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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Glasschäden?

  1. Glas­ver­si­che­rung: Eine spe­zi­el­le Glas­ver­si­che­rung deckt Schä­den an Glas­ge­gen­stän­den ab, wie zum Bei­spiel Glas­fens­tern, Glas­tü­ren, Glas­fas­sa­den oder Glas­dä­chern. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet Schutz gegen Glas­bruch, Glas­ris­se und ande­re Glasschäden.
  2. Haus­rat­ver­si­che­rung: Eine Haus­rat­ver­si­che­rung kann in eini­gen Fäl­len auch Glas­schä­den abde­cken. Es ist jedoch wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rungs­po­li­zei zu über­prü­fen, da der Schutz für Glas­ge­gen­stän­de je nach Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Ver­trags­be­din­gun­gen vari­ie­ren kann.
  3. Gebäu­de­ver­si­che­rung: Eine Gebäu­de­ver­si­che­rung kann Schä­den an fes­ten Glas­bau­tei­len wie Glas­fens­tern, Glas­fas­sa­den oder Glas­dä­chern abde­cken. Dies gilt ins­be­son­de­re für Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen wie Stür­me oder Erd­be­ben. Auch hier ist es wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rungs­po­li­zei zu überprüfen.
  4. Haft­pflicht­ver­si­che­rung: In eini­gen Fäl­len kann eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung in Fra­ge kom­men, wenn Sie ver­se­hent­lich Schä­den an Glas­ge­gen­stän­den ver­ur­sa­chen, die zu ande­ren gehö­ren. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung kann in sol­chen Fäl­len für die Kos­ten aufkommen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung unter­schied­lich sind. Es ist rat­sam, Ihre Ver­si­che­rungs­po­li­ce sorg­fäl­tig zu über­prü­fen und sich bei Fra­gen direkt an Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter zu wen­den, um zu klä­ren, wel­che Ver­si­che­rung in Ihrem spe­zi­el­len Fall für Glas­schä­den zahlt.

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