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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Schä­den durch Bau­ar­bei­ten am Nachbarhaus?

Bei Schä­den durch Bau­ar­bei­ten am Nach­bar­haus haf­tet in der Regel der Ver­ur­sa­cher des Scha­dens, also ent­we­der der Bau­herr oder das Bau­un­ter­neh­men, das die Arbei­ten durch­führt. Die Schä­den wer­den nor­ma­ler­wei­se über die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Bau­herrn oder des Bau­un­ter­neh­mens gedeckt.

Mög­li­che Ver­si­che­run­gen, die zahlen:

  1. Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung:
    • Wenn die Bau­ar­bei­ten durch den Nach­barn selbst (Bau­herr) ver­an­lasst wur­den, springt in der Regel die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die Drit­ten durch die Bau­ar­bei­ten ent­ste­hen, wie z. B. Ris­se in der Fas­sa­de, Schä­den an der Ter­ras­se oder Fensterbrüche.
  2. Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Bau­un­ter­neh­mens:
    • Wenn ein beauf­trag­tes Bau­un­ter­neh­men für den Scha­den ver­ant­wort­lich ist, über­nimmt die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unter­neh­mens die Kos­ten für die Schä­den am Nach­bar­haus. Das Bau­un­ter­neh­men ist für sei­ne Arbei­ten haft­bar, und die­se Ver­si­che­rung schützt es vor Schadensersatzforderungen.
  3. Pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Bau­herrn:
    • Bei klei­ne­ren Bau­vor­ha­ben, die ohne pro­fes­sio­nel­le Bau­fir­ma durch­ge­führt wer­den, kann auch die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Bau­herrn haf­ten, sofern Schä­den am Eigen­tum Drit­ter ver­ur­sacht werden.

Schrit­te zur Schadensregulierung:

  1. Doku­men­ta­ti­on des Scha­dens:
    • Doku­men­tie­re den Scha­den mit Fotos und Vide­os und notie­re dir den Zeit­punkt und die Umstän­de des Schadens.
  2. Kon­takt­auf­nah­me mit dem Bau­herrn oder Bau­un­ter­neh­men:
    • Set­ze dich mit dem Bau­herrn oder dem Bau­un­ter­neh­men in Ver­bin­dung und mel­de den Scha­den. Die­se soll­ten den Scha­den ihrer Haft­pflicht­ver­si­che­rung melden.
  3. Eige­ne Ver­si­che­rung infor­mie­ren:
    • Infor­mie­re dei­ne eige­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, auch wenn die­se nicht pri­mär für den Scha­den zustän­dig ist. In man­chen Fäl­len kann die Ver­si­che­rung den Scha­den vor­ab regu­lie­ren und die Kos­ten spä­ter vom Ver­ur­sa­cher oder des­sen Ver­si­che­rung zurückfordern.

Fazit:

Bei Schä­den durch Bau­ar­bei­ten am Nach­bar­haus zahlt ent­we­der die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Nach­barn oder die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Bau­un­ter­neh­mens, das die Bau­ar­bei­ten durch­führt. Es ist wich­tig, den Scha­den sofort zu mel­den und aus­rei­chend zu dokumentieren.

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