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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Was­ser­scha­den durch Starkregen?

Ein Was­ser­scha­den durch Stark­re­gen kann unter Umstän­den von ver­schie­de­nen Ver­si­che­run­gen abge­deckt wer­den, je nach Art des Scha­dens und den spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen des Ver­si­che­rungs­ver­trags. Im All­ge­mei­nen gibt es jedoch drei Ver­si­che­run­gen, die für Was­ser­schä­den durch Stark­re­gen rele­vant sein können:

  1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Wenn Ihr Haus oder Ihre Woh­nung durch Stark­re­gen beschä­digt wird, kann die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung den Scha­den abde­cken. Die genau­en Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se kön­nen jedoch von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung vari­ie­ren, so dass es rat­sam ist, die Poli­ce sorg­fäl­tig zu prüfen.
  2. Haus­rat­ver­si­che­rung: Wenn das Was­ser durch das Dach oder die Fens­ter ins Inne­re des Hau­ses ein­dringt und den Haus­rat beschä­digt, kann die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den abde­cken. Auch hier kön­nen die Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung unter­schied­lich sein.
  3. Ele­men­tar­ver­si­che­rung: Eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch Natur­er­eig­nis­se wie Hoch­was­ser, Stark­re­gen, Erd­rut­sche, Erd­be­ben, Sturm­flu­ten und ande­re Ele­men­tar­ge­fah­ren ver­ur­sacht wer­den. Eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung kann für Gebäu­de und/oder für Haus­rat abge­schlos­sen wer­den und kann Was­ser­schä­den durch Stark­re­gen abdecken.

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