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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Hagel­schä­den am Dach?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 17. September 2024

Hagel­schä­den am Dach wer­den von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern der Ver­si­che­rungs­schutz aktiv und kei­ne Aus­schlüs­se vor­han­den sind. Die Ver­si­che­rung zahlt für beschä­dig­te Dach­zie­gel, Dach­fens­ter, Regen­rin­nen und dar­aus resul­tie­ren­de Was­ser­schä­den – das gehört zu den stan­dard­mä­ßig ver­si­cher­ten Elementarschäden.

Was die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Hagel­schä­den zahlt

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt bei Hagel­schä­den fol­gen­de Kos­ten ab:

  • Repa­ra­tur und Ersatz von Dach­ein­de­ckung: Kaput­te Dach­zie­gel, beschä­dig­te Dach­zie­gel oder Dach­stei­ne wer­den voll­stän­dig ersetzt
  • Fens­ter- und Glass­schä­den: Hagel-beding­te Beschä­di­gun­gen von Dach­fens­tern, Glas­dä­chern oder Gauben
  • Dach­rin­nen und Fall­roh­re: Ver­form­te oder beschä­dig­te Regen­rin­nen und Abflussrohre
  • Fol­ge­schä­den durch Was­ser­ein­tritt: Was­ser­schä­den an Innen­wän­den, Decken, Iso­la­tio­nen und Ein­bau­ten, die durch ein­drin­gen­des Was­ser entstehen
  • Not­maß­nah­men: Kos­ten für pro­vi­so­ri­sche Dach­be­de­ckun­gen, Gerüs­te und Siche­rungs­maß­nah­men nach dem Hagelsturm

Wich­ti­ge Aus­schlüs­se und Leistungsbeschränkungen

Nicht in allen Fäl­len zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Fol­gen­de Situa­tio­nen kön­nen zu Leis­tungs­ver­wei­ge­rung führen:

  • Man­gel­haf­ter Zustand: Wenn das Dach bereits vor dem Hagel­sturm beschä­digt oder sanie­rungs­be­dürf­tig war und War­tungs­män­gel vor­han­den sind
  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Vor­sätz­li­che Schä­den oder bewuss­te Unter­las­sun­gen bei erfor­der­li­chen Repa­ra­tu­ren kön­nen zum Aus­schluss führen
  • Zu nied­ri­ge Ver­si­che­rungs­sum­me: Unter­ver­si­che­rung führt zu Reduk­ti­on der Leis­tung (Unter­ver­si­che­rungs­ver­schär­fung)
  • Beweg­li­che Gegen­stän­de: Gar­ten­mö­bel, Fahr­zeu­ge oder Außen­an­la­gen sind über die Haus­rat­ver­si­che­rung oder Kfz-Ver­si­che­rung ver­si­chert, nicht über die Wohngebäudeversicherung

Prak­ti­sche Maß­nah­men nach Hagelschäden

  • Doku­men­ta­ti­on: Foto­gra­fie­ren Sie alle sicht­ba­ren Schä­den sofort nach dem Hagelsturm
  • Scha­dens­mel­dung: Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung inner­halb von 10 Tagen nach Schadenseintritt
  • Not­maß­nah­men: Ergrei­fen Sie sofor­ti­ge Siche­rungs­maß­nah­men, um Fol­ge­schä­den zu ver­hin­dern – die Kos­ten trägt die Versicherung
  • Ver­si­che­rungs­sum­me prü­fen: Über­prü­fen Sie, ob Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me der aktu­el­len Neu­wert­ermitt­lung entspricht
  • Ver­gleich durch­füh­ren: Ein Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung-Ver­gleich hilft, die bes­te Leis­tung zum güns­tigs­ten Preis zu finden

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