Für die Zulassung eines Wohnmobils gelten in Deutschland bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:
- Fahrzeugschein und Kennzeichen: Das Wohnmobil benötigt einen Fahrzeugschein und ein Kennzeichen, die bei der Zulassungsbehörde beantragt werden müssen.
- Abgasuntersuchung (AU): Eine Abgasuntersuchung ist für Wohnmobile, die nach dem 31.12.2005 erstmals zugelassen wurden, alle 2 Jahre Pflicht.
- TÜV-Hauptuntersuchung: Alle 2 Jahre muss das Wohnmobil zur TÜV-Hauptuntersuchung, um die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit zu überprüfen.
- Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein.
- Zulässiges Gesamtgewicht: Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils darf nicht überschritten werden. Dieses ist im Fahrzeugschein und auf dem Typenschild des Wohnmobils angegeben.
- Technische Vorschriften: Das Wohnmobil muss den technischen Vorschriften entsprechen und z.B. über eine ausreichende Beleuchtung, Bremsanlage und Bereifung verfügen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Diese Dokumente müssen bei der Zulassung des Wohnmobils vorgelegt werden.
- Umweltplakette: In einigen deutschen Städten ist eine Umweltplakette für Wohnmobile notwendig, um in Umweltzonen fahren zu dürfen.