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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Hoch­was­ser im Keller?

Bei Hoch­was­ser im Kel­ler hängt es von der Art der Ver­si­che­rung ab, ob und wie der Scha­den abge­deckt ist. In den meis­ten Fäl­len kommt eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung zum Tra­gen, die als Zusatz zur regu­lä­ren Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den muss. Hier sind die rele­van­ten Ver­si­che­run­gen im Überblick:

1. Ele­men­tar­ver­si­che­rung

  • Was sie abdeckt: Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch Natur­er­eig­nis­se wie Hoch­was­ser, Stark­re­gen, Rück­stau, Erd­rut­sche, Schnee­druck und ähn­li­che Natur­ge­fah­ren ver­ur­sacht wer­den. Wenn das Was­ser auf­grund eines Hoch­was­sers in den Kel­ler ein­dringt und dort Schä­den ver­ur­sacht, über­nimmt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tu­ren, das Trock­nen und gege­be­nen­falls den Ersatz von beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegenständen.
  • Erfor­der­li­che Ergän­zung: Die­se Ver­si­che­rung muss als Zusatz zur bestehen­den Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Ohne die­se zusätz­li­che Ver­si­che­rung sind Hoch­was­ser­schä­den in der Regel nicht abgedeckt.

2. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

  • Was sie abdeckt: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den durch Hoch­was­ser ab, es sei denn, eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ist ein­ge­schlos­sen. Die­se Ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de selbst, also die Bau­sub­stanz (Wän­de, Böden, Decken, Fens­ter, Türen etc.), und über­nimmt die Kos­ten für die Instand­set­zung, wenn das Gebäu­de durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis beschä­digt wird.
  • Mit Ele­men­tar­schutz: Wird die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung durch eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung ergänzt, deckt sie auch Hoch­was­ser­schä­den am Gebäu­de ab, inklu­si­ve der Kel­ler­wän­de, des Bodens und even­tu­ell fest instal­lier­ter Einbauten.

3. Haus­rat­ver­si­che­rung

  • Was sie abdeckt: Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt das beweg­li­che Inven­tar dei­nes Hau­ses oder dei­ner Woh­nung. Dazu gehö­ren Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung und ande­re per­sön­li­che Gegen­stän­de. Wenn die­se Gegen­stän­de im Kel­ler durch Hoch­was­ser beschä­digt oder zer­stört wer­den, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung aber nur dann, wenn sie um eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung ergänzt wurde.
  • Mit Ele­men­tar­schutz: Bei einer ergän­zen­den Ele­men­tar­ver­si­che­rung über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten für den Ersatz oder die Repa­ra­tur der beschä­dig­ten Gegen­stän­de im Keller.

4. Rück­stau

  • Was ist Rück­stau?: Rück­stau bezeich­net die Situa­ti­on, in der Was­ser aus über­las­te­ten Abwas­ser­sys­te­men in das Gebäu­de zurück­ge­drückt wird. Dies kann bei Stark­re­gen oder Hoch­was­ser passieren.
  • Rück­stau in der Ver­si­che­rung: Eini­ge Ele­men­tar­ver­si­che­run­gen decken auch Schä­den durch Rück­stau ab. Vor­aus­set­zung ist häu­fig, dass Rück­stau­klap­pen instal­liert sind. Ohne sol­che Vor­keh­run­gen kann der Ver­si­che­rungs­schutz ein­ge­schränkt sein oder gar nicht greifen.

Fazit

Um bei Hoch­was­ser im Kel­ler ver­si­chert zu sein, ist es ent­schei­dend, eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­schlos­sen zu haben, die ent­we­der als Zusatz zur Wohn­ge­bäu­de- oder zur Haus­rat­ver­si­che­rung exis­tiert. Die­se Ver­si­che­rung deckt die Schä­den ab, die durch Hoch­was­ser ver­ur­sacht wer­den, und stellt sicher, dass du im Scha­dens­fall nicht auf den Kos­ten sit­zen bleibst. Es ist rat­sam, den Ver­si­che­rungs­schutz regel­mä­ßig zu über­prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass Hoch­was­ser­schä­den durch eine ent­spre­chen­de Ver­si­che­rung abge­deckt sind.

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