Bei Schäden durch Bauarbeiten am Nachbarhaus haftet in der Regel der Verursacher des Schadens, also entweder der Bauherr oder das Bauunternehmen, das die Arbeiten durchführt. Die Schäden werden normalerweise über die Haftpflichtversicherung des Bauherrn oder des Bauunternehmens gedeckt.
Mögliche Versicherungen, die zahlen:
- Bauherrenhaftpflichtversicherung:
- Wenn die Bauarbeiten durch den Nachbarn selbst (Bauherr) veranlasst wurden, springt in der Regel die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch die Bauarbeiten entstehen, wie z. B. Risse in der Fassade, Schäden an der Terrasse oder Fensterbrüche.
- Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmens:
- Wenn ein beauftragtes Bauunternehmen für den Schaden verantwortlich ist, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens die Kosten für die Schäden am Nachbarhaus. Das Bauunternehmen ist für seine Arbeiten haftbar, und diese Versicherung schützt es vor Schadensersatzforderungen.
- Private Haftpflichtversicherung des Bauherrn:
- Bei kleineren Bauvorhaben, die ohne professionelle Baufirma durchgeführt werden, kann auch die private Haftpflichtversicherung des Bauherrn haften, sofern Schäden am Eigentum Dritter verursacht werden.
Schritte zur Schadensregulierung:
- Dokumentation des Schadens:
- Dokumentiere den Schaden mit Fotos und Videos und notiere dir den Zeitpunkt und die Umstände des Schadens.
- Kontaktaufnahme mit dem Bauherrn oder Bauunternehmen:
- Setze dich mit dem Bauherrn oder dem Bauunternehmen in Verbindung und melde den Schaden. Diese sollten den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung melden.
- Eigene Versicherung informieren:
- Informiere deine eigene Wohngebäudeversicherung, auch wenn diese nicht primär für den Schaden zuständig ist. In manchen Fällen kann die Versicherung den Schaden vorab regulieren und die Kosten später vom Verursacher oder dessen Versicherung zurückfordern.
Fazit:
Bei Schäden durch Bauarbeiten am Nachbarhaus zahlt entweder die Bauherrenhaftpflichtversicherung des Nachbarn oder die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmens, das die Bauarbeiten durchführt. Es ist wichtig, den Schaden sofort zu melden und ausreichend zu dokumentieren.