Bei Schäden durch Blitzschlag kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung für die Schäden am Gebäude auf. Blitzschlag gehört zu den standardmäßig versicherten Gefahren in der Wohngebäudeversicherung.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung bei Blitzschlag ab?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Wenn ein Blitz ins Gebäude einschlägt und dabei Feuer verursacht oder das Dach, Wände oder andere Gebäudeteile beschädigt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten.
- Überspannungsschäden:
- Ein Blitzschlag kann Überspannungsschäden an elektrischen Geräten im Haus verursachen. Manche Wohngebäudeversicherungen bieten einen Zusatzschutz für Überspannungsschäden, der Schäden an fest installierten Elektroanlagen (z. B. Heizungs- oder Lüftungssystemen) abdeckt. Bewegliche elektronische Geräte, wie Fernseher oder Computer, sind jedoch in der Regel durch die Hausratversicherung geschützt.
- Folgeschäden:
- Folgeschäden, wie zum Beispiel durch Feuer oder Wasser infolge des Blitzschlags, sind ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Hausratversicherung für Blitzschäden:
Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus, wie Möbel, Elektronik oder Haushaltsgeräte, die durch den Blitzschlag zerstört wurden. Wenn der Blitzschlag zu einem Kurzschluss oder einer Überspannung führt und dabei Geräte beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten.
Fazit:
Schäden an der Bausubstanz durch Blitzschlag werden von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Für Schäden an elektrischen Geräten ist die Hausratversicherung zuständig. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den optimalen Schutz vor Blitzschäden zu finden.