Das sogenannte “grüne Kennzeichen” wird in Deutschland für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen ausgegeben, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Um ein grünes Kennzeichen für einen Traktor zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Traktor muss ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden und darf nicht für gewerbliche oder private Zwecke genutzt werden.
- Der Traktor muss von einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden, der im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eingetragen ist.
- Der Besitzer des Traktors muss nachweisen, dass er im Besitz eines gültigen Führerscheins der entsprechenden Klasse ist, um das Fahrzeug führen zu dürfen.
- Der Traktor muss eine Betriebserlaubnis besitzen und technisch einwandfrei sein.
- Der Besitzer des Traktors muss nachweisen, dass er eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man ein grünes Kennzeichen für einen land- oder forstwirtschaftlichen Traktor bei der örtlichen Zulassungsbehörde beantragen.