Bei Starkregen und Überschwemmung zahlt in der Regel nicht die normale Wohngebäudeversicherung, sondern die Elementarschadenversicherung. Diese Versicherung schützt vor Naturgefahren wie Überschwemmungen, Starkregen, Erdrutschen, und ähnlichen Naturereignissen.
1. Elementarschadenversicherung:
- Die Elementarschadenversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung und deckt Schäden ab, die durch Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, und andere Naturereignisse entstehen. Sie übernimmt die Kosten für:
- Schäden an der Bausubstanz, z. B. durch eindringendes Wasser in Keller oder Erdgeschoss.
- Trocknungsarbeiten und Sanierungen, um die Bausubstanz vor Folgeschäden wie Schimmelbildung zu schützen.
- Reparatur- oder Wiederherstellungskosten für durch Wasser beschädigte Gebäudeteile.
2. Hausratversicherung:
- Schäden an beweglichen Gegenständen, wie Möbeln, Elektrogeräten oder persönlichen Gegenständen, die durch Starkregen oder Überschwemmung beschädigt werden, sind über die Hausratversicherung abgedeckt – vorausgesetzt, diese enthält ebenfalls eine Elementarschadenversicherung.
3. Rückstauschäden:
- Rückstauschäden, die durch Starkregen entstehen, wenn das Abwassersystem überlastet ist und Wasser ins Gebäude zurückfließt, werden ebenfalls von der Elementarschadenversicherung gedeckt. In vielen Fällen ist eine Rückstauklappe Voraussetzung für diesen Schutz.
Fazit:
Bei Schäden durch Starkregen und Überschwemmung ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich, da die reguläre Wohngebäudeversicherung diese Risiken nicht abdeckt. Für den Schutz von beweglichen Gegenständen ist die Hausratversicherung mit einem Elementarschadenschutz notwendig. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft dir, den passenden Tarif mit Elementarschutz zu finden.