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Wel­che Vor­aus­set­zun­gen für Wohnmobilzulassung?

Für die Zulas­sung eines Wohn­mo­bils gel­ten in Deutsch­land bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen, die erfüllt wer­den müssen:

  1. Fahr­zeug­schein und Kenn­zei­chen: Das Wohn­mo­bil benö­tigt einen Fahr­zeug­schein und ein Kenn­zei­chen, die bei der Zulas­sungs­be­hör­de bean­tragt wer­den müssen.
  2. Abgas­un­ter­su­chung (AU): Eine Abgas­un­ter­su­chung ist für Wohn­mo­bi­le, die nach dem 31.12.2005 erst­mals zuge­las­sen wur­den, alle 2 Jah­re Pflicht.
  3. TÜV-Haupt­un­ter­su­chung: Alle 2 Jah­re muss das Wohn­mo­bil zur TÜV-Haupt­un­ter­su­chung, um die Ver­kehrs­si­cher­heit und Umwelt­ver­träg­lich­keit zu überprüfen.
  4. Ver­si­che­rung: Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für alle Fahr­zeu­ge in Deutsch­land gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Dar­über hin­aus kann eine Teil- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung sinn­voll sein.
  5. Zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht: Das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht des Wohn­mo­bils darf nicht über­schrit­ten wer­den. Die­ses ist im Fahr­zeug­schein und auf dem Typen­schild des Wohn­mo­bils angegeben.
  6. Tech­ni­sche Vor­schrif­ten: Das Wohn­mo­bil muss den tech­ni­schen Vor­schrif­ten ent­spre­chen und z.B. über eine aus­rei­chen­de Beleuch­tung, Brems­an­la­ge und Berei­fung verfügen.
  7. Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und II: Die­se Doku­men­te müs­sen bei der Zulas­sung des Wohn­mo­bils vor­ge­legt werden.
  8. Umwelt­pla­ket­te: In eini­gen deut­schen Städ­ten ist eine Umwelt­pla­ket­te für Wohn­mo­bi­le not­wen­dig, um in Umwelt­zo­nen fah­ren zu dürfen.

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