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Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Bauarbeiten am Nachbarhaus?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei Bauschäden am Nachbarhaus haftet der Verursacher – entweder der Bauherr oder das beauftragte Bauunternehmen. Die Kosten übernimmt in der Regel deren Haftpflichtversicherung: die Bauherrenhaftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmens. Wichtig ist, den Schaden schnell zu dokumentieren und zu melden.

Bei Bau­schä­den am Nach­bar­haus haf­tet der Ver­ur­sa­cher – ent­we­der der Bau­herr oder das beauf­trag­te Bau­un­ter­neh­men. Die Kos­ten über­nimmt in der Regel deren Haft­pflicht­ver­si­che­rung: die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Bau­un­ter­neh­mens. Wich­tig ist, den Scha­den schnell zu doku­men­tie­ren und zu melden.

Wel­che Ver­si­che­run­gen zah­len bei Bauschäden?

Die Ver­ant­wort­lich­keit hängt davon ab, wer die Bau­ar­bei­ten durch­führt und wer dafür haft­bar gemacht wer­den kann. Im Scha­dens­fall grei­fen typi­scher­wei­se drei ver­schie­de­ne Haftungsversicherungen:

  • Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Nach­barn: Wenn Ihr Nach­bar selbst als Bau­herr tätig ist und ein Bau­un­ter­neh­men beauf­tragt hat, deckt die­se Ver­si­che­rung Dritt­schä­den ab. Sie kommt für Sach­schä­den auf, die durch die Bau­ar­bei­ten ent­ste­hen – etwa Ris­se in Ihrer Fas­sa­de, beschä­dig­te Fens­ter oder Schä­den an Terrassenaufbauten.
  • Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Bau­un­ter­neh­mens: Das durch­füh­ren­de Bau­un­ter­neh­men trägt die pri­mä­re Ver­ant­wor­tung für Schä­den wäh­rend der Arbei­ten. Sei­ne Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen von Nach­barn ab und ist oft der ers­te Ansprechpartner.
  • Pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Bei klei­ne­ren Arbei­ten ohne pro­fes­sio­nel­le Bau­fir­ma kann die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Nach­barn ein­sprin­gen, falls die­se Bau­ar­bei­ten einschließt.

Scha­dens­re­gu­lie­rung: So gehen Sie vor

Nach einem Bau­scha­den soll­ten Sie sys­te­ma­tisch vor­ge­hen, um Ihre Ansprü­che zu sichern. Eine lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on und recht­zei­ti­ge Mel­dung sind ent­schei­dend für eine rei­bungs­lo­se Schadensabwicklung:

  • Scha­den unmit­tel­bar doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren und fil­men Sie alle Beschä­di­gun­gen aus ver­schie­de­nen Win­keln. Notie­ren Sie das genaue Datum, die Uhr­zeit und den Her­gang der Bau­ar­bei­ten. Bewah­ren Sie die­se Doku­men­ta­ti­on sicher auf.
  • Nach­barn und Bau­un­ter­neh­men kon­tak­tie­ren: Benach­rich­ti­gen Sie sofort sowohl den Bau­herrn als auch das Bau­un­ter­neh­men schrift­lich (per Ein­schrei­ben oder E‑Mail mit Lese­be­stä­ti­gung) vom Scha­den. For­dern Sie auf, den Scha­den ihrer Haft­pflicht­ver­si­che­rung zu melden.
  • Eige­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung infor­mie­ren: Tei­len Sie Ihrer Ver­si­che­rung den Scha­den mit. Obwohl die Haft­pflicht des Ver­ur­sa­chers pri­mär zustän­dig ist, kann Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung unter Umstän­den Leis­tun­gen vor­schie­ßen und die Kos­ten spä­ter vom Ver­ur­sa­cher zurückfordern.
  • Scha­den­gut­ach­ten ein­ho­len: Bei grö­ße­ren Schä­den emp­fiehlt sich ein unab­hän­gi­ges Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten, das die Repa­ra­tur­kos­ten und den Kau­sal­zu­sam­men­hang mit den Bau­ar­bei­ten belegt.
  • Rechts­an­spruch sichern: Bewah­ren Sie alle Schrift­wech­sel auf. Bei Zah­lungs­ver­zö­ge­run­gen kann ein Anwalt für Ver­si­che­rungs­recht hel­fen, Ihre Ansprü­che durchzusetzen.

Wich­ti­ge Tipps zur Prävention

  • Über­wa­chen Sie aktiv Bau­ar­bei­ten in Ihrer unmit­tel­ba­ren Nach­bar­schaft und doku­men­tie­ren Sie die Aktivitäten.
  • Erkun­di­gen Sie sich bei Ihrem Nach­barn nach des­sen Ver­si­che­rungs­schutz, bevor grö­ße­re Arbei­ten beginnen.
  • Über­prü­fen Sie, ob Ihre eige­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auch Abde­ckung für Bau­schä­den durch Drit­te bie­tet – man­che Tari­fe schlie­ßen sol­che Fäl­le ein.
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