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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Wohnungsbrand?

Bei einem Woh­nungs­brand kann in der Regel die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder die Haus­rat­ver­si­che­rung ein­sprin­gen, um den ent­stan­de­nen Scha­den abzudecken.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den am Gebäu­de selbst ab, wie z.B. Schä­den am Dach, an den Wän­den oder an den Lei­tun­gen. In eini­gen Fäl­len kann die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auch Schä­den an den Ein­rich­tun­gen des Gebäu­des abde­cken, wie z.B. Hei­zungs­an­la­gen oder Sanitärinstallationen.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den an den per­sön­li­chen Gegen­stän­den im Gebäu­de ab, wie z.B. Möbel, Klei­dung oder Elek­tro­ge­rä­te. Auch hier kann die Ver­si­che­rung je nach Ver­trags­um­fang unter­schied­li­che Scha­dens­ar­ten abde­cken, wie z.B. Schä­den durch Feu­er, Rauch oder Löschwasser.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se der Ver­si­che­rungs­po­li­cen je nach Ver­si­che­rungs­an­bie­ter und Ver­trag unter­schied­lich sein kön­nen. Es ist daher rat­sam, die Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se der Ver­si­che­rungs­po­li­cen sorg­fäl­tig zu prü­fen und gege­be­nen­falls einen Fach­mann zu kon­sul­tie­ren, um sicher­zu­stel­len, dass der indi­vi­du­el­le Bedarf aus­rei­chend abge­deckt ist.

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