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Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Wildschäden – sie deckt Kollisionen mit Wildtieren wie Rehen, Wildschweinen oder Hirschen ab. Auch die Vollkaskoversicherung zahlt, bietet aber darüber hinaus zusätzliche Deckung. Wichtig: Die Kaskoversicherungen ersetzen Reparaturkosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, die typischerweise zwischen ca.
Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Wildschäden – sie deckt Kollisionen mit Wildtieren wie Rehen, Wildschweinen oder Hirschen ab. Auch die Vollkaskoversicherung zahlt, bietet aber darüber hinaus zusätzliche Deckung. Wichtig: Die Kaskoversicherungen ersetzen Reparaturkosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, die typischerweise zwischen ca. 150 und 500 Euro liegt.
Die Teilkaskoversicherung ist für Wildschäden die Standardlösung und zählt zu den Elementarschäden. Sie ersetzt Sachschäden durch Zusammenprall mit Wildtieren vollständig – abzüglich deiner Selbstbeteiligung. Das macht sie vor allem für Fahrer interessant, die regelmäßig in ländlichen Gebieten, auf Landstraßen oder in Waldregionen unterwegs sind, wo der Wildwechsel besonders in der Dämmerung und nachts ein erhebliches Risiko darstellt.
Die Vollkaskoversicherung bietet Wildschadendeckung bereits im Leistungsumfang enthalten und erweitert den Schutz zusätzlich auf selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus, Diebstahl und Elementarschäden. Fahrer von neuwertigen oder hochwertigen Fahrzeugen wählen häufig Vollkasko, um umfassend geschützt zu sein.
Um einen Wildschaden erfolgreich reguliert zu bekommen, müssen einige formale Anforderungen erfüllt sein. Für den Versicherungsnachweis ist ein offizielles Unfallprotokoll der Polizei oder ein Wildunfallbericht essentiell – viele Versicherer verlangen diese Dokumentation zwingend. Die Schadenmeldung sollte zeitnah erfolgen; ideal innerhalb weniger Tage nach dem Unfall. Neben dem Unfallprotokoll benötigst du Fotos des Schadens, der Unfallstelle und deines Führerscheins sowie Fahrzeugschein.
Beachte: Nicht alle Tierkollisionen werden gleich behandelt. Nur Zusammenstöße mit wild lebenden Wildtieren (Rehe, Wildschweine, Hirsche, Hasen) sind versichert – Unfälle mit Haustieren, Nutztieren oder Vögeln fallen nicht darunter und müssen über die Haftpflicht des Tierhalters geregelt werden.
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