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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Schä­den durch Blitzschlag?

Bei Schä­den durch Blitz­schlag kommt in der Regel die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für die Schä­den am Gebäu­de auf. Blitz­schlag gehört zu den stan­dard­mä­ßig ver­si­cher­ten Gefah­ren in der Wohngebäudeversicherung.

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Blitz­schlag ab?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Wenn ein Blitz ins Gebäu­de ein­schlägt und dabei Feu­er ver­ur­sacht oder das Dach, Wän­de oder ande­re Gebäu­de­tei­le beschä­digt, über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur- oder Wie­der­auf­bau­kos­ten.
  2. Über­span­nungs­schä­den:
    • Ein Blitz­schlag kann Über­span­nungs­schä­den an elek­tri­schen Gerä­ten im Haus ver­ur­sa­chen. Man­che Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen bie­ten einen Zusatz­schutz für Über­span­nungs­schä­den, der Schä­den an fest instal­lier­ten Elek­tro­an­la­gen (z. B. Hei­zungs- oder Lüf­tungs­sys­te­men) abdeckt. Beweg­li­che elek­tro­ni­sche Gerä­te, wie Fern­se­her oder Com­pu­ter, sind jedoch in der Regel durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt.
  3. Fol­ge­schä­den:
    • Fol­ge­schä­den, wie zum Bei­spiel durch Feu­er oder Was­ser infol­ge des Blitz­schlags, sind eben­falls durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt.

Haus­rat­ver­si­che­rung für Blitzschäden:

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den im Haus, wie Möbel, Elek­tro­nik oder Haus­halts­ge­rä­te, die durch den Blitz­schlag zer­stört wur­den. Wenn der Blitz­schlag zu einem Kurz­schluss oder einer Über­span­nung führt und dabei Gerä­te beschä­digt, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kosten.

Fazit:

Schä­den an der Bau­sub­stanz durch Blitz­schlag wer­den von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Für Schä­den an elek­tri­schen Gerä­ten ist die Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den opti­ma­len Schutz vor Blitz­schä­den zu finden.

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