Bei einem Wohnungsbrand kann in der Regel die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung einspringen, um den entstandenen Schaden abzudecken.
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Gebäude selbst ab, wie z.B. Schäden am Dach, an den Wänden oder an den Leitungen. In einigen Fällen kann die Wohngebäudeversicherung auch Schäden an den Einrichtungen des Gebäudes abdecken, wie z.B. Heizungsanlagen oder Sanitärinstallationen.
Die Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden an den persönlichen Gegenständen im Gebäude ab, wie z.B. Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte. Auch hier kann die Versicherung je nach Vertragsumfang unterschiedliche Schadensarten abdecken, wie z.B. Schäden durch Feuer, Rauch oder Löschwasser.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherungspolicen je nach Versicherungsanbieter und Vertrag unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, die Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherungspolicen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls einen Fachmann zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der individuelle Bedarf ausreichend abgedeckt ist.