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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Wasserrohrbruch?

Bei einem Was­ser­rohr­bruch grei­fen in der Regel ver­schie­de­ne Ver­si­che­run­gen, abhän­gig davon, wel­che Schä­den ent­stan­den sind:

1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung:

  • Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den an der Bau­sub­stanz ab, die durch einen Rohr­bruch ver­ur­sacht wer­den. Dazu gehö­ren Wän­de, Decken, Fuß­bö­den sowie fest instal­lier­te Gebäu­de­tei­le wie Hei­zungs­an­la­gen oder sani­tä­re Instal­la­tio­nen. Die­se Ver­si­che­rung über­nimmt auch die Kos­ten für die Repa­ra­tur der Roh­re und die Besei­ti­gung von Fol­ge­schä­den (z. B. Trock­nung des Mauerwerks).

2. Haus­rat­ver­si­che­rung:

  • Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt, wenn durch den Rohr­bruch beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel, Tep­pi­che, Elek­tro­ge­rä­te oder Klei­dung beschä­digt wer­den. Hier wird der beschä­dig­te Haus­rat zum Wie­der­be­schaf­fungs­wert ersetzt, sodass du den Scha­den kom­pen­sie­ren kannst.

3. Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung (optio­nal):

  • In Fäl­len, in denen der Rohr­bruch durch Natur­er­eig­nis­se wie Erd­rut­sche oder Hoch­was­ser ver­ur­sacht wird, greift zusätz­lich die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, die die­se spe­zi­el­len Risi­ken abdeckt.

4. Haft­pflicht­ver­si­che­rung:

  • Wenn der Rohr­bruch in einer Miet­woh­nung statt­fin­det und dadurch ande­re Woh­nun­gen oder Nach­bar­häu­ser beschä­digt wer­den, könn­te die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Mie­ters oder Eigen­tü­mers für die Schä­den an Drit­ten auf­kom­men. Beson­ders bei Fahr­läs­sig­keit (z. B. wenn der Mie­ter das Was­ser nicht abstellt und ver­reist) kann die Haft­pflicht­ver­si­che­rung rele­vant sein.

Fazit:

Bei einem Was­ser­rohr­bruch über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für Schä­den an der Bau­sub­stanz, wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung für beschä­dig­te Möbel und beweg­li­che Gegen­stän­de auf­kommt. Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ist wich­tig, wenn der Scha­den durch Natur­er­eig­nis­se ver­ur­sacht wur­de. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den bes­ten Schutz für sol­che Fäl­le zu finden.

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