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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Schä­den durch Schneelasten?

Schä­den durch Schnee­las­ten wer­den nicht von der regu­lä­ren Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Um gegen die­se Art von Schä­den ver­si­chert zu sein, benö­tigst du eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch Natur­er­eig­nis­se wie Schnee­druck, Lawi­nen, Über­schwem­mun­gen oder Erd­rut­sche ver­ur­sacht werden.

Was deckt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung bei Schneelasten?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Wenn das Dach durch die Schnee­last beschä­digt wird, über­nimmt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Wie­der­auf­bau.
    • Auch Schä­den an ande­ren Gebäu­de­tei­len wie Fas­sa­den oder Dach­rin­nen, die durch den Druck von schwe­rem Schnee ent­ste­hen, sind abgedeckt.
  2. Kos­ten für Siche­rungs­maß­nah­men:
    • Wenn das Dach auf­grund hoher Schnee­las­ten ein­sturz­ge­fähr­det ist, kann die Ver­si­che­rung auch die Kos­ten für Siche­rungs­maß­nah­men über­neh­men, um den Scha­den zu mini­mie­ren oder zu verhindern.
  3. Fol­ge­schä­den durch Was­ser­ein­tritt:
    • Wenn durch die Schnee­last Schä­den ent­ste­hen und Was­ser ins Gebäu­de ein­dringt, wer­den die Fol­ge­schä­den wie Was­ser­schä­den an Wän­den oder Decken eben­falls abgedeckt.

Fazit:

Um Schä­den durch Schnee­las­ten abzu­si­chern, ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung erfor­der­lich, die als Ergän­zung zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den kann. Die­se schützt das Gebäu­de vor den Risi­ken, die durch extre­me Wet­ter­be­din­gun­gen ent­ste­hen. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Tarif mit Ele­men­tar­schutz zu finden.

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