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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Schä­den durch Blitzschlag?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024

Bei Blitz­schlä­gen zahlt pri­mär die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Schä­den an der Gebäu­de­struk­tur wie Dach, Wän­de oder Elek­tro­in­stal­la­tio­nen. Zusätz­lich deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den und Elek­tro­ge­rä­ten ab. Blitz­schlag ist eine Stan­dard­ge­fahr und in bei­den Ver­si­che­run­gen übli­cher­wei­se voll­stän­dig enthalten.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Schutz für die Gebäudestruktur

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt Repa­ra­tur- und Wie­der­auf­bau­kos­ten, wenn ein Blitz­schlag direkt ins Gebäu­de ein­schlägt oder Schä­den ver­ur­sacht. Dies umfasst:

  • Direkt­schä­den durch Blitz­ein­schlag: Beschä­di­gun­gen am Dach, an Wän­den, Fens­tern oder der tra­gen­den Konstruktion
  • Brand­schä­den: Wenn der Blitz ein Feu­er ver­ur­sacht, trägt die Ver­si­che­rung die voll­stän­di­gen Kos­ten der Brand­be­kämp­fung und des Wiederaufbaus
  • Was­ser­schä­den: Fol­ge­schä­den durch Lösch­was­ser oder beschä­dig­te Roh­re wer­den mitversichert
  • Über­span­nungs­schä­den an fest instal­lier­ten Anla­gen: Vie­le moder­ne Tari­fe (2026) decken Schä­den an der Hei­zungs­an­la­ge, Lüf­tungs­sys­tem oder fest ver­leg­ter Elek­trik ab – teil­wei­se sogar ohne Zusatzbeitrag

Ach­ten Sie beim Abschluss dar­auf, dass Über­span­nungs­schä­den expli­zit mit­ver­si­chert sind. Man­che Anbie­ter ver­lan­gen hier einen gerin­gen Zusatz­bei­trag, ande­re haben dies längst im Stan­dard­schutz integriert.

Haus­rat­ver­si­che­rung: Schutz für Möbel und Elektrogeräte

Wäh­rend die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung das Haus selbst schützt, deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Ihre per­sön­li­chen Gegen­stän­de ab. Bei Blitz­schlä­gen ver­si­chert sie:

  • Elek­tro­ni­sche Gerä­te: TV, Com­pu­ter, Kühl­schrank, Wasch­ma­schi­ne und ande­re Haus­halts­ge­rä­te, die durch Über­span­nung oder Kurz­schluss zer­stört wurden
  • Möbel und Ein­rich­tung: Pols­ter­mö­bel oder Holz­mö­bel, die durch Brand­fol­gen oder unmit­tel­ba­re Blitz­ein­wir­kung beschä­digt wurden
  • Wei­te­re Gegen­stän­de: Klei­dung, Bücher und alle ande­ren Hausratsgegenstände

Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt in der Regel den Neu­wert beschä­dig­ter Gerä­te, wenn die­se nicht älter als weni­ge Jah­re sind. Über­prü­fen Sie Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig – 2026 sind die Prei­se für Elek­tro­nik gestiegen.

Prak­ti­sche Check­lis­te für opti­ma­len Blitzschutz

  • Ver­glei­chen Sie Tari­fe mit expli­zi­tem Über­span­nungs­schutz – die­ser ist mitt­ler­wei­le Stan­dard, aber Umfang und Selbst­be­tei­li­gung variieren
  • Prü­fen Sie, ob Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung auch Schä­den durch Strom­über­span­nung (nicht nur direk­te Blitz­schlä­ge) abdeckt
  • Doku­men­tie­ren Sie Ihre Gegen­stän­de foto­gra­fisch – wich­tig im Schadensfall
  • Erwä­gen Sie tech­ni­sche Schutz­maß­nah­men: Blitz­schutz­an­la­gen und Über­span­nungs­schutz redu­zie­ren das Risi­ko nachweislich
  • Machen Sie einen regel­mä­ßi­gen Ver­si­che­rungs­ver­gleich, um opti­mal ver­si­chert zu sein
  • Infor­mie­ren Sie sich beim Anbie­ter, ob Sie wei­te­re Zusatz­bau­stei­ne wie Ele­men­tar­schutz benötigen

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