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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Wasserrohrbruch?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 17. September 2024

Bei einem Was­ser­rohr­bruch zah­len in der Regel zwei Ver­si­che­run­gen: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den an der Bau­sub­stanz und den Roh­ren selbst ab, wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung für beschä­dig­te Möbel und beweg­li­che Gegen­stän­de auf­kommt. Wel­che Ver­si­che­rung letzt­end­lich zahlt, hängt davon ab, wel­che Tei­le des Scha­dens ent­stan­den sind.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Wasserrohrbruch

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist die Haupt­an­lauf­stel­le bei Roh­bruch­schä­den. Sie über­nimmt Kos­ten für Schä­den an der Bau­sub­stanz, die durch den Was­ser­rohr­bruch ent­ste­hen – bei­spiels­wei­se beschä­dig­te Wän­de, Decken, Fuß­bö­den und Est­rich. Auch die Repa­ra­tur oder der Aus­tausch der defek­ten Roh­re (Was­ser­lei­tun­gen, Hei­zungs­roh­re) wer­den von die­ser Ver­si­che­rung getra­gen. Ein wich­ti­ger Punkt: Die meis­ten moder­nen Tari­fe decken auch Fol­ge­schä­den wie Trock­nungs­kos­ten ab, die not­wen­dig sind, um Schim­mel­bil­dung und Struk­tur­schä­den zu ver­mei­den. Die Höhe der Leis­tung ist dabei abhän­gig von der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me – es emp­fiehlt sich, die­se regel­mä­ßig an den aktu­el­len Wert der Immo­bi­lie anzu­pas­sen (2026-Stan­dard: Neuwertversicherung).

Haus­rat­ver­si­che­rung und wei­te­re Leistungen

Par­al­lel zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kommt die Haus­rat­ver­si­che­rung zum Ein­satz, wenn beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel, Elek­tro­nik, Tep­pi­che oder Klei­dung durch das Was­ser beschä­digt wer­den. Die­se zahlt zum Wie­der­be­schaf­fungs­wert, sodass du betrof­fe­ne Gegen­stän­de tat­säch­lich erset­zen kannst. Wich­tig: Bei extre­men Was­ser­schä­den soll­test du auch prü­fen, ob dei­ne Poli­ce eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung beinhal­tet. Die­se ist rele­vant, wenn der Rohr­bruch durch Natur­er­eig­nis­se wie Hoch­was­ser oder Erd­rut­sche aus­ge­löst wur­de. In Miet­woh­nun­gen kann zudem die Haft­pflicht­ver­si­che­rung rele­vant wer­den – ins­be­son­de­re wenn fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten (z. B. Was­ser nicht abstel­len vor Urlaubs­rei­se) zu Schä­den an Nach­bar­woh­nun­gen führt.

Prak­ti­sche Check­lis­te im Schadensfall

  • Sofort­maß­nah­men: Was­ser­zu­fuhr unter­bre­chen, betrof­fe­ne Berei­che doku­men­tie­ren und trocknen
  • Ver­si­che­rer infor­mie­ren: Bei­de Ver­si­che­run­gen (Gebäu­de und Haus­rat) unver­züg­lich benachrichtigen
  • Scha­den­auf­nah­me: Fotos und Vide­os aller beschä­dig­ten Objek­te und Bau­tei­le anfertigen
  • Hand­wer­ker­rech­nun­gen sam­meln: Kos­ten­vor­anschlä­ge vor Repa­ra­tur­be­ginn einholen
  • Tarif über­prü­fen: Prü­fe, ob dein Ver­trag Ele­men­tar­schä­den und Trock­nungs­kos­ten abdeckt
  • Ver­gleich nut­zen: Ein aktu­el­ler Ver­si­che­rungs­ver­gleich zeigt dir, wel­che Tari­fe im Jahr 2026 den bes­ten Schutz bieten

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