scheibe repariert werden kann und kein Austausch erforderlich ist.
- Selbstbeteiligung bei Austausch: Wenn die Scheibe komplett ersetzt werden muss, zahlen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung. Die restlichen Kosten übernimmt die Versicherung.
4. Glasbruch durch Vandalismus
Wenn der Glasbruch durch Vandalismus verursacht wurde, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Austausch. In solchen Fällen greift die Teilkasko nicht, da Vandalismus nur durch die Vollkasko abgedeckt ist.
- Vandalismusschäden: Wenn die Scheiben durch mutwillige Zerstörung, z. B. durch Einschlagen, beschädigt wurden, greift die Vollkasko.
- Selbstbeteiligung bei Vollkasko: Bei Vandalismusschäden müssen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung zahlen.
5. Besondere Glasarten und Sonderausstattungen
Wenn Ihr Lkw mit besonderen Glasarten ausgestattet ist, wie z. B. einem Panoramadach oder spezialbeschichteten Scheiben, sollten Sie prüfen, ob diese ebenfalls durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Einige Versicherer bieten erweiterte Tarife an, die solche Sonderausstattungen mit einschließen.
- Panoramadach und Spezialglas: Schäden an speziellen Glasarten, wie getönten oder spezialbeschichteten Scheiben, können je nach Versicherungstarif ebenfalls abgedeckt sein.
6. Vorgehensweise bei Glasbruch
Wenn ein Glasbruch an Ihrem Lkw auftritt, sollten Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung melden und die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lassen.
- Schadenmeldung: Informieren Sie Ihre Versicherung sofort über den Glasbruch und klären Sie, ob der Schaden repariert oder die Scheibe ausgetauscht werden muss.
- Fachwerkstatt wählen: Viele Versicherer haben Partnerwerkstätten, die auf den Austausch von Fahrzeugscheiben spezialisiert sind. Diese Werkstätten führen die Reparatur oft schneller durch und rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Fazit
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Glasbruch an den Scheiben eines Lkw ab, unabhängig davon, ob der Schaden durch einen Unfall, einen Steinschlag oder andere Einflüsse verursacht wurde. Kleinere Schäden können oft repariert werden, ohne dass eine Selbstbeteiligung fällig wird, während bei einem Scheibenaustausch die vereinbarte Selbstbeteiligung anfällt. Schäden durch Vandalismus werden durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Ein Lkw Versicherungsvergleich hilft Ihnen, die passende Versicherung mit optimalem Schutz gegen Glasbruch zu finden.